Zum Inhalt springen
Seitendeck einer Segelyacht an einem nassen Holzsteg, eine lose Festmacherleine an der Klampe, ein eingeklemmter Fender und ein schmaler Spalt dunklen Wassers

Startseite / Themen / Schaden & Risiko

Beim Anlegen verletzt: was zahlt die Unfallversicherung?

Kurze Antwort

Wer sich beim Anlegen verletzt, etwa beim Sprung auf den Steg oder mit der Hand zwischen Rumpf und Pfahl, hat einen Unfall im Sinne der Unfallversicherung. Sie zahlt vor allem bei bleibenden Folgen und nur, wenn Fristen eingehalten werden.

Beitrag berechnen Zur Bootsversicherung

Die meisten Verletzungen an Bord passieren nicht auf See, sondern beim Anlegen: Wer mit der Leine auf den Steg springt, rutscht auf nassem Holz aus, eine Hand gerät zwischen Rumpf und Pfahl, ein Finger in den Belegpunkt, oder der Rücken gibt beim Heranziehen der Yacht nach. Wer verletzt ist, fragt dann, was die Unfallversicherung zahlt. Ein Unfall liegt nach § 178 Absatz 2 VVG vor, wenn jemand durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Der Sturz auf den Steg oder die gequetschte Hand erfüllen das in aller Regel.

Worauf es ankommt, steht in den Bedingungen. Die Unfallversicherung zahlt vor allem bei Invalidität, also wenn eine Verletzung dauerhaft Folgen hinterlässt; wie viel, richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und der vereinbarten Summe. Für eine Verletzung, die folgenlos verheilt, zahlt sie nur, wenn Leistungen wie Krankenhaustagegeld oder Übergangsleistung vereinbart sind. Zerrungen beim Ziehen an der Leine sind kein Ereignis von außen; viele Bedingungen schließen solche Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung aber an Gliedmaßen und Wirbelsäule ein. Bandscheibenschäden sind häufig ausgeschlossen. Die Bedingungen setzen außerdem Fristen, in denen die Invalidität eintreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein muss.

Was Sie tun sollten: Gehen Sie nach dem Unfall sofort zum Arzt, auch im Ausland, und lassen Sie die Verletzung und den Hergang dokumentieren. Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrem Versicherer und notieren Sie die Fristen aus Ihren Bedingungen. Hat jemand anderes den Unfall verschuldet, etwa ein Skipper mit einem falschen Manöver, kann daneben die Haftpflicht zuständig sein; dazu gibt es eine eigene Seite. Vorbeugen hilft mehr: nicht springen, sondern übersteigen, wenn die Yacht steht, Hände weg vom Spalt zwischen Rumpf und Steg und rutschfeste Schuhe an Deck.

Zum Merken

Folgenlos verheilt

nur mit Zusatzleistungen

Bleibende Folgen

Invaliditätsleistung nach Grad

Fristen notieren, sonst hilft auch der beste Vertrag nicht.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist ein Sturz beim Sprung auf den Steg ein Unfall?

In aller Regel ja. Der Aufprall auf den Steg ist ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis im Sinne von § 178 VVG.

Zahlt die Unfallversicherung auch, wenn die Verletzung ausheilt?

Nur wenn Leistungen wie Krankenhaustagegeld oder Übergangsleistung vereinbart sind. Die Grundleistung gibt es bei bleibender Invalidität.

Was ist mit einer Zerrung beim Heranziehen der Yacht?

Viele Bedingungen schließen Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen und Wirbelsäule ein. Bandscheibenschäden sind oft ausgenommen.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77

Passender Schutz

Haftpflicht

Die Basis: Schäden an Dritten, weltweit, ab 39 € im Jahr.

Kasko

Teil- oder Vollkasko zum Neuwert mit fester Taxe.

Leistungsvergleich

BASIS und PREMIUM im Detail, und NAMMERT im Anbietervergleich.

