Startseite / Themen / Recht & Pflichten
Flottillentörn: Wer führt und wer haftet?
Kurze Antwort
Der Flottillenleiter gibt Route, Treffpunkte und Wetterrat vor. Das Kommando an Bord behält trotzdem jeder Skipper selbst, und damit auch die Haftung für sein Boot und seine Crew.
Ein Flottillentörn ist für viele der Einstieg ins Chartern: mehrere Yachten segeln gemeinsam, ein erfahrener Leader fährt vorneweg, plant die Etappen, hilft beim Anlegen und hat einen Techniker dabei. Das fühlt sich an wie Segeln mit Aufsicht. Rechtlich ist es das in aller Regel nicht. Jede Yacht ist einzeln gechartert, jede hat einen eigenen Skipper, der im Chartervertrag steht, und dieser Skipper führt das Boot.
Daraus folgt die wichtigste Unterscheidung. Der Leader empfiehlt, der Skipper entscheidet. Sagt der Leader, die Etappe sei bei dem Wind noch machbar, und der Skipper hält sie für zu viel, bleibt der Skipper im Hafen, und das ist sein gutes Recht und seine Pflicht. Umgekehrt entlastet ihn die Empfehlung nicht, wenn er ausläuft und dabei einen Schaden verursacht. Wer eine andere Yacht rammt, eine Mooring beschädigt oder einen Schwimmer verletzt, haftet selbst, nicht die Flottille. Ob der Veranstalter für einen falschen Rat einstehen muss, hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab und ist im Streit schwer zu beweisen.
Prüfen Sie deshalb vor der Buchung drei Dinge. Erstens, was der Vertrag über die Rolle des Leaders sagt, ob er nur begleitet oder Anweisungen gibt. Zweitens, ob Sie als Skipper eingetragen sind und welchen Befähigungsnachweis die Basis verlangt, auch wenn ein Leader dabei ist. Drittens, ob Sie eine eigene Skipperhaftpflicht haben. Sie ist für den Flottillentörn genauso wichtig wie für den Törn allein, denn die Nähe zu den anderen Booten macht Kollisionen im Hafen eher wahrscheinlicher.
Zum Merken
Leader
plant, berät und hilft beim Anlegen
Skipper
entscheidet an Bord und haftet für sein Boot
Ein Rat des Leaders ist keine Versicherung. Das Kommando und die Verantwortung bleiben bei Ihnen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich auf einem Flottillentörn einen eigenen Schein?
In aller Regel ja, denn Sie führen die Yacht selbst. Welcher Befähigungsnachweis genügt, sagt die Basis für das konkrete Boot und Revier. Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.
Muss ich den Anweisungen des Leaders folgen?
Sie sollten seinen Rat ernst nehmen, die Entscheidung an Bord treffen aber Sie. Halten Sie eine Etappe für zu riskant, bleiben Sie liegen und sagen dem Leader Bescheid.
Wer zahlt, wenn ich beim Päckchenliegen die Nachbaryacht beschädige?
Für den Schaden haften Sie als Skipper. Ob eine Versicherung einspringt, hängt an der Haftpflicht der Charteryacht und an Ihrer eigenen Skipperhaftpflicht. Den Schaden sofort dem Leader und der Basis melden und mit Fotos festhalten.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
Passender Schutz
Weitere Themen
Recht & Pflichten, 19 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
War das hilfreich?