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Losgerissene Segelyacht liegt schräg an einer Steinmole im Hafenbecken, eine gerissene Festmacherleine hängt ins Wasser

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Boot hat sich losgerissen und ist abgetrieben: Wer zahlt den Schaden?

Kurze Antwort

Für Schäden an Steg und fremden Booten haften Sie, wenn Ihre Festmacher nicht ausreichten, dafür ist die Haftpflicht da. Den Schaden am eigenen Boot trägt die Kasko, bei Sturm als Naturgewalt, ohne Sturm ab Basis Plus als Unfall.

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Es passiert häufiger, als Eigner glauben: Eine Vorleine scheuert an der Klampe durch, ein Poller bricht aus dem morschen Steg, der Schwell eines vorbeifahrenden Schiffs reißt an den Leinen, oder nach einem Gewitter steigt das Wasser und die Festmacher sind zu kurz. Dann löst sich das Boot und treibt mit Wind und Strom. Es landet auf dem Nachbarboot, an der Kaimauer, am Ufer oder auf Steinen, manchmal ein paar hundert Meter weiter, manchmal erst am nächsten Morgen in einer anderen Bucht. Der Eigner erfährt davon oft per Anruf vom Hafenmeister.

Wer zahlt, sind zwei getrennte Fragen. Für Schäden an Stegen, Pontons und fremden Booten haften Sie, wenn Ihnen ein Fehler vorzuwerfen ist, und das ist beim Losreißen der häufigste Fall: zu dünne oder durchgescheuerte Leinen, keine Ruckdämpfer, Leinen ohne Scheuerschutz über scharfe Kanten, keine zusätzliche Sicherung trotz Sturmwarnung. War das Boot ordentlich festgemacht und reißt ein außergewöhnliches Unwetter trotzdem alles los, fehlt es oft an einer Haftung, dann trägt jeder Eigner seinen Schaden selbst oder über seine eigene Kasko. Den Schaden am eigenen Boot zahlt nie die Haftpflicht, sondern nur eine Kasko. Wer das Boot einfängt und in Sicherheit schleppt, kann außerdem Bergelohn verlangen.

Handeln Sie sofort: Hafenmeister oder Wasserschutzpolizei informieren, auf See bei Gefahr die Seenotleitung über Kanal 16. Fotografieren Sie die gerissenen Leinen, die Bruchstelle an Klampe oder Poller, die Lage des Bootes und die Schäden an fremden Booten, und notieren Sie Wetter, Uhrzeit und Zeugen. Erkennen Sie keine Forderungen an, sondern melden Sie sie Ihrem Haftpflichtversicherer, und den eigenen Schaden der Kasko. Vorbeugen ist billiger: Festmacher regelmäßig prüfen und rechtzeitig ersetzen, Ruckdämpfer und Scheuerschutz verwenden, bei Sturmwarnung Leinen doppeln und jemanden vor Ort benennen, der nachsieht, wenn Sie nicht da sind.

Bei NAMMERT zahlt die Kasko den Schaden am eigenen Boot nach Ziffer A.3.1.2, wenn ein Sturm die Ursache war, in der Basis ab Windstärke 8. Treibt das Boot ohne Sturm gegen Steg, Ufer oder Nachbarn, ist das ab Basis Plus als Unfall des Fahrzeugs nach Ziffer A.3.1.1 gedeckt, etwa als Kollision oder Stranden. Aufwendungen, um einen gedeckten Schaden abzuwenden oder zu mindern, zum Beispiel das Einschleppen, ersetzen wir nach Ziffer A-5.1, in der Basis A-4.1. Kein Schutz besteht, wenn das Boot länger als 24 Stunden (Basis) oder 48 Stunden (Basis Plus) vor offener Küste unbemannt liegt und nicht sichergestellt ist, dass es bei drohender Gefahr verholt werden kann; im Premium gibt es diese Grenze nicht. Forderungen anderer prüft die Wassersport-Haftpflicht, wehrt unberechtigte ab und stellt Sie von berechtigten frei, Ziffer A-4.1.

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Kasko: Sturm als Naturgewalt, ohne Sturm als Unfall

Gute Festmacher sind die billigste Versicherung gegen das Losreißen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn mein losgerissenes Boot ein anderes beschädigt?

Für den Schaden am anderen Boot haften Sie, wenn Ihre Festmacher nicht ausreichend waren, das regelt Ihre Haftpflicht. War das Boot ordentlich gesichert und war ein außergewöhnliches Unwetter die Ursache, fehlt oft die Haftung; dann zahlt jeder Eigner seinen Schaden über die eigene Kasko.

Zahlt die Kasko auch ohne Sturm, wenn eine Leine reißt?

Bei uns ja, ab Basis Plus: Treibt das Boot ohne Sturm gegen Steg, Ufer oder ein anderes Boot, ist das als Unfall des Fahrzeugs versichert. In der Basis zählt nur der Sturm ab Windstärke 8 als Naturgewalt.

Muss ich Bergelohn zahlen, wenn jemand mein treibendes Boot einfängt?

Wer ein Boot aus einer Gefahr rettet, kann Anspruch auf Bergelohn haben. Unterschreiben Sie nichts über Summen und melden Sie die Bergung sofort Ihrem Versicherer, er klärt die Forderung.

Was muss ich nach dem Losreißen dokumentieren?

Gerissene Leinen und Bruchstellen fotografieren, die Leinen aufbewahren, Lage und Schäden aller Boote festhalten, Uhrzeit, Wetter und Zeugen notieren und sich den Vorfall vom Hafenmeister bestätigen lassen.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77

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