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Jetski im Urlaub gemietet: Wer zahlt bei einem Schaden?
Kurze Antwort
Die eigene Jetski-Versicherung gilt für Ihren Jetski, nicht für einen fremden. Bei einem Mietgerät entscheidet der Mietvertrag, und der schiebt einen erheblichen Teil des Risikos auf Sie.
Die halbe Stunde am Strand ist schnell gebucht, und genau deshalb liest kaum jemand, was er dabei unterschreibt. Der wichtigste Punkt zuerst: Wer zu Hause einen eigenen Jetski versichert hat, ist damit für ein fremdes Mietgerät in aller Regel nicht abgesichert. Die Police gehört zu einem bestimmten Fahrzeug. Was am geliehenen Jetski passiert, richtet sich nach dem Vertrag mit dem Vermieter, nach dem Recht des Urlaubslandes und danach, welche Versicherung der Vermieter selbst abgeschlossen hat.
Vermieter arbeiten fast immer mit Kaution und Selbstbehalt. Beschädigen Sie das Gerät, wird zuerst die Kaution einbehalten, und bei einem größeren Schaden kann die Forderung darüber hinausgehen. Noch teurer wird es, wenn ein Dritter zu Schaden kommt, also ein Schwimmer, ein Badegast oder ein anderes Boot, denn dafür haften Sie als Fahrer persönlich und mit erheblichen Summen. Ob und wie weit die Haftpflicht des Vermieters Sie als Fahrer einschließt, steht nur im Vertrag, und in vielen Ländern steht es dort nicht oder nur eingeschränkt.
Was Sie also vor der Fahrt tun sollten: die Haftungs- und Selbstbehaltsklausel im Mietvertrag lesen und sich zeigen lassen, welche Versicherung für das Gerät besteht, das Gerät vor dem Ablegen mit dem Telefon von allen Seiten fotografieren, damit alte Kratzer nicht Ihre werden, und klären, welcher Befähigungsnachweis vor Ort verlangt wird. Wer regelmäßig im Urlaub mietet, klärt dazu vorab mit seinem Versicherer, ob und unter welchen Bedingungen eine Absicherung für fremde Wassersportfahrzeuge möglich ist, statt sich auf die Police für das eigene Gerät zu verlassen.
Zum Merken
Eigene Police
gilt für Ihren Jetski, nicht für ein Mietgerät
Mietvertrag
regelt Kaution, Selbstbehalt und Ihre Haftung als Fahrer
Vor dem Ablegen Vertrag lesen und das Gerät von allen Seiten fotografieren. Beides kostet fünf Minuten.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gilt meine Jetski-Versicherung auch für ein Mietgerät im Urlaub?
In aller Regel nicht. Eine Police gehört zu einem bestimmten Fahrzeug. Für ein fremdes Mietgerät gelten der Mietvertrag und die Versicherung des Vermieters, nicht Ihre eigene.
Deckt meine Privathaftpflicht Schäden mit einem gemieteten Jetski?
Motorbetriebene Wassersportfahrzeuge sind in Privathaftpflichtverträgen üblicherweise ausgeschlossen oder stark begrenzt. Prüfen Sie Ihre Bedingungen vor der Reise, statt es am Strand zu hoffen.
Wie schütze ich mich vor Streit über alte Schäden?
Fotografieren Sie das Gerät vor der Fahrt von allen Seiten, mit Datum, und lassen Sie sich vorhandene Schäden im Mietvertrag vermerken. Das ist der einzige Beweis, den Sie später haben.
Brauche ich im Urlaub einen Führerschein für den Mietjetski?
Das regelt jedes Land selbst, und die Regeln unterscheiden sich stark. Fragen Sie vor Ort und lassen Sie sich die Antwort vom Vermieter schriftlich geben, denn bei einer Kontrolle haften Sie.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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