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Fenster im Seegang eingeschlagen: Schaden oder Fahrfehler?
Kurze Antwort
Schlägt eine Welle ein Fenster am Motorboot ein, sehen viele Kaskobedingungen das als Schaden durch Seegang oder schweres Wetter. Der Versicherer fragt aber, ob Boot, Fahrtgebiet und Fahrweise zum Wetter passten.
Im Seegang trifft eine steile Welle den Bug, Wasser schießt über das Vorschiff, und ein Fenster im Aufbau oder die Frontscheibe ist eingeschlagen. Dann läuft Wasser in die Kajüte, an Elektrik und Polster, und aus einem Glasschaden wird schnell ein großer Wasserschaden. Bei Motorbooten passiert das häufiger als bei Segelyachten, weil sie schneller in die Wellen fahren und große Scheiben haben. Danach stellen sich zwei Fragen: Ist das ein versicherter Schaden durch Seegang, oder ein Fahrfehler, weil das Boot zu schnell oder bei zu viel Wind unterwegs war?
Viele Kaskobedingungen ersetzen Schäden durch Seegang, Sturm oder schweres Wetter, auch am Glas und durch eindringendes Wasser. Der Versicherer prüft dabei, ob das Boot für das Fahrtgebiet geeignet war; ein Anhaltspunkt ist die Entwurfskategorie nach der Sportbootrichtlinie, A bis D, die angibt, für welche Wind- und Wellenhöhen ein Boot gebaut ist. Wer mit einem Boot der Kategorie C bei Starkwindwarnung aufs offene Meer fährt oder mit hoher Fahrt in kurze, steile Wellen hineinhält, muss mit einer Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit rechnen. Was gilt, steht im eigenen Vertrag.
Prüfen Sie vor dem Auslaufen Wetterbericht und Wellenhöhe und vergleichen Sie sie mit der Entwurfskategorie Ihres Bootes. Nehmen Sie im Seegang früh Fahrt heraus und fahren Sie die Wellen schräg an. Haben Sie Notverschlüsse für die Fenster an Bord, etwa zugeschnittene Platten, und wissen Sie, wo sie liegen. Ist ein Fenster eingeschlagen: Fahrt heraus, Öffnung provisorisch verschließen, Wasser lenzen, sicheren Hafen anlaufen. Fotografieren Sie Schaden und Wetterbericht, melden Sie den Fall sofort und heben Sie die Glasreste für den Gutachter auf.
Zum Merken
Passendes Boot, angepasste Fahrt
Seegangschaden, in aller Regel prüfbar
Zu schnell bei Starkwind
Fahrfehler, Kürzung droht
Im Seegang zählt nicht nur die Welle, sondern wie schnell Sie ihr entgegengefahren sind.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Kasko ein Fenster, das im Seegang eingeschlagen ist?
Viele Kaskobedingungen ersetzen Schäden durch Seegang und schweres Wetter, auch am Glas und durch eingedrungenes Wasser. Der Versicherer prüft aber, ob Boot, Fahrtgebiet und Fahrweise zum Wetter passten.
Was ist die Entwurfskategorie meines Bootes?
Sie steht in der Konformitätserklärung und auf dem Herstellerschild und reicht von A für hohe See bis D für geschützte Gewässer. Sie zeigt, für welche Wind- und Wellenhöhen das Boot gebaut ist.
Was tue ich, wenn im Seegang ein Fenster bricht?
Fahrt herausnehmen, die Öffnung mit einer Platte oder Polstern verschließen, Wasser lenzen und den nächsten sicheren Hafen anlaufen. Danach Schaden und Wetterlage dokumentieren und sofort melden.
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