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Beiboot und Außenborder beim Charter: Wer zahlt Schaden und Verlust?
Kurze Antwort
Am Beiboot entstehen beim Charter die meisten kleinen Schäden: aufgeschlitzte Schläuche, ein versenkter Außenborder, ein nachts gestohlenes Dinghy. Was davon an Ihrer Kaution hängt, steht im Chartervertrag.
Das Beiboot ist beim Charter das Fahrzeug, das am meisten aushalten muss. Es wird über Steine an den Strand gezogen, an Kaimauern festgemacht, hinter der Yacht hergeschleppt und abends in Buchten vor Anker gelassen. Die typischen Schäden sind deshalb immer dieselben: ein Riss im Schlauch an scharfem Fels, ein Propeller, der im flachen Wasser auf Grund kommt, eine Schleppleine, die in der Welle bricht, ein Außenborder, der beim Auf- oder Absetzen über Bord geht, und Diebstahl über Nacht, wenn Beiboot oder Motor ungesichert am Heck liegen.
Was davon Sie selbst bezahlen, regelt der Chartervertrag. Häufig gehören Beiboot und Außenborder zur Ausrüstung, für die die Kaution haftet, und manche Verträge verlangen ausdrücklich, dass beides nachts gesichert oder an Deck genommen wird. Fehlt diese Sicherung, kann der Vercharterer einen Diebstahl als eigenes Verschulden des Charterers werten. Auch eine Kautionsversicherung nimmt nicht jeden dieser Fälle auf: Prüfen Sie, ob Beiboot und Außenborder eingeschlossen sind und ob für Diebstahl eine Sicherung mit Schloss verlangt wird.
Praktisch hilft wenig Aufwand viel. Prüfen Sie Beiboot, Pumpe, Riemen und Außenborder bei der Übergabe genauso gründlich wie die Yacht und fotografieren Sie vorhandene Schäden. Sichern Sie den Außenborder beim Auf- und Absetzen mit einer Leine, schließen Sie ihn in Buchten und Häfen mit einem Kabelschloss an, und holen Sie das Beiboot nachts dicht ans Heck oder an Deck. Geht trotzdem etwas verloren, melden Sie es sofort der Basis und erstatten Sie bei Diebstahl Anzeige bei der örtlichen Polizei oder Hafenbehörde. Ohne dieses Protokoll erstattet kaum eine Kautionsversicherung etwas.
Zum Merken
Tagsüber
Außenborder mit Leine sichern
Nachts
Beiboot an Deck oder mit Schloss
Das Beiboot ist der teuerste kleine Posten der Kaution.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl des Außenborders beim Charter versichert?
Das hängt am Chartervertrag und an einer möglichen Kautionsversicherung. Viele verlangen, dass der Motor gesichert war. Ohne Schloss und ohne Anzeige bei der Polizei bleibt der Verlust oft beim Charterer.
Was tun, wenn das Beiboot beim Schleppen verloren geht?
Melden Sie den Verlust sofort der Basis und notieren Sie Position, Uhrzeit und Wetter. Bei Seegang holen Sie das Beiboot besser vorher an Deck oder kürzen die Schleppleine, statt es lang nachzuziehen.
Muss ich das Beiboot bei der Übergabe mitprüfen?
Ja. Schläuche, Boden, Ventile, Pumpe, Riemen und Außenborder gehören ins Übergabeprotokoll. Ein alter Riss, der dort nicht steht, wird Ihnen beim Check-out sonst zugerechnet.
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