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Grauwasser vom Hausboot: was in den Fluss darf und was nicht
Kurze Antwort
Grauwasser aus Küche, Dusche und Waschbecken darf längst nicht überall einfach ins Gewässer. Was gilt, hängt vom Land, vom Gewässer und vom Hafen ab, und für eine Verunreinigung steht der Halter ein. Ein Tank oder der Anschluss an Land ist oft die sicherere Lösung.
Auf einem Hausboot fällt jeden Tag Abwasser an, auch wenn die Toilette in einen Fäkaltank geht: Spülwasser aus der Küche, Duschwasser, das Waschbecken, manchmal eine Waschmaschine. Dieses Grauwasser enthält Spülmittel, Fett, Essensreste und Waschmittel, und bei einem Boot, das dauerhaft an einem Platz liegt, kommt über das Jahr eine erhebliche Menge zusammen. Viele ältere Hausboote leiten es über einen Auslass am Rumpf direkt ins Wasser, weil das beim Bau üblich war.
Ob das erlaubt ist, hängt davon ab, wo das Boot liegt. Die Regeln setzen Länder, Wasserbehörden und für die Bundeswasserstraßen der Bund, dazu kommen Hafenordnungen und Liegeplatzverträge, und auf vielen Seen und in Schutzgebieten sind sie strenger als auf großen Flüssen. Für einen dauerhaft belegten Liegeplatz verlangen Behörden zunehmend einen Tank oder den Anschluss an die Abwasserleitung an Land. Gelangt Schmutzwasser verbotswidrig ins Gewässer, drohen Bußgeld und die Kosten einer Reinigung, und für eine Gewässerverunreinigung haftet der Halter, oft auch ohne eigenes Verschulden.
Fragen Sie deshalb bei der zuständigen Wasserbehörde und beim Hafen schriftlich nach, was an Ihrem Liegeplatz gilt, bevor Sie dort dauerhaft wohnen. Wo Einleiten nicht erlaubt ist, braucht das Boot einen Grauwassertank mit Absaugung oder einen festen Anschluss an Land. Verwenden Sie Spül- und Waschmittel sparsam, setzen Sie ein Sieb vor den Abfluss und gießen Sie nie Fett, Öl oder Reste von Farben und Lösungsmitteln in den Ausguss. Prüfen Sie Schläuche und Auslass einmal im Jahr, denn eine undichte Leitung macht aus Abwasser schnell auch Wasser im Boot.
Zum Merken
Einleiten
nur, wo Behörde und Hafen es erlauben
Tank
oder Anschluss an Land, wo es verboten ist
Fragen Sie vor dem Einzug schriftlich nach, was an Ihrem Liegeplatz für Grauwasser gilt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Darf ich Duschwasser vom Hausboot in den Fluss leiten?
Das hängt vom Gewässer, vom Land und vom Hafen ab. Auf vielen Seen und in Schutzgebieten ist es verboten, und für dauerhaft belegte Liegeplätze verlangen Behörden zunehmend einen Tank. Fragen Sie bei der Wasserbehörde und beim Hafen schriftlich nach.
Wer haftet, wenn Abwasser vom Hausboot das Gewässer verschmutzt?
Der Halter des Bootes. Für eine Gewässerverunreinigung kommt es oft nicht darauf an, ob Sie etwas falsch gemacht haben. Dazu können Bußgeld und die Kosten einer Reinigung kommen.
Brauche ich einen Grauwassertank?
Wo Einleiten nicht erlaubt ist, ja, oder einen festen Anschluss an die Abwasserleitung an Land. Wer einen neuen Liegeplatz sucht, klärt das am besten vor dem Vertrag.
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