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Boot mit mehreren Eignern: Wer wird Versicherungsnehmer?
Kurze Antwort
Bei einem Boot mit mehreren Eignern schließt einer den Vertrag als Versicherungsnehmer ab, die anderen werden mitversichert und genannt. Wichtig ist eine schriftliche Eignervereinbarung, weil Haftpflichtansprüche unter Mitversicherten desselben Vertrags meist ausgeschlossen sind.
Ein Boot zu teilen ist beliebt: Zwei oder drei Familien kaufen gemeinsam, teilen Liegeplatz, Winterlager und Kosten und segeln abwechselnd. Rechtlich entsteht damit meist eine Gemeinschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und für die Versicherung stellt sich die Frage, wer den Vertrag abschließt. In aller Regel wird ein Eigner Versicherungsnehmer, zahlt den Beitrag und ist Ansprechpartner. Die anderen Eigner werden namentlich als Mitversicherte genannt und dürfen das Boot führen.
Eine Lücke übersehen viele Eignergemeinschaften: Haftpflichtansprüche der Mitversicherten desselben Vertrags untereinander sind in der Bootshaftpflicht meist ausgeschlossen. Verletzt ein Miteigner beim Anlegen den anderen oder beschädigt dessen Eigentum an Bord, zahlt die gemeinsame Haftpflicht dafür in aller Regel nicht. Schäden am Boot selbst sind über die Kasko geregelt, unabhängig davon, welcher Eigner gerade am Ruder stand. Wer die Selbstbeteiligung trägt, steht dagegen in keinem Vertrag, sondern gehört in Ihre Vereinbarung.
Halten Sie deshalb schriftlich fest, wer wann segelt, wer die Selbstbeteiligung im Schadenfall zahlt, wer Schäden meldet und wer gegenüber Versicherung und Bank handeln darf. Ist das Boot finanziert, braucht die Bank einen Sicherungsschein, und dafür muss klar sein, wer die Gemeinschaft vertritt. Melden Sie Änderungen, etwa wenn ein Eigner aussteigt oder ein neuer dazukommt, sofort, damit der Vertrag zu den tatsächlichen Eignern passt.
In unserer Wassersport-Haftpflicht steht dieser Ausschluss in Ziffer A-6.2.4: Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern und zwischen mehreren Mitversicherten desselben Vertrags sind nicht versichert. Sagen Sie uns beim Antrag deshalb alle Eigner, dann klären wir gemeinsam, wer Versicherungsnehmer wird. Gegen Verletzungen an Bord hilft eine Wassersport-Unfallversicherung für jeden Eigner, sie zahlt unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.
Was ist ein Eigner? Eigentümer, Halter und Schiffsführer
Eigner ist, wem das Boot gehört, also der Eigentümer. Davon zu unterscheiden ist, wer das Boot führt: Der Schiffsführer oder Skipper trägt an Bord die Verantwortung, gehören muss ihm das Boot nicht. Bei Sportbooten taucht dazu der Begriff Halter auf, gemeint ist, wer das Boot dauerhaft nutzt und die Kosten trägt. Bei einem Boot mit mehreren Eignern fallen diese Rollen oft auseinander: Allen gehört das Boot, jeder führt es mal, und einer kümmert sich um Papiere und Vertrag.
In den Papieren steht, wer Eigner ist: im Internationalen Bootsschein, im Flaggenzertifikat oder im Schiffsregister. Bei einer Eignergemeinschaft sollten alle Eigner dort genannt sein, oder es sollte schriftlich festgehalten sein, wem welcher Anteil gehört. Das zählt beim Verkauf, im Erbfall und im Ausland, wenn eine Behörde wissen will, ob der Mann am Ruder das Boot nutzen darf.
Eignergemeinschaft beim Segelboot und Motorboot
Eine Eignergemeinschaft entsteht, sobald zwei oder mehr Personen ein Boot gemeinsam kaufen. Jeder Miteigner hält einen Anteil, oft zu gleichen Teilen, manchmal nach eingezahltem Kapital. Bei einer Eignergemeinschaft für ein Segelboot geht es meist um Törnwochen und Wochenenden, um Segelverschleiß und darum, wer nach dem Törn klar Schiff macht. Ein Miteigner beim Motorboot rechnet zusätzlich den Treibstoff, am besten nach Betriebsstunden, damit der Vielfahrer nicht vom Wenigfahrer mitfinanziert wird.
Was in vielen Gemeinschaften gut funktioniert: ein gemeinsamer Belegungskalender, ein Konto für die laufenden Kosten, eine Rücklage für größere Reparaturen und eine Person, die den Überblick behält. Wer die Selbstbeteiligung im Schadenfall trägt und wie Schäden an Bord untereinander geregelt werden, steht oben auf dieser Seite; das gehört in jedem Fall in die Vereinbarung.
