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Motor überhitzt, weil die Kühlung ausfiel: wer zahlt den Schaden?
Kurze Antwort
Überhitzt der Motor, weil die Kühlung ausfiel, ist das ein Betriebsschaden, den eine Kasko allein in aller Regel nicht trägt. Mit einer vereinbarten Maschinendeckung kann ein Bedienungsfehler versichert sein, vorausgesetzt, der Motor wurde nach Herstellerangaben gewartet.
Ein Motor überhitzt meist, weil kein Kühlwasser mehr fließt: Das Seeventil ist zu, der Impeller hat Flügel verloren, der Seewasserfilter ist voll Kraut, ein Schlauch ist geplatzt oder eine Plastiktüte sitzt vor dem Einlass. Am Auslass kommt dann kein Wasser mehr, die Temperaturanzeige steigt, ein Alarm piept. Wer weiterfährt, riskiert verzogene Zylinderköpfe, defekte Dichtungen und einen Kolbenfresser. Der Schaden ist dann schnell so teuer wie ein Austauschmotor, und die erste Frage ist, wer ihn zahlt.
Die Kasko ersetzt in aller Regel Schäden durch Ereignisse wie Kollision, Grundberührung, Sturm oder Feuer. Schäden, die im Motor selbst durch den Betrieb entstehen, sind dagegen häufig ausgeschlossen. In unseren Kaskobedingungen stehen unter A-6.2 als Ausschluss Betriebsschäden an maschinellen Einrichtungen sowie mangelhafte Wartung oder Wartungsstau. Ist die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung vereinbart, die es in Basis-Plus und Premium gibt, sind nach A-14 auch Kühlanlagen versichert, und ersetzt werden unter anderem Schäden als Folge eines Bedienungsfehlers, etwa ein vergessenes Seeventil. Voraussetzung ist nach A-14.3, dass der Motor nach den Herstellerangaben von einer Fachfirma gewartet wurde.
Stellen Sie den Motor sofort ab, wenn die Temperatur steigt oder am Auslass kein Wasser mehr kommt, und starten Sie ihn erst wieder, wenn die Ursache gefunden ist. Notieren Sie, was passiert ist, fotografieren Sie Impeller, Filter und Schläuche und heben Sie defekte Teile auf. Melden Sie den Schaden, bevor die Werft den Motor zerlegt, damit ein Gutachter die Ursache sehen kann. Heben Sie die Wartungsbelege der Fachfirma auf, denn ohne sie ist der Nachweis schwer. Und prüfen Sie im eigenen Vertrag, ob eine Maschinendeckung vereinbart ist; steht sie nicht im Versicherungsschein, zahlt bei einem reinen Betriebsschaden in aller Regel niemand.
Zum Merken
Kasko allein
Betriebsschaden im Motor meist ausgeschlossen
Mit Maschinendeckung
Bedienungsfehler versichert, wenn nach Herstellerangaben gewartet
Ob ein überhitzter Motor bezahlt wird, entscheiden zwei Papiere: der Versicherungsschein mit der Maschinendeckung und die Wartungsbelege der Fachfirma.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Zahlt die Kasko, wenn der Motor wegen eines alten Impellers überhitzt?
In aller Regel nicht. Ein verschlissener Impeller ist eine Frage der Wartung, und mangelhafte Wartung ist in Kaskobedingungen häufig ausgeschlossen. Auch eine Maschinendeckung setzt voraus, dass der Motor nach Herstellerangaben gewartet wurde.
Ich habe vergessen, das Seeventil zu öffnen. Bin ich versichert?
Mit einer vereinbarten Maschinendeckung kann das als Bedienungsfehler versichert sein. In unseren Bedingungen Basis-Plus und Premium steht der Bedienungsfehler unter A-14.2.2 d. Ohne Maschinendeckung ist es meist ein nicht versicherter Betriebsschaden.
Was muss ich nach dem Überhitzen tun, damit der Schaden geprüft werden kann?
Motor abstellen, Ursache und Ablauf notieren, Fotos machen, defekte Teile aufheben und den Schaden melden, bevor die Werft den Motor zerlegt. Halten Sie die Wartungsbelege bereit.
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