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A-4 Schadenminderung, Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten, Wassersport-Kasko Basis

Aus Wassersport-Kasko Basis, AVB WSK Basis (5-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

A-4.1 Wir ersetzen Aufwendungen, auch erfolglose, die im Versicherungsfall zur Abwendung oder zur Minderung eines gedeckten Schadens auf unsere Weisung hin erfolgt sind oder wenn Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften, auch wenn die Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen.

A-4.2 Aufwendungen zur Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Wassersport- Fahrzeugs sind im Rahmen dieser Bedingungen - unabhängig von der Höhe der Ersatzleistung für die Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs - maximal bis zur Versicherungssumme je Versicherungsfall, mitversichert, wenn ein Staat oder die zuständige Behörde aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Bergung, Wrackbeseitigung oder die Entsorgung veranlasst oder angeordnet hat.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis Plus: A-5 Schadenminderung, Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten

A-5.1 Aufwendungen, auch erfolglose, die im Versicherungsfall zur Abwendung oder zur Minderung eines gedeckten Schadens auf unsere Weisung erfolgt sind oder wenn Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften, werden von uns ersetzt, auch wenn die Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen. A-5.2 Aufwendungen zur Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Wassersport- Fahrzeugs sind im …

Premium: A-5 Schadenminderung, Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten

A-5.1 Aufwendungen, auch erfolglose, die im Versicherungsfall zur Abwendung oder zur Minderung eines gedeckten Schadens auf unsere Weisung erfolgt sind oder wenn Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften, werden von uns ersetzt, auch wenn die Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen. A-5.2 Aufwendungen zur Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Wassersport-Fahrzeugs sind im …

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.

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Dieselbe Sache in Alltagssprache, mit Beispielen: Zahlt jemand, wenn ich sichere und nichts passiert? , Schlepphilfe oder Bergung? , Bergungskosten & Wrackbeseitigung , Wrackbeseitigung: wer sie anordnet, wer zahlt , Zahlt die Versicherung die Bergung auch ohne behördliche Anordnung? , Wird die Bergung von der Versicherungssumme abgezogen? , Wer bezahlt den Berger, bevor die Versicherung zahlt? , Lloyd's Open Form: der Bergungsvertrag , Was ist, wenn die Wrackbeseitigung erst Jahre später angeordnet wird? .