Weitere Themen

Schaden & Risiko, 107 Themen
Diebstahl von Boot und Außenborder Leck und Wassereinbruch Feuer und Brand an Bord Boot im Winterlager versichern Wie alt darf Rigg und Takelage sein? Schneelast auf Plane und Hallendach Lloyd's Open Form: der Bergungsvertrag Wrackbeseitigung: wer sie anordnet, wer zahlt Niedrigwasser: Boot sitzt im Hafen auf Dieselpest im Tank, Motor und Tanksanierung Schaden am Boot: Was tun? Osmose und Altersschäden Zahlt die Versicherung die Bergung auch ohne behördliche Anordnung? Wird die Bergung von der Versicherungssumme abgezogen? Wer bezahlt den Berger, bevor die Versicherung zahlt? Wer zahlt die Ölsperre am eigenen gesunkenen Boot? Übergabe beim Yachtcharter: Was Sie vor dem Ablegen prüfen Brauche ich am Jetski eine Wegfahrsperre? Wo muss der Jetski nachts stehen? Was ist, wenn eine Leine in die Jetpumpe kommt? Sind Segel- und Riggschäden bei der Regatta gedeckt? Ist ein Frostschaden am Boot versichert? Zahlt die Versicherung Frostschäden am Motor? Was muss ich bei amtlicher Sturmwarnung tun? Was ist Fremdstromkorrosion am Liegeplatz? Sind Marder- und Tierschäden am Boot versichert? Wer zahlt die Untersuchung nach einer Grundberührung? Falsch getankt, wer zahlt den Motorschaden? Darf ich die Werft selbst aussuchen? Was, wenn ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin? Bekomme ich Geld, bevor der Schaden abgerechnet ist? Wasser aus der eigenen Anlage: ist das versichert? Ist Vandalismus am Liegeplatz versichert? Was kostet eine Seenotrettung? Wem gehört das Wrack, wenn die Versicherung zahlt? Hochwasser, Sturmflut und Hagel Blitzschlag und Überspannung Nachbarboot gerammt: wer zahlt? Boot bei Spedition, Kran oder Werft beschädigt Jetski gekentert: ist der Motorschaden danach versichert? Beiboot und Außenborder beim Charter: Wer zahlt Schaden und Verlust? Jetski nach Salzwasser spülen: Welche Wartung wird erwartet? Jetski im Urlaub gemietet: Wer zahlt bei einem Schaden? Hausboot im Winter im Wasser: Was hilft gegen Eis? Grundberührung beim Charter: Wer zahlt Taucher und Kran? Gasanlage auf dem Hausboot: Welche Prüfung wird erwartet? Landstrom am Hausboot: worauf es bei Kabel und FI ankommt Schimmel und Feuchtigkeit im Hausboot: Schaden oder Wartung? Einbruch im Hausboot: Was müssen Türen, Fenster und Luken leisten? Toilette an Bord verstopft: wer zahlt beim Charter die Reparatur? Heizung im Hausboot: worauf es bei Ofen, Diesel und Abgas ankommt Stromausfall am Hausboot im Winter: was mit Heizung und Pumpe passiert Anker und Kette beim Charter verloren: Wer zahlt den Ersatz? Segel beim Charter gerissen: Verschleiß oder Bedienfehler? Stahlrumpf am Hausboot: Wann sind Dickenmessung und Unterwasserprüfung fällig? Hochwasser am Liegeplatz: Wie müssen Leinen und Dalben beim Hausboot mitgehen? Diebstahl an Bord beim Charter: Wer ersetzt die Sachen der Crew? Mit der Jolle gekentert: Welche Schäden sind versichert? Ruderbruch auf See: Was prüft die Versicherung? Krank oder verletzt beim Charter: wer zahlt Arzt und vorzeitige Heimreise? Solaranlage auf dem Hausboot: worauf es bei Montage, Sturm und Brand ankommt Trinkwasser im Hausboot: Tank, Leitungen und Frost Rollreffanlage gebrochen: Schaden oder Verschleiß? Mast legen vor einer Brücke: wer zahlt Schäden am Rigg? Winterlager mit oder ohne Mast: was ist besser