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Bugstrahlruder fällt beim Anlegen aus: wer zahlt den Schaden?
Kurze Antwort
Fällt das Bugstrahlruder beim Anlegen aus und Ihr Boot trifft ein anderes, zahlt in aller Regel Ihre Haftpflicht den fremden Schaden. Den Defekt am Bugstrahlruder selbst sehen viele Kaskobedingungen als Verschleiß oder Betriebsschaden.
Ein Bugstrahlruder macht das Anlegen mit dem Motorboot leicht, und genau deshalb verlassen sich viele darauf. Fällt es mitten im Manöver aus, treibt der Bug mit dem Wind weg, und das Boot trifft den Steg oder das Nachbarboot. Typische Ursachen: Der Elektromotor schaltet nach langem Dauerbetrieb wegen Überhitzung ab, die Batteriespannung bricht ein, ein Scherstift bricht, weil sich eine Leine oder Treibgut im Propeller verfangen hat, oder der Tunnel ist bewachsen. Für den Nachbarn ist die Ursache gleich: Sein Boot hat einen Schaden, und er fragt, wer zahlt.
Für den fremden Schaden ist in aller Regel Ihre Bootshaftpflicht zuständig. Ein Ausfall der Technik entlastet den Bootsführer nicht automatisch, denn er muss ein Manöver so fahren, dass es auch ohne Hilfsantrieb gelingt oder rechtzeitig abgebrochen werden kann. Die Haftpflicht prüft, wer haftet, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte. Anders beim Bugstrahlruder selbst: Ein durchgebrannter Motor, ein gebrochener Scherstift oder ein verschlissener Propeller gelten in vielen Kaskobedingungen als Verschleiß oder Betriebsschaden und sind dann nicht ersetzt. Was gilt, steht im eigenen Vertrag.
Prüfen Sie das Bugstrahlruder vor dem Ablegen kurz in beide Richtungen und halten Sie die Batterie geladen. Geben Sie im Manöver kurze Stöße statt Dauerschub, damit der Motor nicht überhitzt. Planen Sie jedes Anlegen so, dass Sie es auch ohne Bugstrahlruder abbrechen können, und halten Sie einen Bootshaken und Fender bereit. Ist es passiert: Schaden fotografieren, Namen und Anschrift austauschen, gemeinsam ein Havarieprotokoll ohne Schuldanerkenntnis ausfüllen und den Fall sofort melden. Den Schaden nicht selbst anerkennen und nicht selbst bezahlen.
Zum Merken
Schaden am Nachbarboot
in aller Regel Fall für Ihre Haftpflicht
Defekt am Bugstrahlruder
oft Verschleiß oder Betriebsschaden
Das Bugstrahlruder ist eine Hilfe, kein Plan: jedes Anlegen muss sich auch ohne abbrechen lassen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn mein Boot wegen eines ausgefallenen Bugstrahlruders ein anderes trifft?
Für den Schaden am anderen Boot ist in aller Regel Ihre Bootshaftpflicht zuständig. Ein technischer Defekt entlastet den Bootsführer nicht ohne weiteres, denn das Manöver muss auch ohne Hilfsantrieb beherrschbar sein.
Zahlt die Kasko die Reparatur des Bugstrahlruders?
Häufig nicht, wenn der Motor überhitzt ist, ein Scherstift gebrochen oder der Propeller verschlissen ist. Viele Bedingungen sehen das als Verschleiß oder Betriebsschaden. Anders kann es sein, wenn ein äußeres Ereignis den Schaden verursacht hat.
Warum fällt ein Bugstrahlruder beim Anlegen aus?
Meist wegen Überhitzung nach langem Dauerbetrieb, zu schwacher Batterie, eines gebrochenen Scherstifts oder Bewuchs im Tunnel. Kurze Stöße und regelmäßige Pflege beugen vor.
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