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A-6 Ausschlüsse, Wassersport-Kasko Premium
Aus Wassersport-Kasko Premium, AVB WSK Premium (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
A-6.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren A-6.1.1 des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und des Vorhandenseins von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren;
A-6.1.2 aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen, unabhängig davon, ob die Verwendung im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlicher Ereignisse steht;
A-6.1.3 aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung oder der Verwendung elektronischer Mittel zur Schadenszufügung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;
A-6.1.4 der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung: Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür u. a. Haftpflichtversicherungen ab.
A-6.1.5 von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen inneren Unruhen;
A-6.1.6 der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige hoheitliche Eingriffe.
A-6.2 Wir leisten keinen Ersatz für Schäden, die verursacht sind durch a. anfängliche Fahr- und Seeuntüchtigkeit des Fahrzeugs; b. Führen des Fahrzeugs durch eine nicht qualifizierte Person und ohne Besitz eines für das Fahrzeug und/oder für das Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenen Führerscheines; c. Verlieren oder Überbordfallen von losen Gegenständen aller Art; d. Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler, Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, jeweils an den unmittelbar betroffenen Teilen – etwaige Schäden oder Verluste versicherter Sachen als unmittelbare Folge hieraus sind mitversichert; e. Betriebsschäden an maschinellen Einrichtungen; darunter fallen auch unmittelbare Kurzschlusschäden, sowie deren Folgeschäden f. mangelhafte Wartung oder Wartungsstau g. Fäulnis, Schimmel, Wurmfraß, Ratten oder Mäuse; h. Rost, Oxydation, Korrosion, Osmose oder Kavitation. Für Boote bis zu einem Alter von 48 Monaten sind Osmose-Schäden allerdings mitversichert; i. Witterungseinflüsse, wie z. B. Regen, Schnee, Eis, Hitze, Frost, Sonneneinwirkung - es sei denn, sie sind in Folge von Sturm entstanden. j. Unterschlagung oder Betrug; k. Verstöße gegen behördliche Vorschriften, gegen die Vorschriften eines Beförderungsunternehmens und Schäden durch gerichtliche Verfügung bzw. Vollstreckung. l. nicht sachgerechte Verladung und Befestigung während des Transportes; m. Diebstahl nicht ordnungsgemäß verpackter, abgedeckter und verzurrter oder im nicht verschlossenen Wasserfahrzeug selbst befindlicher loser Teile.
A-6.3 Wir leisten ferner keinen Ersatz für Schäden, die entstehen a. bei Beteiligung an Motorbootrennen (auch Jetbootrennen) oder bei den damit in Zusammenhang stehenden Übungsfahrten, sofern in der Police nichts keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Für Regatten jeglicher Art besteht allerdings Versicherungsschutz. b. während anderen als im Versicherungsschein genannten Verwendungsarten.
A-6.4 Wir leisten keinen Ersatz bei Diebstahl des Trailers, wenn dieser nicht durch ein(e) zusätzliche(s) Kette/Stahlseil und Sicherheitsschloss oder eine vergleichbare, im Fachhandel erhältliche Sicherungseinrichtung gegen unbefugtes Abkuppeln vom ziehenden Fahrzeug geschützt wurde. Als auch, wenn bei abgekuppeltem Abstellen des Trailers dieser nicht durch eine im Fachhandel erhältliche Sicherung gegen unbefugtes Ankuppeln oder eine Radkralle gesichert wurde.
A-6.5 Wir leisten keinen Ersatz bei Schäden am Außenbordmotor, wenn dieser nicht durch einen Sicherungsbolzen oder einer vergleichbaren Diebstahlsicherung gesichert oder in einem verschlossenen Gebäude abgestellt wurde.
A-6.6 Mittelbare Schäden (Minderwert, Beeinträchtigung der Rennfähigkeit, entgangene Gebrauchsvorteile usw.) werden nicht ersetzt. So leisten wir z. B. keine Ausgleichszahlung, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund einer länger dauernden Reparatur nicht nutzen oder vermieten können.
A-6.7 Wir leisten keinen Ersatz bei Diebstahl des getrailerten Bootes, wenn der Trailer nicht durch ein handelsübliches Kastenschloss gegen das unberechtigte Ankoppeln gesichert wurde. Das Boot muss ebenfalls mit dem Trailer durch eine Kette oder durch mit einem Schloss gesichert sein. A-6.8.Bei Diebstahl wird die vereinbarte Selbstbeteiligung angerechnet, es sei denn das Boot war nachweislich in einem verschlossenen Raum, Gebäude oder auf einem umfriedeten Grundstück untergebracht ist.
A-6.9 Haftpflichtansprüche Dritter sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz im Rahmen dieser Bedingungen ausgeschlossen.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis: A-5 Ausschlüsse
A-5.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren: A-5.1.1 des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und des Vorhandenseins von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren; A-5.1.2 aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen, unabhängig davon, ob die Verwendung im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlicher Ereignisse steht; A-5.1.3 aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder …
Basis Plus: A-6 Ausschlüsse
A-6.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren: A-6.1.1 des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und des Vorhandenseins von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren; A-6.1.2 aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen, unabhängig davon, ob die Verwendung im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlicher Ereignisse steht; A-6.1.3 aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder …
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.
Dieselbe Sache in Alltagssprache, mit Beispielen: Teilkasko oder Vollkasko? , Wie alt darf Rigg und Takelage sein? , Osmose und Altersschäden , Dieselpest im Tank, Motor und Tanksanierung , Was ist Fremdstromkorrosion am Liegeplatz? , Ist Einhandsegeln mitversichert? .