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Lithium-Akku nachgerüstet: melden?
Kurze Antwort
Ja, melden: Lithium-Akkus gehören mit ihrem Wert in den Antrag, weil ihr Brandverhalten von Blei abweicht; Akku und Ladetechnik sind im Elektro- und Hybridtarif eingeschlossen.
Lithium-Ionen-Akkus sind versicherungstechnisch ein eigenes Thema. Sie gehören in den Antrag, weil ihr Brandverhalten von Blei abweicht. Das ist keine Hürde, sondern eine Angabe: Wir zeichnen sie mit. Wer nachrüstet, meldet die Änderung nach, ein Anruf genügt, Nachträge kosten den Beitragsunterschied und nichts weiter.
Eingeschlossen sind im Elektro- und Hybridtarif der Akku selbst, die Ladetechnik, Tierbissschäden und Kurzschluss, dazu die Entsorgungskosten beschädigter Akkus. Die Entsorgung wird regelmäßig unterschätzt: Ein beschädigter Traktionsakku ist Sondermüll und darf nicht in jeder Werft gelagert werden.
Entscheidend ist die fachgerechte Installation. Ein selbstgebauter Akkupack ohne Batteriemanagement ist im Schadenfall kein Argument für Sie, sondern eines gegen die Deckung. Rechnung und Einbaunachweis gehören in die Bordmappe, das ist die halbe Regulierung.
Der Wert muss stimmen. Ausrüstungsgegenstände und technische Einbauten sind mitversichert, soweit sie beantragt und mit Versicherungssumme im Versicherungsschein dokumentiert sind. Eine Umrüstung auf Lithium ist häufig eine vierstellige Investition, die die Versicherungssumme spürbar hebt.
Beim Laden am Landstrom ist die Ladestation im Elektro- und Hybridtarif ausdrücklich eingeschlossen. Damit sind Überspannungs- und Kurzschlussschäden beim Laden gedeckt, ebenso Tierbissschäden am Kabelbaum, ein häufiger Schaden im Winterlager.
Zum Merken
Ein Anruf
meldet den neuen Akku an
Vierstellig
ist meist die Summe, um die er den Bootswert hebt
Wer das eine tut, verhindert, dass das andere im Schadenfall fehlt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich Lithium-Akkus melden?
Ja. Sie gehören in den Antrag, weil ihr Brandverhalten von Blei abweicht, und mit ihrem Wert in die Versicherungssumme.
Sind Akkuschäden versichert?
In unserem Elektro- und Hybridtarif sind Akku und Ladetechnik eingeschlossen, dazu Tierbiss, Kurzschluss und die Entsorgung beschädigter Akkus.
Was gilt bei einem selbstgebauten Akkupack?
Ohne Batteriemanagement und ohne Einbaunachweis wird es im Schadenfall zum Problem. Lassen Sie fachgerecht einbauen und legen Sie Rechnung und Nachweis in die Bordmappe.
Ist das Laden am Landstrom gedeckt?
Ja, die Ladestation ist im Elektro- und Hybridtarif ausdrücklich eingeschlossen, damit auch Überspannungs- und Kurzschlussschäden beim Laden.
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