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Zwei Motorboote nach einem leichten Zusammenstoß nebeneinander auf einem See

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Kollision mit dem Boot: Was tun, und welche Versicherung zahlt?

Kurze Antwort

Nach einer Kollision zuerst helfen, dann Daten tauschen, Fotos machen und den Schaden melden. Den Schaden des anderen zahlt Ihre Haftpflicht, wenn Sie haften, Ihr eigenes Boot die Vollkasko, unabhängig davon, wer schuld ist.

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Eine Kollision auf dem Wasser passiert schneller, als man denkt: beim Anlegen im vollen Hafen, beim Kreuzen auf einem engen See, nachts mit einem unbeleuchteten Hindernis oder mit treibendem Holz. Anders als im Straßenverkehr gibt es selten Bremsspuren und oft keine Zeugen, und die Ausweichregeln auf dem Wasser sind vielen Freizeitskippern nicht so vertraut wie die Vorfahrt an der Kreuzung. Umso wichtiger ist, was Sie in den ersten Minuten tun.

Zuerst kommt die Sicherheit: Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist und ob eines der Boote Wasser macht, leisten Sie Hilfe und setzen Sie bei Gefahr einen Notruf ab. Dann halten Sie fest, was passiert ist: Uhrzeit, Position, Wind und Sicht, Fotos von beiden Booten und der Lage, Namen und Anschriften der Beteiligten, Bootsname, Kennzeichen und Versicherer des anderen Bootes sowie Zeugen. Bei Personenschaden oder unklarer Schuldfrage rufen Sie die Wasserschutzpolizei. Tragen Sie alles ins Logbuch ein.

Bei der Schuld sind zwei Versicherungen im Spiel. Den Schaden am fremden Boot und an Personen zahlt Ihre Wassersport-Haftpflicht, wenn Sie haften; sie wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Den Schaden an Ihrem eigenen Boot zahlt die Vollkasko, unabhängig davon, wer schuld ist; hat der andere den Unfall verursacht, holt sich der Versicherer das Geld bei ihm zurück. Sagen Sie am Unfallort zu, was nötig ist, aber versprechen Sie keine Zahlung, und melden Sie den Schaden sofort.

Bei NAMMERT ist die Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen ab Basis Plus als Unfall des Fahrzeugs in der Vollkasko versichert, nach Ziffer A.3.1.1; die Basis enthält keinen Unfallschutz. Sagen Sie dem anderen am Unfallort eine Zahlung zu, bindet uns das nach Ziffer A-4.1 der Haftpflicht nur, soweit der Anspruch auch ohne Ihre Zusage bestanden hätte. Die Verhandlung mit dem anderen führen wir für Sie.

Zum Merken

Fremder Schaden

zahlt die Haftpflicht, wenn Sie haften

Eigenes Boot

zahlt die Vollkasko

Erst helfen, dann festhalten, dann melden.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wer zahlt nach einer Kollision den Schaden an meinem Boot?

Die Vollkasko, unabhängig davon, wer schuld ist. Hat der andere den Unfall verursacht, holt sich der Versicherer das Geld später bei ihm oder seiner Haftpflicht zurück.

Darf ich am Unfallort zusagen, den Schaden zu bezahlen?

Besser nicht. Eine solche Zusage bindet Ihren Versicherer nur, soweit Sie ohnehin haften. Tauschen Sie die Daten aus und melden Sie den Schaden sofort.

Muss ich nach einer Kollision die Polizei rufen?

Bei Personenschaden, bei größerem Sachschaden oder wenn die Schuld strittig ist, sollten Sie die Wasserschutzpolizei rufen. Sie hält den Hergang fest, das hilft bei der Klärung.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77

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