für Rigg und Versicherung? Erste Ausfahrt nach dem Winterlager: was vor dem Ablegen prüfen? Schaden beim Schleusen, etwa an der Donau: wer zahlt? Propellerschaden durch Treibgut: Kasko oder Verschleiß? Motorboot nach Starkregen vollgelaufen: versichert oder nicht? Motor überhitzt, weil die Kühlung ausfiel: wer zahlt den Schaden? Faltenbalg am Z-Antrieb gerissen: wer zahlt, wenn das Boot sinkt? Bugstrahlruder fällt beim Anlegen aus: wer zahlt den Schaden? Fenster im Seegang eingeschlagen: Schaden oder Fahrfehler? Lenkung fällt in voller Fahrt aus: wer zahlt den Folgeschaden? Trimmklappen beschädigt: Bedienfehler, Verschleiß oder versicherter Schaden? Wasser über den Auspuff in den Motor gelaufen: wer zahlt den Wasserschlag? Medicane im Mittelmeer: Wie sichere ich mein Boot vor dem Sturm? Boot im Wasser überwintern: Was ist versichert, worauf kommt es an? Grab-Bag an Bord: Was gehört in die Notfalltasche? Bordapotheke: Was gehört an Bord, und wer zahlt den Arzt im Ausland? Antifouling oder Coppercoat: Was schützt den Rumpf, und was zahlt die Versicherung? Miktionssynkope an Bord: Ohnmacht beim Wasserlassen über die Reling Notrolle Vorlage: Wer übernimmt im Notfall an Bord welche Aufgabe? Kollision mit dem Boot: Was tun, und welche Versicherung zahlt? Mooring und Muringleine: Wer zahlt, wenn sie bricht? Gewitter auf dem Boot: Wie verhalte ich mich an Bord? Kratzer und Lackschäden am Boot: Wann sind sie versichert? EPIRB und PLB: Registrieren, testen, und wer zahlt einen Fehlalarm? Außenborder und Trailer sichern: Welches Schloss verlangt die Versicherung? Schaden auf dem Wasser, aber keiner ist schuld: Wer zahlt dann? Mastbruch und gerissenes Segel: Was zahlt die Versicherung, was nicht? Gasanlage an Bord: Prüfung, Gaswarner und was im Schaden zählt Benzindämpfe im Motorraum: Wie entsteht die Explosion, und wie verhindern Sie sie? Bootsschuppen und Bootshalle sichern: Was verlangt die Versicherung? Rettungsinsel warten lassen: wann ist die Wartung fällig, auch auf Langfahrt? Boot fällt beim Slippen vom Trailer: welche Versicherung zahlt? Gebrauchten Bootstrailer kaufen: worauf achten, damit Boot und Trailer passen? Unfall mit dem Bootsgespann: wer zahlt Boot, Trailer und den Unfallgegner? Bootstrailer im Winter: Standschäden an Reifen, Bremse und Radlagern vermeiden Boot hat sich losgerissen und ist abgetrieben: Wer zahlt den Schaden? Teakdeck beschädigt: Was zahlt die Kasko, was ist Verschleiß? Automatik-Rettungsweste warten: Was gilt, wenn sie im Ernstfall versagt? SUP, Kanu oder Tauchausrüstung gestohlen: wer zahlt den Schaden? Gemietetes Surf- oder Kitematerial im Urlaub beschädigt: wer zahlt? Mit Kanu, Kajak oder SUP am Wehr: warum Sie umtragen sollten Jet oder Propeller: welches E-Foil ist sicherer? Aufblasbares SUP im Fluggepäck beschädigt: wer zahlt den Schaden?

Alle 381 Themen im Überblick

In 5 Minuten versichert.

Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.

Online-Rechner starten Persönliche Beratung

War das hilfreich?

Ein Gutachter zeigt am Steg einer Eignerin einen Kratzer am Rumpf ihres Motorboots bei Tageslicht

Schaden am Boot

Erst ansehen, dann melden.

Beitrag in einer Minute, Police am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.

Haftpflicht ab 39 € im Jahr

5 Minuten · Police noch heute

Beitrag berechnen