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Lenkung fällt in voller Fahrt aus: wer zahlt den Folgeschaden?
Kurze Antwort
Fällt die Lenkung in voller Fahrt aus und das Boot trifft ein anderes, zahlt in aller Regel Ihre Haftpflicht den fremden Schaden. Den Folgeschaden am eigenen Boot prüft die Kasko, den Defekt an der Lenkung selbst sehen viele Bedingungen als Verschleiß.
Wenn die Lenkung in voller Fahrt ausfällt, bleibt das Ruder oder der Antrieb stehen, wo er gerade ist, oder schlägt zur Seite aus. Das Motorboot fährt dann geradeaus weiter oder zieht in einen Kreis, und wer nicht sofort Gas wegnimmt, trifft womöglich ein anderes Boot, einen Steg, eine Tonne oder das Ufer. Typische Ursachen: In der Steuerhydraulik ist Öl ausgelaufen oder Luft im System, ein Schlauch ist geplatzt, ein Lenkseil gerissen oder festgerostet, oder eine Verbindung am Ruder oder am Antrieb hat sich gelöst.
Beim Folgeschaden kommt es darauf an, wen er trifft. Für Schäden an fremden Booten, Stegen oder Menschen ist in aller Regel Ihre Bootshaftpflicht zuständig; ein technischer Defekt entlastet den Bootsführer nicht ohne Weiteres, denn er muss das Boot sicher führen und warten. Den Schaden am eigenen Boot durch die Kollision oder Grundberührung prüft die Kasko. Anders der Defekt an der Lenkung selbst: Ein undichter Zylinder, ein gerissener Schlauch oder ein ausgeleiertes Seil gelten in vielen Bedingungen als Verschleiß oder Betriebsschaden und werden dann nicht ersetzt. Was gilt, steht im eigenen Vertrag.
Fällt die Lenkung aus, nehmen Sie sofort Gas weg und kuppeln aus, warnen andere mit Schallsignal und bringen das Boot zum Stehen, notfalls mit dem Anker. Danach Lage prüfen, Hilfe rufen und das Boot schleppen lassen statt auf gut Glück weiterzufahren. Vorbeugen hilft: Ölstand der Hydraulik prüfen, Schläuche und Seile auf Risse und Rost ansehen und die Lenkung vor jeder Fahrt von Anschlag zu Anschlag drehen. Ist ein Schaden entstanden: fotografieren, Daten austauschen, den Fall sofort melden und nichts selbst anerkennen.
Zum Merken
Folgeschaden durch Kollision
Haftpflicht für Fremdes, Kasko fürs eigene Boot
Defekt an der Lenkung
oft Verschleiß oder Betriebsschaden
Wer die Lenkung vor jeder Fahrt von Anschlag zu Anschlag dreht, merkt den Ausfall meist am Steg.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn mein Boot nach einem Lenkungsausfall ein anderes trifft?
Für den Schaden am anderen Boot ist in aller Regel Ihre Bootshaftpflicht zuständig. Ein technischer Defekt entlastet den Bootsführer nicht ohne Weiteres, denn er muss sein Boot sicher führen und warten.
Zahlt die Kasko die Reparatur der Steuerhydraulik?
Oft nicht, wenn Öl ausgelaufen, ein Schlauch gerissen oder ein Zylinder undicht ist. Viele Bedingungen sehen das als Verschleiß oder Betriebsschaden. Den Folgeschaden am Boot durch eine Kollision prüft die Kasko dagegen gesondert.
Was tue ich, wenn die Lenkung in voller Fahrt ausfällt?
Sofort Gas weg und auskuppeln, andere mit Schallsignal warnen, das Boot zum Stehen bringen und notfalls ankern. Danach Hilfe rufen und schleppen lassen statt weiterzufahren.
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