Startseite / Themen / Schaden & Risiko
Aufblasbares SUP im Fluggepäck beschädigt: wer zahlt den Schaden?
Kurze Antwort
Wird ein aufblasbares SUP im aufgegebenen Fluggepäck beschädigt, haftet die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen, aber nur bis zu einem Höchstbetrag. Den Schaden müssen Sie schriftlich binnen sieben Tagen melden.
Ein aufblasbares SUP reist gern mit in den Urlaub, gerollt in der Tasche als Sportgepäck. Am Gepäckband kommt dann die Überraschung: eine aufgerissene Tasche, ein Schnitt in der Kante, eine gebrochene Finne oder ein beschädigtes Ventil. Wer zahlt den Schaden? Für aufgegebenes Gepäck auf internationalen Flügen haftet die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen, ohne dass Sie ihr ein Verschulden nachweisen müssen. Die Haftung ist aber auf einen Höchstbetrag begrenzt, und sie entfällt, soweit der Schaden aus der Beschaffenheit des Gepäcks selbst kommt, etwa bei schlechter Verpackung.
Worauf es ankommt, ist die Frist. Einen Schaden am aufgegebenen Gepäck müssen Sie der Fluggesellschaft schriftlich anzeigen, und zwar binnen sieben Tagen nach der Annahme; bei verspätetem Gepäck sind es 21 Tage. Wer zu spät meldet, verliert den Anspruch in aller Regel. Ist das Board mehr wert als der Höchstbetrag, hilft nur eine Wertangabe beim Einchecken gegen Aufpreis, sofern die Fluggesellschaft sie anbietet. Für Sportgepäck gelten oft eigene Bedingungen der Fluggesellschaft, lesen Sie sie vor dem Flug. Bei Versand per Paketdienst oder Spedition ist die Haftung gesetzlich und in den Geschäftsbedingungen ebenfalls begrenzt.
Was Sie tun sollten: Melden Sie den Schaden noch am Flughafen am Schalter für Gepäckermittlung, bevor Sie den Gepäckbereich verlassen, und lassen Sie sich die Schadensmeldung aushändigen. Fotografieren Sie Tasche und Board, heben Sie Bordkarte, Gepäckabschnitt und Kaufbeleg auf und reichen Sie die schriftliche Anzeige fristgerecht nach. Prüfen Sie dann, ob eine eigene Versicherung einspringt, etwa eine Reisegepäckversicherung oder eine Kasko für Sportgeräte, und ob sie Transportschäden einschließt. Für die Zukunft schützen eine gepolsterte Tasche, abgenommene Finnen und ein Hinweis auf das Sportgepäck beim Einchecken.
Zum Merken
Fluggesellschaft
haftet ohne Verschulden, aber begrenzt
Sieben Tage
für die schriftliche Schadensanzeige
Am Gepäckband melden, nicht erst zu Hause.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, den Schaden an meinem SUP zu melden?
Bei beschädigtem aufgegebenem Gepäck sieben Tage nach der Annahme, schriftlich. Am besten noch am Flughafen die Schadensmeldung aufnehmen lassen.
Zahlt die Fluggesellschaft den vollen Wert meines Boards?
Nur bis zu einem Höchstbetrag nach dem Montrealer Übereinkommen. Mehr gibt es in aller Regel nur mit einer Wertangabe beim Einchecken.
Was ist, wenn das SUP schlecht verpackt war?
Dann kann die Fluggesellschaft die Haftung ablehnen, soweit der Schaden aus der Beschaffenheit des Gepäcks kommt. Eine gepolsterte Tasche schützt beides.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
Passender Schutz
Weitere Themen
Schaden & Risiko, 107 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
War das hilfreich?