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Bug einer Segelyacht mit leerer Ankerrolle aus Edelstahl und elektrischer Ankerwinde, dahinter eine türkisfarbene Ankerbucht

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Anker und Kette beim Charter verloren: Wer zahlt den Ersatz?

Kurze Antwort

Geht Anker oder Kette durch einen Bedienfehler verloren, wird der Ersatz in aller Regel mit der Kaution verrechnet. Lag es an einem Defekt wie einem gebrochenen Schäkel oder einem nicht gesicherten Kettenende, spricht vieles für den Vercharterer.

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Ein verlorener Anker gehört zu den häufigsten Schäden beim Charter, und er ist teurer, als viele denken. Anker, Kette, Schäkel und Wirbel kosten zusammen schnell mehr als erwartet, dazu kommen Taucher und Ausfallzeit, wenn der Verlust vor dem nächsten Törn ersetzt werden muss. Passiert ist es meist auf eine von drei Arten: Der Anker hat sich unter einem Felsen oder einer alten Mooring verhakt und wurde gekappt, die Kette ist beim Ankermanöver komplett ausgelaufen, oder ein Schäkel oder Wirbel hat unter Last nachgegeben.

Wer zahlt, hängt davon ab, warum es passiert ist. Der Charterer haftet für Schäden, die er während des Törns zu vertreten hat, und die Basis verrechnet sie in aller Regel mit der Kaution. Kappen Sie einen verhakten Anker, ohne zu versuchen, ihn mit einer Trippleine oder einem Taucher zu bergen, oder lassen Sie die Kette ungebremst auslaufen, liegt der Fehler meist bei Ihnen. Anders ist es bei einem technischen Mangel: Ist das Kettenende nicht im Kettenkasten gesichert, bricht ein korrodierter Schäkel oder versagt die Ankerwinde, dann hat der Vercharterer ein nicht ordnungsgemäßes Boot übergeben, und der Verlust gehört zu ihm.

Prüfen Sie deshalb bei der Übergabe, ob das Kettenende im Kasten mit einer Leine festgemacht ist, ob Schäkel und Wirbel gesichert und nicht angerostet sind und ob die Kette markiert ist, damit Sie wissen, wie viel draußen liegt. Halten Sie Mängel im Übergabeprotokoll fest. Verhakt sich der Anker, notieren Sie die Position, lassen Sie ihn wenn möglich bergen und melden Sie den Vorfall sofort der Basis, mit Fotos und einem Eintrag im Logbuch. Ob eine Kautionsversicherung den Betrag übernimmt, hängt von ihren Bedingungen ab; lesen Sie vorher, ob Ausrüstungsverlust eingeschlossen ist.

Zum Merken

Bedienfehler

gekappt ohne Bergungsversuch, Kette ausgerauscht: meist Sache des Charterers

Mangel

Schäkel gebrochen, Kettenende lose, Winde defekt: meist Sache des Vercharterers

Prüfen Sie das Kettenende im Kasten, bevor Sie zum ersten Mal ankern.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf die Basis einen verlorenen Anker von der Kaution abziehen?

Ja, wenn Sie den Verlust zu vertreten haben, etwa durch Kappen ohne Bergungsversuch oder eine auslaufende Kette. Lag ein technischer Mangel vor, etwa ein gebrochener Schäkel oder ein nicht gesichertes Kettenende, spricht vieles gegen den Abzug.

Muss ich einen verhakten Anker bergen lassen?

Versuchen Sie es zuerst mit einer Trippleine oder anderen Manövern und fragen Sie die Basis nach einem Taucher. Wer ohne Rückfrage kappt, trägt den Verlust in aller Regel selbst. Notieren Sie die Position, dann kann der Anker oft später geborgen werden.

Was prüfe ich bei der Übergabe am Ankergeschirr?

Ob das Kettenende im Kettenkasten festgemacht ist, ob Schäkel und Wirbel gesichert sind, ob die Kette markiert ist und ob die Ankerwinde in beide Richtungen arbeitet. Mängel gehören ins Übergabeprotokoll.

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