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Geöffnete Bodenbretter in einer gebrauchten Segelyacht, dunkle Wasserflecken im Laminat der Bilge, darauf ein Feuchtemessgerät und eine Taschenlampe

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Gebrauchtboot mit verschwiegenem Mangel: welche Rechte haben Sie als Käufer?

Kurze Antwort

Ein Gebrauchtboot mit verschwiegenem Mangel gekauft? Ihre Rechte als Käufer bleiben, auch wenn der Vertrag jede Gewährleistung ausschließt: Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Verkäufer den Mangel kannte und arglistig verschwieg. Beweisen muss das meist der Käufer.

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Ein Gebrauchtboot mit verschwiegenem Mangel zeigt sich oft erst nach dem Kauf: Feuchtigkeit im Laminat, ein Motor, der nach wenigen Stunden Öl verliert, ein alter Unfallschaden unter frischer Farbe. Zwischen Privatleuten wird die Gewährleistung beim Bootskauf fast immer ausgeschlossen. Das heißt aber nicht, dass Sie als Käufer keine Rechte haben. Der Ausschluss hilft dem Verkäufer nicht, wenn er den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat, und in aller Regel auch nicht, wenn das Boot nicht so ist, wie es im Vertrag beschrieben steht.

Kauft ein Verbraucher bei einem Händler, gilt ohnehin mehr: Der Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen, bei gebrauchten Sachen aber auf ein Jahr verkürzen, und im ersten Jahr nach der Übergabe wird in aller Regel vermutet, dass der Mangel schon da war. Beim Privatkauf liegt die Last dagegen beim Käufer: Sie müssen zeigen, dass der Mangel beim Kauf schon bestand und dass der Verkäufer davon wusste. Hilfreich sind Rechnungen früherer Reparaturen, alte Anzeigen, Aussagen von Werft oder Liegeplatznachbarn und ein Gutachten.

Dokumentieren Sie den Mangel sofort mit Fotos und lassen Sie ihn von einem Sachverständigen bewerten, bevor repariert wird. Schreiben Sie dem Verkäufer, was Sie gefunden haben, und lassen Sie sich anwaltlich beraten, ob Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz der richtige Weg ist. Ein Mangel, der beim Kauf schon da war, ist in aller Regel kein Fall für die Kasko. Ein Rechtsschutz hilft nur, wenn er Streit aus Kaufverträgen umfasst und schon beim Kauf bestand; im NAMMERT Wassersport-Rechtsschutz ist Streit aus Kauf- und Werftverträgen ab Basis-Plus enthalten.

Zum Merken

Privatkauf

Ausschluss üblich, Arglist durchbricht ihn

Händlerkauf

Gewährleistung bleibt, mindestens ein Jahr

Erst das Gutachten, dann die Reparatur.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Gilt "gekauft wie gesehen" auch bei einem verschwiegenen Mangel?

Nein. Hat der Verkäufer den Mangel gekannt und arglistig verschwiegen, hilft ihm der Ausschluss der Gewährleistung nicht.

Was muss ich als Käufer beweisen?

Beim Privatkauf in aller Regel, dass der Mangel beim Kauf schon bestand und der Verkäufer davon wusste. Rechnungen, alte Anzeigen und ein Gutachten helfen dabei.

Zahlt die Kasko einen Mangel, der beim Kauf schon da war?

In aller Regel nicht. Die Kasko ist für Schäden nach Beginn des Vertrags da, nicht für den Zustand, in dem Sie das Boot gekauft haben.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77

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