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Gepflegte Segelyacht mit gelegtem Mast auf Holzböcken auf einem schmalen Fluss vor einer alten Ziegelbogenbrücke

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Mast legen vor einer Brücke: wer zahlt Schäden am Rigg?

Kurze Antwort

Beim Mastlegen entstehen die meisten Riggschäden nicht unter der Brücke, sondern beim Legen selbst: Der Mast kippt seitlich weg, Salinge und Antennen brechen. Das ist in aller Regel ein Fall für die eigene Kasko; erledigt ein Kranbetrieb die Arbeit, kommt seine Haftung dazu.

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Wer auf Flüssen und Kanälen unterwegs ist, muss den Mast vor einer festen Brücke legen, wenn die Durchfahrtshöhe nicht reicht. Das geschieht mit einem Mastkran im Hafen, mit einer eigenen Legevorrichtung an Bord oder mit der Kraft der Crew. Dabei passiert mehr, als man denkt: Der Mast kippt seitlich weg, weil das Vorstag zu schnell nachgegeben wird, ein Saling bricht am Mastbock, Antenne, Windanzeiger und Laterne werden zerdrückt, Wanten knicken. Wer die Schäden am Rigg zahlt, hängt davon ab, wer den Mast gelegt hat und wo der Schaden entstanden ist.

Legen Sie den Mast selbst, ist ein Schaden am eigenen Boot in aller Regel ein Fall für die eigene Kasko, denn er entsteht plötzlich durch ein Ereignis beim Manöver. Ein über Jahre geschwächtes Bauteil, das dabei bricht, kann der Versicherer allerdings als Verschleiß werten. Eine Haftpflicht hilft hier nicht, sie zahlt nur Schäden bei anderen. Erledigt ein Hafen oder eine Werft das Mastlegen gegen Bezahlung, haftet der Betrieb für Fehler seiner Leute, häufig im Rahmen seiner Geschäftsbedingungen. Fährt dagegen jemand mit stehendem Mast gegen eine Brücke, weil die Durchfahrtshöhe falsch eingeschätzt wurde, ist der Schaden an der Brücke ein Haftpflichtfall und der Schaden am eigenen Rigg wieder einer für die Kasko.

Vorbeugen ist einfacher als streiten. Prüfen Sie die Durchfahrtshöhen auf der Strecke in den amtlichen Unterlagen und rechnen Sie eine Reserve für Wasserstand und Antennen ein. Legen Sie den Mast bei wenig Wind und ohne Wellenschlag, mit genug Händen an Bord, und lagern Sie ihn auf stabilen Böcken vorn und achtern, damit er auch bei Schwell nicht seitlich wandert. Polstern Sie Salinge und Beschläge, nehmen Sie empfindliche Teile vorher ab und fotografieren Sie das Rigg vor dem Legen. Entsteht doch ein Schaden, melden Sie ihn vor der Reparatur und heben Sie beschädigte Teile auf.

Zum Merken

Eigenes Rigg

Schaden beim Legen, ein Fall für die Kasko

Fremde Brücke

Schaden bei anderen, ein Fall für die Haftpflicht

Fotos vor dem Legen und eine Reserve bei der Durchfahrtshöhe ersparen den meisten Streit.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Zahlt die Haftpflicht, wenn beim Mastlegen mein Mast bricht?

Nein. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Schäden am eigenen Mast und Rigg ist die Kasko zuständig, wenn Sie eine haben.

Wer haftet, wenn der Hafen den Mast mit dem Kran legt?

Arbeitet der Betrieb gegen Bezahlung, haftet er für Fehler seiner Mitarbeiter, häufig im Rahmen seiner Geschäftsbedingungen. Melden Sie den Schaden sofort vor Ort und lassen Sie ihn schriftlich festhalten.

Was ist, wenn ich mit stehendem Mast gegen eine Brücke fahre?

Der Schaden an der Brücke ist ein Haftpflichtfall, der Schaden am eigenen Rigg einer für die Kasko. Prüfen Sie die Durchfahrtshöhe vorher und rechnen Sie eine Reserve ein.

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