Eignergemeinschaft Vertrag: was in den Mustervertrag gehört
Ein Mustervertrag für die Eignergemeinschaft ist ein guter Ausgangspunkt, aber kein fertiger Vertrag. Neben Anteilen, Nutzungszeiten und Kostenschlüssel gehören vier Punkte hinein, die in der Praxis am häufigsten zu Streit führen: wie ein Eigner aussteigt und zu welchem Wert sein Anteil berechnet wird, ob die anderen ein Vorkaufsrecht haben, was im Todesfall mit dem Anteil geschieht und wie über größere Ausgaben entschieden wird, etwa einen neuen Motor oder neue Segel.
Bei einem Vertrag zur Haltergemeinschaft, in dem mehrere ein Boot nutzen, ohne dass alle Eigentümer sind, kommt dazu, wer das Boot führen darf und welche Fahrerlaubnis er dafür braucht. Halten Sie fest, wer Ansprechpartner für Hafen, Versicherung und Bank ist, und lassen Sie den Vertrag bei größeren Werten von einem Anwalt durchsehen. Eine Kopie gehört zu den Bootspapieren, nicht nur in die Schublade eines Eigners.
Yacht Beteiligung: einen Anteil kaufen statt das ganze Boot
Eine Yacht Beteiligung bedeutet, einen Anteil an einem Boot zu kaufen, statt das ganze Boot. Das kann der Einstieg in eine bestehende Eignergemeinschaft sein oder ein Angebot, bei dem ein Unternehmen Anteile an einer Yacht verkauft und die Verwaltung übernimmt. Für Sie zählt, was Sie genau kaufen: einen Eigentumsanteil am Boot, ein Nutzungsrecht oder einen Anteil an einer Gesellschaft, der das Boot gehört.
Prüfen Sie vor dem Einstieg den Zustand des Bootes, die Höhe der Rücklage, offene Rechnungen und Kredite der Gemeinschaft und den bestehenden Versicherungsvertrag. Lassen Sie sich als neuer Miteigner sofort im Vertrag nennen, damit Sie das Boot führen dürfen und der Vertrag zu den tatsächlichen Eignern passt. Ist das Boot finanziert, muss auch die Bank dem Wechsel zustimmen.
Eignergemeinschaft am Bodensee und an der Ostsee
Am Bodensee sind Liegeplätze knapp, und viele Eignergemeinschaften entstehen gerade deshalb: Ein Platz, ein Boot, mehrere Familien. Liegeplätze werden in Häfen und Vereinen aber häufig an eine Person vergeben, nicht an eine Gemeinschaft. Klären Sie vor dem Kauf, auf wen der Liegeplatz läuft und was passiert, wenn genau dieser Eigner aussteigt. Auch bei der Zulassung des Bootes ist festzulegen, wer als Halter eingetragen wird.
An der Ostsee kommen Auslandstörns nach Dänemark und Schweden dazu. Ist ein Miteigner allein unterwegs, sollte er neben den Bootspapieren eine schriftliche Nutzungserlaubnis der anderen Eigner und eine Kopie der Eignervereinbarung dabeihaben, damit er bei einer Kontrolle zeigen kann, dass er das Boot führen darf. Eine Eignergemeinschaft an der Ostsee regelt außerdem, wer sich um Winterlager, Kran und Frühjahrsarbeiten kümmert, denn daran scheitern viele Gemeinschaften eher als am Segeln.
Zum Merken
Ein Versicherungsnehmer
führt den Vertrag
Alle Eigner
werden namentlich mitversichert
Was der Vertrag nicht regelt, gehört in die Eignervereinbarung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Können zwei Personen gemeinsam Versicherungsnehmer eines Bootes sein?
Möglich ist das, üblich und einfacher ist aber ein Versicherungsnehmer, der den Vertrag führt. Die übrigen Eigner werden namentlich mitversichert und dürfen das Boot führen.
Zahlt die Haftpflicht, wenn ein Miteigner den anderen verletzt?
Meist nicht, weil Ansprüche der Mitversicherten desselben Vertrags untereinander ausgeschlossen sind. Eine Wassersport-Unfallversicherung für jeden Eigner hilft bei Verletzungen an Bord.
Wer zahlt die Selbstbeteiligung in der Eignergemeinschaft?
Das regelt kein Versicherungsvertrag, sondern Ihre Eignervereinbarung. Halten Sie schriftlich fest, ob der Verursacher zahlt oder alle anteilig.
Braucht jeder Miteigner einen eigenen Bootsführerschein?
Nicht wegen des Eigentums, sondern wegen des Fahrens: Wer das Boot führt, braucht die für Boot und Revier vorgeschriebene Fahrerlaubnis. Ein Miteigner ohne Schein darf mitfahren, aber nicht selbst führen, wo ein Schein Pflicht ist.
Was passiert mit der Versicherung, wenn ein Miteigner aussteigt?
Melden Sie den Wechsel sofort, damit der Vertrag zu den tatsächlichen Eignern passt. Ist der Aussteiger Versicherungsnehmer, muss ein anderer Eigner den Vertrag übernehmen; bei einem finanzierten Boot braucht es dafür auch die Bank.
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