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Eine weiße Segelyacht hängt in den Gurten eines Bootskrans, am Kiel frische Schrammen, Wasser tropft auf den Betonboden

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Grundberührung beim Charter: Wer zahlt Taucher und Kran?

Kurze Antwort

Eine Grundberührung melden Sie der Basis sofort, auch wenn nichts zu sehen ist. Taucher, Kranen und Reparatur laufen je nach Chartervertrag über die Kasko der Yacht, Ihr Anteil ist in aller Regel die Kaution.

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Ein Ruck, ein dumpfes Geräusch, dann schwimmt die Yacht wieder. Aufsetzen auf einen Stein oder eine Sandbank gehört zu den häufigen Schäden im Charter, gerade in Revieren mit vielen Untiefen, engen Buchten und Karten, die nicht jeden Felsen kennen. Von Deck aus sieht man danach meist nichts. Ob Kiel, Kielbolzen, Ruderblatt oder die Bodengruppe im Rumpf etwas abbekommen haben, zeigt erst ein Blick unter Wasser, und genau deshalb verlangt der Chartervertrag in aller Regel, dass jede Grundberührung sofort gemeldet wird.

Was danach geschieht, entscheidet die Basis. Häufig schickt sie zuerst einen Taucher, der Kiel und Ruder ansieht; reicht das nicht, wird die Yacht gekrant. Wer das bezahlt, regelt der Chartervertrag. Je nach Vertrag laufen Untersuchung und Reparatur über die Kaskoversicherung der Yacht, und Sie tragen den Selbstbehalt bis zur Höhe der Kaution. Manche Basen berechnen den Taucher auch dann, wenn er nichts findet. Schweigen ist die teuerste Wahl: Fällt der Schaden erst beim Check-out oder beim nächsten Charterer auf, steht Ihre Darstellung gegen die der Basis, und bei grober Fahrlässigkeit kann der Kaskoversicherer auch über die Kaution hinaus auf den Skipper zurückgreifen.

Notieren Sie nach dem Aufsetzen Uhrzeit, Position, Kurs und die angezeigte Tiefe, fotografieren Sie den Plotter und tragen Sie alles ins Logbuch ein. Kontrollieren Sie die Bilge, bevor Sie weiterfahren. Rufen Sie dann die Basis an und lassen Sie sich die Anweisung schriftlich bestätigen, auch per Nachricht; bestellen Sie keinen Taucher auf eigene Faust. Haben Sie eine Kautionsversicherung, melden Sie den Fall dort sofort. Und gehen Forderungen über die Kaution hinaus, ist das ein Fall für Ihre Skipperhaftpflicht. Wer sein eigenes Boot bei NAMMERT versichert hat, hat sie ab Basis-Plus für gecharterte Boote bis zur Größe des eigenen Bootes bereits im Vertrag, im Premium ohne Größenbegrenzung.

Zum Merken

Melden

kostet einen Anruf bei der Basis

Schweigen

kann mehr kosten als die Kaution

Nach dem Aufsetzen entscheidet nicht der Blick von Deck, sondern der Taucher. Wer sofort meldet, hält den Streit klein.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich eine leichte Grundberührung überhaupt melden?

Ja. Der Chartervertrag verlangt das in aller Regel bei jeder Grundberührung, auch wenn nichts zu sehen ist. Wer schweigt und der Schaden fällt später auf, hat im Streit um die Kaution und um Forderungen darüber hinaus schlechte Karten.

Wer zahlt den Taucher, wenn er nichts findet?

Das regelt der Chartervertrag. Manche Basen rechnen die Untersuchung auch ohne Befund gegen die Kaution ab. Fragen Sie vor dem Törn danach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Zahlt die Kautionsversicherung nach einer Grundberührung?

Behält die Basis die Kaution berechtigt ein, erstattet eine Kautionsversicherung den Betrag nach ihren Bedingungen. Melden Sie den Fall dort sofort mit Chartervertrag, Protokoll und Beleg der Basis.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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