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Unfall mit dem Bootsgespann: wer zahlt Boot, Trailer und den Unfallgegner?
Kurze Antwort
Bei einem Unfall mit dem Bootsgespann zahlt den Schaden des Unfallgegners in aller Regel die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs. Boot, Trailer und eigenes Auto zahlt sie nie; dafür sind Bootskasko mit Landtransport, Trailerkasko und Vollkasko des Autos da.
Ein Unfall mit dem Bootsgespann ist schnell passiert: Das Gespann schiebt beim Bremsen nach, schaukelt sich bei Seitenwind auf oder trifft beim Abbiegen ein anderes Auto. Dann stehen drei Fragen nebeneinander: Wer zahlt den Unfallgegner, wer das eigene Boot und wer den Trailer? Für den Schaden des Unfallgegners kommt in aller Regel die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs auf. Ein Trailer mit grünem Kennzeichen ist während der Fahrt über sie gedeckt; ein Trailer mit schwarzem Kennzeichen hat eine eigene Haftpflicht, und wie sich beide Versicherer den Schaden teilen, klären sie untereinander.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur an andere, nie für das eigene Boot, den eigenen Trailer oder das eigene Auto. Für das Boot ist die Bootskasko zuständig, wenn sie den Landtransport einschließt; bei NAMMERT ist das die Vollkasko ab Basis-Plus. Der Trailer selbst ist nur versichert, wenn er in der Kasko steht; das geht gegen Beitrag, und ab Basis-Plus sind dann auch Unfallschäden am Trailer gedeckt. Für das Auto ist dessen Vollkasko da. Ist der andere schuld, zahlt seine Kfz-Haftpflicht auch Boot und Trailer, bei geteilter Schuld anteilig. Schäden durch eine schlecht gesicherte Ladung sind häufig ausgeschlossen.
Sichern Sie nach einem Unfall die Stelle, schalten Sie die Warnblinker ein und stellen Sie das Warndreieck auf. Rufen Sie bei Verletzten oder größerem Schaden die Polizei, machen Sie Fotos von Gespann, Boot, Trailer und dem anderen Fahrzeug und notieren Sie Zeugen. Fahren Sie nicht weiter, bevor Kupplung, Achse, Beleuchtung und die Gurte am Boot geprüft sind. Melden Sie den Schaden an beide Versicherungen, die Kfz-Versicherung für den Unfallgegner und die Bootsversicherung für Boot und Trailer, bevor etwas repariert wird.
Zum Merken
Kfz-Haftpflicht
der Unfallgegner
Bootskasko
das eigene Boot, mit Landtransport
Beim Gespannunfall zahlt für das eigene Boot nur die Versicherung des Bootes.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wer zahlt den Schaden des Unfallgegners?
In aller Regel die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs. Hat der Trailer ein schwarzes Kennzeichen, hat er eine eigene Haftpflicht, die Aufteilung klären die Versicherer.
Zahlt die Kfz-Versicherung mein Boot?
Nein, die Kfz-Haftpflicht zahlt nur an andere. Für das Boot ist die Bootskasko zuständig, wenn sie den Landtransport einschließt, bei NAMMERT die Vollkasko ab Basis-Plus.
Ist mein Trailer bei einem Unfall versichert?
Nur, wenn er in der Kasko steht. Das geht gegen Beitrag, und ab Basis-Plus sind dann auch Unfallschäden am Trailer gedeckt.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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