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Schaden auf dem Wasser, aber keiner ist schuld: Wer zahlt dann?
Kurze Antwort
Die Bootshaftpflicht zahlt nur, wenn Sie für einen Schaden haften, meist weil Sie einen Fehler gemacht haben. Ist niemand schuld, etwa bei einem plötzlichen, nicht erkennbaren Defekt, trägt jeder seinen Schaden selbst oder seine Kasko.
Ein Schaden auf dem Wasser, und keiner ist schuld: Das passiert öfter, als man denkt. Die Lenkung fällt ohne Vorwarnung aus, ein Boot treibt nach einem Motordefekt gegen den Steg, eine Böe drückt die Yacht beim Anlegen gegen den Nachbarn. Im Forum wird dann gefragt, warum die Haftpflicht des anderen nicht zahlt. Die Antwort: Die Haftpflicht ist keine Kasko für Fremde, sie zahlt nur, wenn ihr Kunde für den Schaden haftet.
Haftung entsteht auf dem Wasser in aller Regel durch Verschulden: zu schnell gefahren, zu dicht vorbei, schlecht festgemacht, nicht aufgepasst. Ein Schaden, den kein Mensch vorhersehen und verhindern konnte, begründet meist keine Haftung. Beim Wellenschlag ist es anders: Wer mit zu viel Fahrt an Liegeplätzen vorbeifährt und Boote gegen den Steg schlagen lässt, handelt fahrlässig und haftet. Schwierig ist oft nur der Beweis, wer die Welle gemacht hat, deshalb zählen Zeugen, Fotos und ein Eintrag ins Logbuch.
Ist niemand schuld, trägt jeder Eigner seinen Schaden selbst. Genau dafür ist die eigene Kasko da: Sie zahlt Schäden am eigenen Boot unabhängig davon, wer sie verursacht hat. Wer nur eine Haftpflicht hat, bleibt bei einem unverschuldeten Schaden auf den Kosten sitzen. Wird gegen Sie ein Anspruch erhoben, den Sie für unberechtigt halten, erkennen Sie ihn nicht an, sondern melden Sie ihn Ihrem Haftpflichtversicherer.
Unsere Wassersport-Haftpflicht prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und stellt Sie von berechtigten frei, Ziffer A-4.1 in allen drei Stufen. Die Abwehr eines unberechtigten Anspruchs ist also mitversichert, Sie müssen sich nicht selbst streiten. Schäden am eigenen Boot durch Unfall und Kollision zahlt unsere Kasko ab Basis Plus, Ziffer A.3.1.1, auch wenn niemand schuld ist.
Zum Merken
Haftpflicht
zahlt, wenn Sie haften
Kasko
zahlt, auch wenn keiner schuld ist
Ohne Schuld kein Schadenersatz, dann hilft nur die eigene Kasko.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Haftpflicht des anderen, wenn er nichts dafür kann?
In aller Regel nicht. Die Haftpflicht zahlt nur, wenn ihr Kunde haftet, und auf dem Wasser setzt das meist ein Verschulden voraus.
Wer haftet für Schäden durch Wellenschlag?
Wer mit zu viel Fahrt an Liegeplätzen vorbeifährt, handelt fahrlässig und haftet. Sichern Sie Beweise: Zeugen, Fotos, Name oder Kennzeichen des Bootes.
Was tue ich, wenn jemand einen unberechtigten Anspruch stellt?
Nichts anerkennen und den Anspruch Ihrem Haftpflichtversicherer melden. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört zur Leistung der Haftpflicht.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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