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Gemietetes Surf- oder Kitematerial im Urlaub beschädigt: wer zahlt?
Kurze Antwort
Wer gemietetes Surf- oder Kitematerial beschädigt, haftet der Station in aller Regel nach dem Mietvertrag, oft bis zu einer Selbstbeteiligung. Die Privathaftpflicht ersetzt Schäden an gemieteten Sachen häufig nicht oder nur begrenzt.
Im Urlaub surfen viele mit Mietmaterial der Station: Boards, Segel, Gabelbäume, Kites, Bars und Neoprenanzüge. Bei der Rückgabe wird geprüft, und dann fällt auf, was passiert ist: eine Delle im Board, eine abgebrochene Finne, ein Riss im Tuch, eine gerissene Leine. Wer dafür zahlt, steht zuerst im Mietvertrag und in den Bedingungen der Station. Viele lassen den Mieter für Schäden haften, die er verursacht hat, nicht aber für normale Abnutzung. Manche bieten gegen Aufpreis einen Bruchschutz an, der die Haftung auf eine Selbstbeteiligung begrenzt. Für verlorenes Material, etwa einen Kite, der wegfliegt, oder ein Board, das abtreibt, gelten oft eigene Regeln.
Bei der Versicherung kommt es auf die Art des Schadens an. Die Privathaftpflicht ersetzt Schäden, die Sie anderen zufügen, also auch das Board eines anderen Surfers, das Sie rammen. Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind in vielen Verträgen aber ausgeschlossen oder nur bis zu einer Grenze eingeschlossen. Lesen Sie in Ihren Bedingungen den Abschnitt über gemietete, geliehene und geleaste Sachen, bevor Sie verreisen. Verschleiß zahlt keine Versicherung. Für eigene Verletzungen beim Surfen oder Kiten ist eine Unfallversicherung zuständig, nicht die Haftpflicht.
Was Sie selbst tun können: Schauen Sie das Material vor der Übernahme genau an, fotografieren Sie vorhandene Schäden und lassen Sie sie auf dem Mietschein vermerken. Lesen Sie die Bedingungen der Station und wägen Sie den Preis des Bruchschutzes gegen die Selbstbeteiligung ab. Passiert etwas, melden Sie den Schaden sofort, verlangen Sie eine Aufstellung der Reparaturkosten statt einer Pauschale und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Hinterlegen Sie eine Kaution möglichst mit Kreditkarte, dann lässt sich ein strittiger Abzug leichter klären.
Zum Merken
Mietvertrag
regelt Haftung und Selbstbeteiligung
Privathaftpflicht
Mietsachen oft ausgeschlossen
Vor dem ersten Schlag Material prüfen und Vorschäden notieren lassen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich jeden Kratzer am Mietboard bezahlen?
Normale Abnutzung in aller Regel nicht. Was als Schaden gilt, regelt der Mietvertrag; Vorschäden deshalb vor der Übernahme vermerken lassen.
Zahlt meine Privathaftpflicht das gemietete Board?
Häufig nicht, weil Schäden an gemieteten Sachen ausgeschlossen oder begrenzt sind. Prüfen Sie den Abschnitt über Mietsachen in Ihren Bedingungen.
Lohnt sich der Bruchschutz der Station?
Das hängt vom Aufpreis und von der Selbstbeteiligung ab. Lesen Sie, was er einschließt, etwa ob Verlust oder Diebstahl mit drin sind.
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