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Trimmklappen beschädigt: Bedienfehler, Verschleiß oder versicherter Schaden?
Kurze Antwort
Bei beschädigten Trimmklappen prüft die Kasko die Ursache. Treibgut, Grundberührung oder ein Rempler beim Anlegen sind ein plötzliches Ereignis, Korrosion und ein ausgefallener Antrieb gelten oft als Verschleiß; ein einfacher Bedienfehler schadet meist nicht.
Trimmklappen sitzen unten am Spiegel eines Motorboots und bringen das Boot in die richtige Lage. Weil sie hinten und tief liegen, werden sie leicht beschädigt: beim Anlegen rückwärts gegen den Steg, durch Treibgut, bei einer Grundberührung im flachen Wasser oder auf dem Trailer. Daneben fallen sie aus, ohne dass etwas passiert ist: Ein Hydraulikzylinder wird undicht, ein elektrischer Antrieb versagt, Befestigungen korrodieren. Für die Kasko macht genau dieser Unterschied den Ausschlag: versicherter Schaden, Verschleiß oder ein Bedienfehler.
Die Kasko ersetzt in aller Regel Schäden durch ein plötzliches Ereignis von außen, also Treibgut, Grundberührung oder einen Anstoß beim Manövrieren. Korrosion, ein ausgefallener Antrieb oder ein undichter Zylinder gelten in vielen Bedingungen als Verschleiß oder Betriebsschaden. Ein Bedienfehler, etwa Klappen voll unten bei hoher Fahrt oder vergessen beim Slippen, schließt den Schaden in aller Regel nicht aus; bei grober Fahrlässigkeit kommt es darauf an, was im Vertrag dazu steht. Beschädigte Klappen am Steg oder an einem anderen Boot sind ein Fall für die Haftpflicht.
Fotografieren Sie den Schaden gleich, halten Sie fest, wann und wo er entstanden ist, und heben Sie abgebrochene Teile auf. Melden Sie den Fall, bevor Sie reparieren lassen, damit der Gutachter die Teile sehen kann. Vorbeugen ist einfach: Klappen vor dem Anlegen, im flachen Wasser und vor dem Slippen ganz einfahren, Zylinder und Anschlüsse auf Öl und Korrosion prüfen und die Opferanoden am Spiegel rechtzeitig wechseln. Ein Wartungsnachweis hilft, wenn später die Frage nach Verschleiß kommt.
Zum Merken
Treibgut, Grund, Anstoß
plötzliches Ereignis, Fall für die Kasko
Korrosion, Zylinder undicht
oft Verschleiß oder Betriebsschaden
Trimmklappen vor jedem Anlegen und Slippen einfahren: das spart die meisten Schäden.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Kasko verbogene Trimmklappen nach einer Grundberührung?
In aller Regel ja, wenn ein plötzliches Ereignis von außen den Schaden verursacht hat, etwa Grundberührung oder Treibgut. Halten Sie Ort und Zeit fest und melden Sie den Schaden vor der Reparatur.
Ist ein defekter Antrieb der Trimmklappen versichert?
Oft nicht. Ein undichter Hydraulikzylinder oder ein ausgefallener elektrischer Antrieb gelten in vielen Bedingungen als Verschleiß oder Betriebsschaden. Was gilt, steht im eigenen Vertrag.
Was gilt, wenn ich vergessen habe, die Klappen einzufahren?
Ein einfacher Bedienfehler schließt einen Kaskoschaden in aller Regel nicht aus. Bei grober Fahrlässigkeit kommt es darauf an, was Ihr Vertrag dazu regelt.
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