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Diebstahl an Bord beim Charter: Wer ersetzt die Sachen der Crew?
Kurze Antwort
Die Versicherung der Charteryacht schützt Boot und Inventar, nicht die Sachen der Crew. Ersatz kommt, wenn überhaupt, aus der eigenen Hausrat- oder Reisegepäckversicherung, und die verlangt fast immer eine Anzeige und Belege.
Die Crew kommt vom Abendessen zurück, das Schiebeluk ist aufgehebelt, Kamera, Tablet und Bargeld fehlen. Oder das Handy liegt am Morgen nicht mehr auf der Cockpitbank. Diebstähle an Bord kommen in belebten Häfen und Buchten immer wieder vor, und dann stellt sich die Frage, wer den Schaden trägt. Die Antwort überrascht viele: die Versicherung des Charterboots in aller Regel nicht. Sie ist für den Eigner geschrieben und schützt die Yacht und ihr Inventar, also das, was zum Boot gehört, aber nicht die persönlichen Sachen von Skipper und Crew.
Für diese Sachen kommen eigene Verträge in Betracht, und jeder hat seine Bedingungen. Die Hausratversicherung leistet häufig auch unterwegs, als sogenannte Außenversicherung, meist nur für eine begrenzte Zeit, oft mit einer Obergrenze und je nach Vertrag nur bei Einbruch, also wenn ein verschlossener Raum aufgebrochen wurde. Ein Handy, das offen im Cockpit lag, fällt dann heraus. Eine Reisegepäckversicherung kann weiter reichen, schließt aber häufig Bargeld aus und verlangt, dass Wertsachen beaufsichtigt oder verschlossen waren. Ob eine Kajüte mit Schiebeluk als verschlossener Raum gilt, klären die Bedingungen, und die fallen unterschiedlich aus. Was zum Boot gehört, etwa Fernglas, Handfunkgerät oder Beiboot, ist dagegen eine Sache zwischen Ihnen und dem Vercharterer.
Melden Sie den Diebstahl sofort bei der örtlichen Polizei oder Hafenbehörde und lassen Sie sich eine Bescheinigung über die Anzeige geben; ohne sie zahlt kaum ein Versicherer. Informieren Sie die Basis, vor allem wenn auch Ausrüstung des Bootes fehlt oder das Boot aufgebrochen wurde. Listen Sie die gestohlenen Sachen mit ihrem Wert auf und heben Sie Kaufbelege und Fotos auf. Vorbeugen ist einfacher: Wertsachen nicht offen im Cockpit liegen lassen, beim Verlassen des Bootes Luken und Niedergang verschließen und vor der Reise in der eigenen Hausratpolice nachlesen, was unterwegs gilt.
Zum Merken
Yacht und Inventar
Versicherung des Vercharterers
Sachen der Crew
eigene Hausrat- oder Gepäckversicherung
Ohne Anzeige bei der Polizei zahlt kaum ein Versicherer. Holen Sie die Bescheinigung noch vor Ort.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung des Charterboots gestohlene Sachen der Crew?
In aller Regel nicht. Sie schützt Yacht und Inventar des Eigners. Persönliche Sachen von Skipper und Crew sind dort meist nicht versichert, dafür kommen eigene Verträge in Betracht.
Hilft meine Hausratversicherung auch auf dem Charterboot?
Oft über die Außenversicherung, zeitlich und in der Höhe begrenzt und je nach Vertrag nur bei Einbruch in einen verschlossenen Raum. Lesen Sie vor der Reise nach, was Ihr Vertrag unterwegs leistet.
Was brauche ich für eine Erstattung?
Eine Bescheinigung über die Anzeige bei Polizei oder Hafenbehörde, eine Liste der gestohlenen Sachen mit Wert und möglichst Kaufbelege oder Fotos. Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer so schnell wie möglich.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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