Zum Inhalt springen

Startseite / Bedingungen: Klauselverzeichnis / Wassersport-Kasko Basis Plus / A-5

A-5 Schadenminderung, Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten, Wassersport-Kasko Basis Plus

Ziffer A-5 Schadenminderung, Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten aus Wassersport-Kasko Basis

Plus,

AVB WSK Basis Plus (5-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

A-5.1 Aufwendungen, auch erfolglose, die im Versicherungsfall zur Abwendung oder zur Minderung eines gedeckten Schadens auf unsere Weisung erfolgt sind oder wenn Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften, werden von uns ersetzt, auch wenn die Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen.

A-5.2 Aufwendungen zur Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Wassersport- Fahrzeugs sind im Rahmen dieser Bedingungen – unabhängig von der Höhe der Ersatzleistung für die Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs - maximal bis 1.000.000 Euro je Versicherungsfall mitversichert, wenn ein Staat oder die zuständige Behörde aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Bergung, Wrackbeseitigung oder die Entsorgung veranlasst oder angeordnet hat.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Kasko Basis: A-4 Schadenminderung, Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten

A-4.1 Wir ersetzen Aufwendungen, auch erfolglose,

die im Versicherungsfall zur Abwendung oder zur Minderung eines gedeckten Schadens auf unsere

Weisung hin erfolgt sind oder wenn Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften,

auch wenn die Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme

übersteigen.

A-4.2 Aufwendungen zur Bergung,

Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Wassersport- Fahrzeugs sind im Rahmen …

Kasko Premium: A-5 Schadenminderung, Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten

A-5.1 Aufwendungen, auch erfolglose,

die im Versicherungsfall zur Abwendung oder zur Minderung eines gedeckten Schadens auf unsere

Weisung erfolgt sind oder wenn Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften,

werden von uns ersetzt, auch wenn die Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die vereinbarte

Versicherungssumme übersteigen.

A-5.2 Aufwendungen zur Bergung,

Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Wassersport-Fahrzeugs sind im …

Ein stiller Yachthafen bei Tag, die Stege spiegeln sich im glatten Wasser

Schwarz auf weiß

Klare Bedingungen, ruhige Nächte.

Beitrag in einer Minute, Police am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77