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Bordapotheke: Was gehört an Bord, und wer zahlt den Arzt im Ausland?
Kurze Antwort
Die Bordapotheke stellen Sie nach Revier, Crew und Dauer des Törns zusammen, am besten mit dem Hausarzt. Für Arzt, Klinik und Rücktransport im Ausland ist nicht die Bootsversicherung zuständig, sondern eine Auslandskrankenversicherung.
Auf dem Wasser ist der nächste Arzt weiter weg als an Land, auf einem Törn in die Schären oder über die Adria manchmal Stunden. Eine gut sortierte Bordapotheke hilft, kleine Verletzungen selbst zu versorgen und bei größeren die Zeit bis zur Hilfe zu überbrücken. Was hineingehört, richtet sich nach dem Revier, der Zahl und dem Alter der Crew und der Dauer des Törns. Für private Sportboote schreibt das Gesetz in Deutschland in aller Regel keinen festen Inhalt vor; Charterbasen im Ausland verlangen aber oft eine Grundausstattung.
Zur Grundausstattung gehören Verbandsmaterial in mehreren Größen, Pflaster, sterile Kompressen, eine elastische Binde, Wunddesinfektion, Pinzette, Schere, Einmalhandschuhe, ein Fieberthermometer, eine Rettungsdecke und Kühlkompressen. Dazu Mittel gegen Seekrankheit, Schmerzen und Fieber, Durchfall, Sonnenbrand und Insektenstiche, Augentropfen und eine Wund- und Brandsalbe. Wer länger oder weiter fährt, ergänzt Schienen, Wundverschluss und verschreibungspflichtige Mittel; die stellen Sie mit Ihrem Hausarzt zusammen, der auch die Anwendung erklärt.
Packen Sie die Bordapotheke wasserdicht, kennzeichnen Sie den Platz und legen Sie eine Inhaltsliste mit Ablaufdaten dazu. Prüfen Sie sie vor jeder Saison. Dauermedikamente der Crew gehören in doppelter Menge an Bord, ein Teil davon in die Notfalltasche. Notieren Sie Allergien und Vorerkrankungen aller Mitsegler auf einem Blatt, das der Skipper kennt. Und lernen Sie in einem Erste-Hilfe-Kurs mit Bezug zum Wassersport, was mit dem Inhalt zu tun ist.
Versicherungsseitig gilt: Die Bootsversicherung zahlt keine Behandlung. Für Arzt, Klinik und Rücktransport im Ausland braucht jedes Crewmitglied eine Auslandskrankenversicherung, die auch an Bord gilt. Die Wassersport-Unfallversicherung von NAMMERT zahlt nach einem Unfall an Bord eine Leistung nach den Folgen der Verletzung; im Premium sind dort alle berechtigten Insassen versichert, in Basis nur der Eigner. Eine Krankenversicherung ersetzt sie nicht.
Zum Merken
Bordapotheke
versorgt, bis Hilfe kommt
Auslandskranken
zahlt Arzt, Klinik und Rücktransport
Das eine packen Sie, das andere schließen Sie ab.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist eine Bordapotheke auf dem Sportboot Pflicht?
Für private Sportboote schreibt das Gesetz in Deutschland in aller Regel keinen festen Inhalt vor. Sinnvoll ist sie immer, und viele Charterbasen im Ausland verlangen eine Grundausstattung.
Wer zahlt den Arzt, wenn ich auf dem Törn im Ausland krank werde?
Nicht die Bootsversicherung, sondern Ihre Auslandskrankenversicherung. Prüfen Sie, ob sie auch an Bord und auf See gilt und einen Rücktransport einschließt.
Wer stellt die Medikamente für die Bordapotheke zusammen?
Am besten Ihr Hausarzt, besonders bei verschreibungspflichtigen Mitteln für längere Törns. Er erklärt auch, wann und wie Sie sie anwenden.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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