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Motorboot auf einem halb eingetauchten Bootstrailer an einer nassen Slipanlage, seitlich von den Rollen verrutscht

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Boot fällt beim Slippen vom Trailer: welche Versicherung zahlt?

Kurze Antwort

Fällt ein Boot beim Slippen vom Trailer, zahlt die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs den Schaden am Boot nicht, sie versichert das Fahrzeug, nicht die Ladung. Für das Boot ist die Kasko da, für Schäden bei anderen je nach Hergang die Kfz-Haftpflicht oder die Bootshaftpflicht.

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Das Slippen ist der Moment, in dem am meisten schiefgeht: Die Bugsicherung ist zu früh gelöst, der Windengurt reißt, das Boot rutscht auf nassen Rollen seitlich weg, oder der Trailer steht zu flach und das Boot fällt mit dem Kiel auf die Rampe. Wenn ein Boot beim Slippen vom Trailer fällt, treffen drei Versicherungen aufeinander, und jede ist nur für ihren Teil da. Die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs zahlt den Schaden am Boot nicht, denn sie versichert das Fahrzeug, nicht die Ladung.

Für Rumpf, Antrieb und Ruder ist die Kasko des Bootes zuständig. Entscheidend ist, ob der Vertrag Unfallschäden einschließt; eine Deckung nur für benannte Gefahren wie Sturm, Feuer und Diebstahl erfasst einen Sturz von der Rampe oft nicht. Häufig ausgeschlossen sind außerdem Schäden aus nicht sachgerechter Befestigung während des Transports. Trifft das abgleitende Boot ein anderes Boot oder den Steg, kommt es auf den Hergang an: Solange der Trailer am Auto hängt, haftet in der Regel die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs; treibt das Boot im Wasser gegen andere, kommt die Bootshaftpflicht in Frage. Rollt das Auto selbst ins Wasser, ist das ein Fall für dessen Kasko.

Lösen Sie die Bugsicherung erst, wenn das Heck schwimmt, prüfen Sie den Windengurt vor jeder Fahrt auf Scheuerstellen und lassen Sie warme Radlager vor dem Eintauchen kurz abkühlen. Ziehen Sie die Handbremse an und legen Sie am Zugfahrzeug einen Gang oder die Parkstellung ein. Ist es passiert: Boot sichern, Fotos von Rampe, Trailer und Schaden machen, Zeugen notieren und den Schaden sofort melden, bevor etwas repariert wird.

Zum Merken

Kfz-Versicherung

Fahrzeug, nicht die Ladung

Bootskasko

Rumpf, Antrieb, Ruder

Beim Slippen zahlt für das Boot nur die Versicherung des Bootes.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Zahlt meine Kfz-Versicherung, wenn das Boot vom Trailer fällt?

Für den Schaden am Boot nicht, sie versichert das Fahrzeug, nicht die Ladung. Zuständig ist die Kasko des Bootes.

Zahlt die Teilkasko beim Slippunfall?

Oft nicht, wenn sie nur benannte Gefahren wie Sturm, Feuer und Diebstahl deckt. Entscheidend ist, ob der Vertrag Unfallschäden einschließt.

Wer zahlt, wenn mein Boot dabei ein anderes beschädigt?

Das hängt vom Hergang ab. Hängt der Trailer noch am Auto, haftet in der Regel die Kfz-Haftpflicht; treibt das Boot im Wasser gegen andere, kommt die Bootshaftpflicht in Frage.

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