Zum Inhalt springen

Startseite / Bedingungen: Klauselverzeichnis / Wassersport-Kasko Basis / A-5

A-5 Ausschlüsse, Wassersport-Kasko Basis

Ziffer A-5 Ausschlüsse aus Wassersport-Kasko Basis,

AVB WSK Basis (5-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

A-5.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren:

A-5.1.1 des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und des Vorhandenseins von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren;

A-5.1.2 aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen, unabhängig davon, ob die Verwendung im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlicher Ereignisse steht;

A-5.1.3 aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung oder der Verwendung elektronischer Mittel zur Schadenszufügung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;

A-5.1.4 der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung: Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür u. a. Haftpflichtversicherungen ab.

A-5.1.5 von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen inneren Unruhen;

A-5.1.6 der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige hoheitliche Eingriffe.

A-5.2 Wir leisten keinen Ersatz für Schäden, die verursacht sind durch a. anfängliche Fahr- und Seeuntüchtigkeit des Fahrzeugs; b. Führen des Fahrzeuges durch eine nicht qualifizierte Person und ohne Besitz eines für das Fahrzeug und/oder für das Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenen Führerscheines; c. Verlieren oder Überbordfallen von losen Gegenständen aller Art; d. Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler, Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, jeweils an den unmittelbar betroffenen Teilen – etwaige Schäden oder Verluste versicherte Sachen als unmittelbare Folge hieraus sind mitversichert; e. Betriebsschäden an maschinellen Einrichtungen; darunter fallen auch unmittelbare Kurzschlusschäden, sowie deren Folgeschäden f. mangelhafte Wartung oder Wartungsstau g. Fäulnis, Schimmel, Wurmfraß, Tierbiss; h. Rost, Oxydation, Korrosion, Osmose oder Kavitation; i. Witterungseinflüsse, wie z. B. Regen, Schnee, Eis, Hitze, Frost, Sonneneinwirkung es sei denn, sie sind in Folge von versicherten Elementargefahren entstanden. j. Unterschlagung oder Betrug; k. Verstöße gegen behördliche Vorschriften, gegen die Vorschriften eines Beförderungsunternehmens und Schäden durch gerichtlich Verfügung bzw. Vollstreckung; l. nicht sachgerechte Verladung und Befestigung während des Transportes m. Diebstahl nicht ordnungsgemäß verpackter, abgedeckter und verzurrter oder im nicht verschlossenen Wasserfahrzeug selbst befindlicher loser Teile.

A-5.3 Wir leisten ferner keinen Ersatz für Schäden, die entstehen a. wenn das Wasserfahrzeug länger als 24 Stunden vor offener Küste unbemannt stillliegt und nicht sichergestellt ist, dass das Wasserfahrzeug bei drohender Gefahr unverzüglich verholt werden kann; b. bei Beteiligung an Motorbootrennen oder bei den damit in Zusammenhang stehenden Übungsfahrten; c. bei Beteiligung an Regatten (echte Wettbewerbe) oder bei den damit in Zusammenhang stehenden Übungsfahren (Vereinsregatten); d. während anderen als der in A-1.1 oder zusätzlich im Versicherungsschein genannten Verwendungsarten.

A-5.4 Wir leisten keinen Ersatz bei Diebstahl des Wassersportfahrzeuges durch fremde Personen, wenn dieses unsachgemäß an Land auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz oder in einem nicht abgeschlossenen Gebäude gelagert ist. Wassergrundstücke gelten als umfriedet, wenn lediglich die Wasserseite geöffnet ist.

A-5.5 Wir leisten keinen Ersatz bei Diebstahl des Trailers, wenn dieser nicht durch ein(e) zusätzliche(s) Kette/Stahlseil und Sicherheitsschloss oder eine vergleichbare, im Fachhandel erhältliche, Sicherungseinrichtung gegen unbefugtes Abkuppeln vom ziehenden Fahrzeug geschützt wurde. Als auch, wenn bei abgekuppeltem Abstellen des Trailers dieser nicht durch eine im Fachhandel erhältliche Sicherung gegen unbefugtes Ankuppeln oder einer Radkralle gesichert wurde.

A-5.6 Mittelbare Schäden (Minderwert, Beeinträchtigung der Rennfähigkeit entgangene Gebrauchsvorteile usw.) werden nicht ersetzt. So leisten wir z. B. keine Ausgleichszahlung, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund einer länger dauernden Reparatur nicht nutzen oder vermieten können.

A-5.7 Haftpflichtansprüche Dritter sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz im Rahmen dieser Bedingungen ausgeschlossen.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Kasko Basis Plus: A-6 Ausschlüsse

A-6.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren: A-6.1.1 des Krieges,

Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und des Vorhandenseins von Kriegswerkzeugen als

Folge einer dieser Gefahren; A-6.1.2 aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen,

unabhängig davon, ob die Verwendung im Zusammenhang mit Krieg,

Bürgerkrieg oder kriegsähnlicher Ereignisse steht; A-6.1.3 aus der Verwendung von chemischen,

biologischen, biochemischen Substanzen oder …

Kasko Premium: A-6 Ausschlüsse

A-6.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren A-6.1.1 des Krieges,

Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und des Vorhandenseins von Kriegswerkzeugen als

Folge einer dieser Gefahren; A-6.1.2 aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen,

unabhängig davon, ob die Verwendung im Zusammenhang mit Krieg,

Bürgerkrieg oder kriegsähnlicher Ereignisse steht; A-6.1.3 aus der Verwendung von chemischen,

biologischen, biochemischen Substanzen oder …

Ein stiller Yachthafen bei Tag, die Stege spiegeln sich im glatten Wasser

Schwarz auf weiß

Klare Bedingungen, ruhige Nächte.

Beitrag in einer Minute, Police am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77