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Segelyacht ohne aufrechten Mast an einer Steinpier, der Mast liegt längs an Deck festgezurrt

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Mastbruch und gerissenes Segel: Was zahlt die Versicherung, was nicht?

Kurze Antwort

Bricht der Mast oder reißt das Segel, zahlt die Vollkasko in der Regel, wenn ein Unfall dahintersteckt. Ist ein durchgerostetes Teil die Ursache, zahlt sie dieses Teil meist nicht, wohl aber den Folgeschaden an Mast, Segeln und Rumpf.

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Ein Mastbruch ist einer der teuersten Schäden, die einem Segler passieren können. Der Mast kommt selten allein: Er reißt Segel, Wanten und Relingsstützen mit, schlägt Dellen ins Deck und beschädigt im schlimmsten Fall den Rumpf. Die Frage nach der Versicherung entscheidet sich dabei fast immer an der Ursache. War es eine Böe, eine Kollision oder ein Fehler beim Manöver, oder war ein Teil im Rigg schon vorher müde?

Die meisten Kaskobedingungen zählen das Brechen von Masten und das Reißen von Segeln ausdrücklich zu den versicherten Unfällen. Ausgeschlossen sind dagegen Abnutzung und Materialfehler, und zwar am unmittelbar betroffenen Teil. Bricht also ein durchkorrodierter Wantenterminal, zahlt die Versicherung den Terminal meist nicht, wohl aber den Mast, die Segel und den Rumpf, die durch den Bruch beschädigt wurden. Genau diese Unterscheidung zwischen Ursache und Folgeschaden sorgt im Schadenfall für Streit.

Was Sie tun können: Lassen Sie das stehende Gut regelmäßig prüfen und bewahren Sie Rechnungen und Prüfprotokolle auf. Viele Rigger empfehlen, Drahtwanten nach etwa zehn Jahren zu tauschen. Nach einem Bruch gilt: zuerst die Crew sichern, dann den Mast kappen oder sichern, damit er den Rumpf nicht durchschlägt, Fotos machen, gebrochene Teile aufbewahren und den Schaden sofort melden. Die Bruchstelle ist für den Sachverständigen das wichtigste Beweisstück.

Bei NAMMERT ist das Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen, stehendem und laufendem Gut sowie das Reißen von Segeln ab Basis Plus als Unfall des Fahrzeugs versichert, Ziffer A.3.1.1. Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler sowie Abnutzung sind nur an den unmittelbar betroffenen Teilen ausgeschlossen, Folgeschäden an anderen versicherten Teilen zahlen wir, Ziffer A-6.2 d. Im Basis ist ein Unfall des Fahrzeugs nicht versichert.

Zum Merken

Ursache

müdes Teil, oft nicht versichert

Folgeschaden

Mast, Segel, Rumpf meist versichert

Heben Sie die Bruchstelle auf, sie entscheidet den Fall.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Zahlt die Kasko einen Mastbruch?

In der Regel ja, wenn ein Unfall die Ursache ist. Das Brechen von Masten zählt in vielen Bedingungen ausdrücklich zu den versicherten Unfällen, bei uns ab Basis Plus.

Was gilt, wenn ein altes Want gebrochen ist?

Das gebrochene Teil selbst ist als Abnutzung oder Materialfehler meist nicht versichert. Den Folgeschaden an Mast, Segeln und Rumpf zahlt die Kasko dagegen oft.

Ist ein gerissenes Segel versichert?

Wenn es durch einen Unfall reißt, etwa in einer Böe oder bei einer Kollision, meist ja. Ein Segel, das durch UV und Alter mürbe geworden ist, nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77

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