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Mit der Jolle gekentert: Welche Schäden sind versichert?
Kurze Antwort
Eine Kenterung gehört zum Jollensegeln, kann aber Mast, Segel, Schwert und Ruder kosten. Bei NAMMERT sind Kentern und Sinken ab Basis-Plus versichert, einschließlich der Bergung, dazu Mastbruch und Segelschäden. Die Haftpflicht allein zahlt nur Schäden bei anderen.
Wer Jolle segelt, kentert irgendwann. Eine Böe auf dem See, eine Halse bei viel Wind oder ein Gedränge am Regattastart, und plötzlich liegt das Boot auf der Seite, das Segel im Wasser. Im ungünstigen Fall dreht es ganz durch, bis der Mast nach unten zeigt. Meist richtet die Crew die Jolle wieder auf und segelt weiter. Aber nicht immer ohne Schaden: Ein Mast, der im flachen Wasser in den Grund gedrückt wird, bricht oder knickt, Segel reißen, Schwert und Ruder werden beim Aufrichten überlastet, und eine Jolle mit undichten Auftriebskörpern läuft voll und sinkt.
Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, wer geschädigt ist. Treibt die gekenterte Jolle gegen ein anderes Boot oder einen Steg, ist das ein Fall für die Haftpflicht. Schäden am eigenen Boot trägt nur eine Kasko. Bei NAMMERT sind Kentern und Sinken ab Basis-Plus versichert, einschließlich der Bergung, ebenso Mastbruch und Segelschäden; ohne Kasko tragen Sie Rumpf, Rigg und Segel selbst. Was jeder Versicherer prüft, ist die Abgrenzung zum Verschleiß: Ein Segel, das schon mürbe war, oder ein Want, das lange korrodiert war, ist kein plötzlicher Schaden durch die Kenterung, auch wenn es dabei nachgibt.
Nach dem Aufrichten gilt: erst die Crew, dann das Boot. Prüfen Sie an Land Mast und Mastfuß, Wanten und Beschläge, den Schwertkasten auf Risse, die Ruderbeschläge und die Segel, und lassen Sie das Boot austrocknen. Fotografieren Sie Schäden, bevor Sie etwas reparieren, und notieren Sie Ort, Zeit und Wind. Melden Sie den Schaden zeitnah, mit Fotos und einem Kostenvoranschlag. Vorbeugen hilft: Auftriebskörper und Lenzklappen regelmäßig prüfen, im flachen Wasser beim Aufrichten auf den Mast achten und bei viel Wind früher reffen oder im Hafen bleiben.
Zum Merken
Haftpflicht
zahlt Schäden bei anderen
Kasko ab Basis-Plus
Kentern, Sinken, Mast und Segel
Wer Jolle segelt, kentert. Entscheidend ist, ob der Schaden am eigenen Boot versichert ist.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist eine Kenterung mit der Jolle versichert?
Schäden am eigenen Boot nur mit Kasko. Bei NAMMERT sind Kentern und Sinken ab Basis-Plus versichert, einschließlich der Bergung. Die Haftpflicht allein zahlt nur Schäden, die die Jolle bei anderen anrichtet.
Zahlt die Versicherung ein Segel, das beim Kentern reißt?
Segelschäden sind bei NAMMERT ab Basis-Plus gedeckt. Geprüft wird, ob das Segel durch die Kenterung gerissen ist oder schon vorher mürbe war, denn Verschleiß ist kein Unfallschaden.
Was tun, wenn der Mast beim Kentern im Grund steckt?
Nicht mit Gewalt aufrichten, sonst bricht er. Crew sichern, Hilfe holen und das Boot in tieferes Wasser ziehen lassen, dann aufrichten. Schäden vor der Reparatur fotografieren und melden.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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