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Winterlager mit oder ohne Mast: was ist besser für Rigg und Versicherung?
Kurze Antwort
Ob der Mast im Winterlager stehen bleibt oder gelegt wird, ist vor allem eine Frage von Lagerplatz, Sturm und Riggprüfung. Für die Versicherung zählt, dass das Boot sicher steht und das Rigg ordentlich gelagert ist, so wie Lagervertrag und Bedingungen es verlangen.
Jeden Herbst stellt sich auf vielen Werftgeländen dieselbe Frage: Winterlager mit oder ohne Mast? Bleibt der Mast stehen, spart das Kranzeit, und das Rigg muss nicht abgebaut und wieder eingestellt werden. Wird er gelegt, lässt sich das Rigg in Ruhe am Boden prüfen, und das Boot bietet dem Wind weniger Fläche. In Hallen ist die Frage meist schon beantwortet, denn dort passt kaum ein Boot mit stehendem Mast hinein. Unter freiem Himmel entscheidet der Eigner, oft zusammen mit dem Lagerbetrieb, und dabei geht es um mehr als Bequemlichkeit.
Ein stehender Mast wirkt im Sturm wie ein Hebel. Das Boot steht nicht mehr im Wasser, sondern auf einem Lagerbock oder Stützen, und eine starke Bö kann es samt Bock umwerfen; fällt es auf das Nachbarboot, entsteht schnell ein doppelter Schaden. Deshalb kommt es auf einen tragfähigen Bock, sauber gesetzte Stützen und festen Untergrund an. Ein gelegter Mast dagegen ist anderen Gefahren ausgesetzt: Er kann beim Kranen beschädigt werden, im Mastenlager unter fremden Masten liegen oder Beschläge verlieren. Ob die Kasko einen Sturmschaden im Winterlager trägt, hängt am Vertrag; eine reine Saisonversicherung deckt im Winter in aller Regel gar nichts.
Besser als jede Grundsatzentscheidung ist Sorgfalt, für Rigg und Versicherung gleichermaßen. Bleibt der Mast stehen, nehmen Sie Segel, Lazy Bag und Persenning ab, binden Sie die Fallen vom Mast weg, damit sie nicht schlagen, und lassen Sie Bock und Stützen nach jedem Sturm prüfen. Wird er gelegt, lagern Sie ihn auf ausreichend vielen Auflagen, polstern Sie Saling und Beschläge und kennzeichnen Sie Ihre Teile. Nutzen Sie den Winter für eine Riggprüfung mit Protokoll, das hilft bei einem späteren Schaden mehr als jede Erinnerung. Lesen Sie den Lagervertrag: Er regelt, wer für Kran, Bock und Mastenlager haftet.
Zum Merken
Mast steht
weniger Kranarbeit, aber mehr Hebel im Sturm
Mast liegt
Rigg prüfbar, aber Risiko beim Kranen und im Mastenlager
Wichtiger als die Entscheidung ist, wie sorgfältig Bock, Stützen und Rigg versorgt sind.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist ein Sturmschaden im Winterlager mit stehendem Mast versichert?
Das hängt am Vertrag. Eine Kasko mit Schutz im Winterlager trägt Sturmschäden in aller Regel, wenn das Boot ordentlich gelagert war. Eine reine Saisonversicherung deckt im Winter meist nichts.
Wer haftet, wenn das Boot vom Lagerbock kippt?
Hat der Lagerbetrieb das Boot aufgebockt, kommt seine Haftung in Betracht, je nach Lagervertrag. Für Schäden am eigenen Boot ist sonst die Kasko zuständig, für Schäden am Nachbarboot die Haftpflicht.
Sollte ich den Mast zur Riggprüfung legen?
Für eine gründliche Prüfung von Wanten, Stagen und Beschlägen ist der gelegte Mast am einfachsten. Lassen Sie das Ergebnis protokollieren, es hilft bei einem späteren Schaden als Nachweis.
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