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Krank oder verletzt beim Charter: wer zahlt Arzt und vorzeitige Heimreise?
Kurze Antwort
Den Arzt im Ausland zahlt die Krankenversicherung, oft nur teilweise; einen Rücktransport übernimmt die gesetzliche Kasse in aller Regel nicht, und den abgebrochenen Törn erstattet die Basis meist nicht. Auslandsreisekranken- und Reiseabbruchversicherung schließen die Lücken.
Auf einem Charter passiert schnell etwas: ein Sturz im Seegang, eine Hand zwischen Leine und Winsch, ein Schnitt beim Anlegen, ein Infekt in der zweiten Woche. Dann stehen drei Fragen auf einmal im Raum, und jede hat eine andere Antwort. Wer zahlt den Arzt oder das Krankenhaus im Ausland? Wer zahlt, wenn jemand nach Hause geflogen werden muss? Und was passiert mit dem Geld für den Törn, wenn die Crew deshalb früher aufhört?
Für den Arzt ist zuerst die Krankenversicherung da. Innerhalb der EU hilft die Europäische Krankenversicherungskarte, sie deckt aber nur, was die Kasse im Gastland übernimmt, und Privatkliniken und Zuzahlungen bleiben oft bei Ihnen. Außerhalb der EU, etwa in der Türkei, hängt alles von Abkommen und Vertrag ab. Einen Rücktransport nach Hause zahlt die gesetzliche Krankenkasse in aller Regel nicht. Und die Chartermiete für die verlorenen Tage erstattet die Basis meist nicht, weil sie das Boot bereitgestellt hat. Die Bootsversicherung der Basis ist für das Boot da, nicht für die Gesundheit der Crew.
Schließen Sie deshalb für alle an Bord eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport ab; sie ist günstig und deckt genau das, was die Kasse offen lässt. Prüfen Sie bei einer frühen Buchung eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die ausdrücklich auch Bootscharter umfasst. Packen Sie eine gut ausgestattete Bordapotheke, notieren Sie Vorerkrankungen und Notfallkontakte aller Mitsegler und klären Sie vorab, wer das Boot führt, wenn der Skipper ausfällt. Im Notfall auf See rufen Sie über UKW-Kanal 16 oder die Notrufnummer 112.
Zum Merken
Kasse
Arzt im Ausland, oft nur teilweise, kein Rücktransport
Reiseschutz
Rücktransport und abgebrochener Törn
Schließen Sie für jeden an Bord eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport ab.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gilt meine Krankenversicherung beim Charter im Ausland?
In der EU hilft die Europäische Krankenversicherungskarte, aber nur zu den Bedingungen des Gastlandes, und manche Kosten bleiben bei Ihnen. Außerhalb der EU hängt es von Abkommen und Vertrag ab. Eine Auslandsreisekrankenversicherung schließt beide Lücken.
Wer zahlt den Rückflug, wenn jemand verletzt ist?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Rücktransport in aller Regel nicht. Dafür ist eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport da, die medizinisch sinnvolle Heimreisen einschließt.
Bekomme ich Geld für den abgebrochenen Törn zurück?
Von der Basis meist nicht, sie hat das Boot bereitgestellt. Eine Reiseabbruchversicherung kann die nicht genutzten Tage erstatten, wenn sie Bootscharter einschließt und der Grund in ihren Bedingungen steht.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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