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Eine Segelyacht liegt bei auflandigem Sturm an einem nassen Schwimmsteg, dahinter Gischt an der Hafenmole

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Charteryacht verspätet zurückgegeben: was kostet das?

Kurze Antwort

Hält Sie das Wetter fest, läuft die Rückgabezeit trotzdem weiter: die üblichen Charterverträge lassen dieses Risiko beim Charterer. Wer früh meldet und einen Reservetag einplant, zahlt am Ende deutlich weniger als wer bis zum letzten Tag durchsegelt.

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Ein Charter läuft nach festen Zeiten. Die Basis nimmt das Boot am Vormittag zurück, putzt, tankt, repariert und übergibt es am Nachmittag an die nächste Crew. Zwischen Ihrer Rückgabe und deren Übernahme liegen oft nur wenige Stunden. Genau deshalb steht in fast jedem Chartervertrag eine Uhrzeit, und genau deshalb steht daneben, was eine Verspätung kostet: meist eine Pauschale je angefangenem Tag und der Ersatz dessen, was die Basis der wartenden Crew gutschreiben muss.

Das Wetter ändert daran wenig. Viele Charterer nehmen an, ein Sturm sei höhere Gewalt und befreie sie von der Uhrzeit. Die üblichen Verträge sehen das anders: Sie lassen das Wetterrisiko beim Charterer, weil der Törnplan ihm gehört. Deshalb steht in den Bedingungen vieler Basen auch der Satz, dass die letzte Nacht im Heimathafen oder in einer nahen Bucht zu verbringen ist. Wer diesen Puffer nutzt, hat am Rückgabemorgen zwei Stunden Weg vor sich und nicht zwei Tage.

Für Sie heißt das dreierlei. Melden Sie sich, sobald die Verspätung absehbar ist, schriftlich und mit Position, Wetterlage und geplanter Ankunft: Eine Basis, die früh Bescheid weiß, kann umdisponieren und rechnet erfahrungsgemäß milder ab. Legen Sie einen Reservetag in den Törnplan, bevor Sie buchen. Und laufen Sie nie gegen Ihr eigenes Urteil aus, nur um eine Uhrzeit zu halten: Ein Schaden, den Sie sich bei Starkwind holen, kostet mehr als jede Tagespauschale. Verspätungskosten sind kein Schaden am Boot, dafür zahlt keine Bootsversicherung.

Zum Merken

1 Reservetag

im Törnplan vor dem Rückgabetermin

Tagespauschale

läuft ab der vereinbarten Uhrzeit

Der Puffer im Plan ist billiger als jede Verzugspauschale.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich zahlen, wenn ein Sturm mich festhält?

In aller Regel ja. Die üblichen Charterverträge lassen das Wetterrisiko beim Charterer und sehen für die verspätete Rückgabe eine Pauschale je angefangenem Tag vor. Reden lässt sich trotzdem, vor allem wenn Sie früh gemeldet haben.

Wie melde ich eine Verspätung richtig?

Schriftlich, sobald sie absehbar ist, mit Position, Wetterlage und geplanter Ankunftszeit. Eine kurze Nachricht an die Basis genügt, sie sollte aber nachweisbar sein und nicht erst am Rückgabemorgen kommen.

Zahlt eine Versicherung die Verspätungskosten?

Nein. Es geht um eine Forderung aus dem Chartervertrag und nicht um einen Schaden am Boot. Kautionsversicherungen ersetzen in aller Regel Abzüge wegen einer Beschädigung, keine Verzugspauschalen.

Darf ich bei Sturm auslaufen, um die Zeit zu halten?

Die Entscheidung liegt beim Skipper, und sie fällt nach seemännischem Urteil. Eine Uhrzeit im Vertrag ist kein Grund, Boot und Crew einem Risiko auszusetzen, das Sie an Land nicht eingehen würden.

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