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Schaden beim Schleusen, etwa an der Donau: wer zahlt?
Kurze Antwort
Beim Schleusen entsteht der Schaden am eigenen Boot meist durch Leinen, Sog oder andere Fahrzeuge; dafür ist in aller Regel die eigene Kasko da. Beschädigen Sie die Schleuse oder ein anderes Boot, zahlt die Haftpflicht.
Wer auf Donau, Main, Mosel oder Kanälen fährt, muss schleusen, und die Schleuse ist für viele Motorboote der Ort mit den meisten Kratzern und Beulen. Typisch sind ein Rumpf, der beim Füllen oder Leeren an die Wand gedrückt wird, eine Leine, die am Poller festkommt und Klampe oder Reling ausreißt, ein Boot, das im Sog eines Berufsschiffs gegen ein anderes treibt, oder eine Schleusung, bei der das Wasser schneller steigt als erwartet. Wer zahlt, hängt davon ab, wo der Schaden entsteht und wer ihn verursacht hat.
Der Schaden am eigenen Boot ist in aller Regel ein Fall für die eigene Kasko, wenn er plötzlich durch das Manöver entsteht. Beschädigen Sie die Schleusenanlage oder ein anderes Boot, ist das ein Fall für die Haftpflicht. Verursacht ein anderes Fahrzeug den Schaden, etwa ein Berufsschiff mit zu viel Schraubenwasser, haftet dessen Führer oder Eigner; die eigene Kasko zahlt dann oft zuerst und holt sich das Geld zurück. Liegt ein Fehler beim Schleusenpersonal, kommt eine Haftung des Betreibers in Frage, die aber schwer nachzuweisen ist. Melden Sie den Vorfall deshalb sofort dem Schleusenpersonal.
Vorbeugen ist einfach. Hängen Sie genug Fender auf beiden Seiten aus, legen Sie Leinen nur um den Poller und halten Sie sie in der Hand, statt sie fest zu belegen, damit Sie nachgeben können. Folgen Sie den Lichtzeichen und Anweisungen des Personals, halten Sie Abstand zu Berufsschiffen und fahren Sie erst ein, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Lassen Sie den Motor erst laufen, wenn das Tor aufgeht und Sie ausfahren dürfen. Kommt es doch zum Schaden, fotografieren Sie die Lage, notieren Sie Namen beteiligter Schiffe und Zeugen und melden Sie den Schaden vor der Reparatur.
Zum Merken
Eigenes Boot
Schaden am Rumpf oder an der Reling, ein Fall für die Kasko
Schleuse oder fremdes Boot
Schaden bei anderen, ein Fall für die Haftpflicht
Lose geführte Leinen und genug Fender verhindern die meisten Schleusenschäden.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Boot beim Schleusen beschädigt wird?
Nein. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Schäden am eigenen Boot ist die Kasko zuständig, wenn Sie eine haben.
Wer haftet, wenn ein Berufsschiff mein Boot in der Schleuse beschädigt?
Der Führer oder Eigner des Berufsschiffs, wenn er den Schaden verursacht hat. Notieren Sie Namen des Schiffs und Zeugen und melden Sie den Vorfall sofort dem Schleusenpersonal.
Darf ich die Leine in der Schleuse fest belegen?
Besser nicht. Beim Füllen oder Leeren ändert sich der Wasserstand schnell, eine fest belegte Leine kann Klampen ausreißen oder das Boot schief ziehen. Halten Sie die Leine in der Hand und geben Sie nach.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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