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Bug einer Segelyacht am Steg, die Festmacherleine straff über der Klampe, dahinter aufgewühltes graues Wasser vor der Steinmole

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Starkwindwarnung: darf die Charterbasis das Auslaufen untersagen?

Kurze Antwort

In aller Regel ja. Die meisten Charterverträge erlauben der Basis, das Auslaufen bei gefährlichem Wetter zu verschieben, und in manchen Ländern sperrt auch die Hafenbehörde. Ob es für verlorene Tage Geld zurück gibt, regelt der Vertrag.

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Der erste Törntag ist gebucht, die Crew ist angereist, und der Wetterbericht meldet Starkwind oder Sturm. Viele Charterverträge enthalten für diesen Fall eine Klausel, nach der die Basis das Boot erst übergibt oder erst auslaufen lässt, wenn die Bedingungen es zulassen. Die Basis trägt das Risiko für ihr Boot, kennt ihr Revier und beurteilt auch, ob Crew und Wetter zusammenpassen. Dazu kommen staatliche Regeln: In einigen Ländern kann die Hafenbehörde bei Sturm das Auslaufen für bestimmte Fahrzeuge untersagen, und daran ist auch die Basis gebunden.

Was dann mit den verlorenen Tagen geschieht, steht im Vertrag, und die Regelung fällt selten zugunsten des Charterers aus. Wetter gilt in vielen Verträgen als Umstand, den keine der beiden Seiten zu vertreten hat; ein Anspruch auf Erstattung oder Verlängerung besteht dann meist nicht. Manche Basen lassen die Crew zumindest an Bord übernachten, andere helfen, den Törn in ein geschützteres Revier umzuplanen. Anders liegt es, wenn die Basis das Boot aus eigenen Gründen nicht übergibt, etwa wegen eines Defekts: Das ist kein Wetter, sondern eine Frage der vereinbarten Leistung.

Lesen Sie die Wetterklausel vor der Buchung und fragen Sie nach, was bei einem verschobenen Start gilt: Übernachtung an Bord, Umplanung, Gutschrift. Planen Sie den Törn so, dass ein verlorener Tag am Anfang nicht den ganzen Plan kippt, und legen Sie den Rückweg nicht auf den letzten Tag. Und laufen Sie auch dann nicht aus, wenn die Basis es erlaubt, Sie selbst aber Zweifel haben: Die Entscheidung auf See trifft der Skipper, und wer gegen sein eigenes Urteil ausläuft, trägt die Folgen persönlich.

Zum Merken

Basis

darf das Auslaufen bei gefährlichem Wetter verschieben

Skipper

entscheidet auf See und trägt die Folgen

Planen Sie einen Reservetag ein, dann kostet ein Sturmtag nicht den ganzen Törn.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich wegen Sturm nicht auslaufen darf?

Meistens nicht. Viele Verträge behandeln Wetter als Umstand, den keine Seite zu vertreten hat. Manche Basen bieten Übernachtung an Bord, Umplanung oder eine Gutschrift an, das ist aber Entgegenkommen oder steht ausdrücklich im Vertrag.

Darf ich trotz Verbot der Basis auslaufen?

Nein. Wer gegen eine Anweisung der Basis ausläuft, verstößt gegen den Vertrag und riskiert die Kaution und darüber hinaus die volle Haftung für einen Schaden. Hat die Hafenbehörde das Auslaufen untersagt, droht zusätzlich ein Bußgeld.

Wer entscheidet unterwegs, ob wir in der Bucht bleiben?

Auf See der Skipper. Die Basis kann raten und bei Sturm auch bitten, einen Hafen anzulaufen, aber die Verantwortung für Boot und Crew liegt bei Ihnen. Rufen Sie die Basis an, wenn Sie wegen des Wetters den Rückgabetermin nicht halten können.

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