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Motorschaden im Charter: Ersatzboot oder Geld zurück?

Kurze Antwort

Der Vercharterer schuldet ein fahrtüchtiges Boot. Fällt der Motor aus, geht es um Reparatur, Ersatzboot oder die Erstattung verlorener Törntage, und wer den Ausfall zu spät meldet, verliert seine Ansprüche.

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Der Motor springt morgens in der Bucht nicht an, die Kühlung fällt aus, das Getriebe schaltet nicht mehr: Ein technischer Ausfall trifft einen Charter härter als einen Eigner, weil die Zeit fest gebucht ist. Der Törn hat ein Ende, und jeder Tag an der Pier ist bezahlt. Die gute Nachricht ist, dass die Ausgangslage klar ist: Wer eine Yacht vermietet, schuldet ein fahrtüchtiges Boot, und zwar nicht nur bei der Übergabe, sondern über die gesamte Charterzeit.

Daraus folgt eine Reihenfolge. Zuerst hat der Vercharterer das Recht und die Pflicht, den Mangel zu beheben, also eine Reparatur zu organisieren oder einen Techniker zu schicken. Gelingt das in angemessener Zeit, ist die Sache erledigt. Gelingt es nicht, kommt ein gleichwertiges Ersatzboot in Betracht, sofern eines verfügbar ist, und erst danach die Erstattung der Törntage, die tatsächlich ausgefallen sind. Wie diese Staffel im Einzelnen aussieht, regelt der Chartervertrag, und je nach Land gilt dazu unterschiedliches Mietrecht. Anders liegt der Fall, wenn der Ausfall auf die Crew zurückgeht, etwa nach falschem Kraftstoff, einer angesaugten Leine oder einem übersehenen Ölstand. Dann geht es nicht um Erstattung, sondern um Haftung und um die Kaution.

Praktisch entscheidet die erste Stunde. Melden Sie den Ausfall sofort an die Basis, telefonisch und danach schriftlich, und lassen Sie sich die Meldung bestätigen. Halten Sie fest, wann der Motor ausfiel, was davor geschah und was die Basis daraufhin gesagt hat; ein Eintrag im Logbuch und ein paar Fotos genügen. Reparieren Sie nichts auf eigene Faust und beauftragen Sie keine fremde Werkstatt ohne Freigabe, sonst zahlen Sie die Rechnung selbst. Segeln Sie weiter, wenn es sicher geht, und brechen Sie den Törn nicht ohne Absprache ab. Wer den Ausfall dagegen erst bei der Rückgabe erwähnt, hat keinen Beleg mehr in der Hand.

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Sofort gemeldet

hält Ersatz und Erstattung offen

Selbst beauftragt

bleibt meist an Ihnen hängen

Der Vercharterer schuldet ein fahrtüchtiges Boot. Aber nur, wenn er von dem Ausfall rechtzeitig erfährt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich einen Motorausfall sofort melden?

Ja. Ohne Meldung kann die Basis den Mangel nicht beheben, und genau das ist ihr Recht. Wer erst bei der Rückgabe davon erzählt, hat seine Ansprüche auf Ersatz oder Erstattung meist verloren.

Habe ich Anspruch auf ein Ersatzboot?

Nur wenn die Reparatur nicht in angemessener Zeit gelingt und ein gleichwertiges Boot verfügbar ist. Was gleichwertig heißt und welche Frist gilt, steht im Chartervertrag.

Werden mir die ausgefallenen Törntage erstattet?

In aller Regel erstattet der Vercharterer die Tage, an denen das Boot tatsächlich nicht nutzbar war, oft anteilig am Charterpreis. Ein halber Tag Reparatur zählt dabei selten als ausgefallener Tag.

Was gilt, wenn wir den Schaden selbst verursacht haben?

Dann kehrt sich die Lage um: Für Schäden aus der Bedienung haftet der Charterer, und der Vercharterer rechnet über die Kaution ab. Typische Fälle sind falscher Kraftstoff und eine angesaugte Leine.

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