Suche im Kleingedruckten
Was steht wirklich in den Bedingungen?
Um die Bedingungen zu durchsuchen, tippen Sie ein Stichwort ein, etwa Grundberührung, Einhand oder Diebstahl. Sie sehen den Wortlaut aus unseren dreizehn Bedingungswerken nebeneinander, mit Klausel und Fundstelle. Kein Vergleich in eigenen Worten, sondern der Text, der wirklich im Bedingungswerk steht: Was im Basis fehlt und im Premium steht, lesen Sie hier Zeile für Zeile.
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Wie diese Seite zu lesen ist
Zitiert wird der veröffentlichte Wortlaut, geschnitten an der Klausel, in der das Stichwort steht. Was hier steht, ersetzt nicht das vollständige Bedingungswerk: eine Klausel wirkt immer im Zusammenhang mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks. Die vollständigen Fassungen unserer Bedingungen finden Sie im Download.
Fremde Werke stehen hier, weil sie veröffentlicht sind und weil ein Vergleich in eigenen Worten immer die eigene Handschrift trägt. Der Stand ist der der jeweils zuletzt geprüften Fassung; ältere Verträge können abweichen.
So lesen Sie die Treffer der Bedingungssuche
Die Bedingungssuche arbeitet nicht mit Schlagworten, die wir vergeben hätten, sondern direkt im Text der Bedingungswerke. Jedes Werk ist an seiner Klauselnummerierung in einzelne Fundstellen geschnitten, und genau diese Stücke werden durchsucht, die Überschrift der Klausel ebenso wie ihr Wortlaut. Groß- und Kleinschreibung spielen keine Rolle, Umlaute dürfen Sie umschreiben: grundberuehrung findet dieselben Stellen wie Grundberührung. Jede Trefferkarte nennt oben das Bedingungswerk und die Zahl der Stellen darin, darunter stehen je Fundstelle die Klauselüberschrift in Großbuchstaben und der Wortlaut mit farbig markiertem Suchwort. Zunächst ist nur ein Teil der Stellen eines Werks offen, der Knopf am Ende der Karte holt weitere nach.
Gesucht wird nach Wortteilen, und das entscheidet über das Ergebnis. Diebstahl findet auch Einbruchdiebstahl und Diebstahlsicherung, was hilfreich ist. Motor findet aber ebenso Motorboot und Motorbootrennen, also Stellen, die mit einem Schaden am Antrieb nichts zu tun haben; die Bedingungswerke sprechen beim Antrieb von der Maschinenanlage, suchen Sie dafür also nach Maschine. Umgekehrt findet eine ganze Wendung nur genau diese Wendung: Wer grobe Fahrlässigkeit eingibt, übersieht die vielen Stellen, in denen grob fahrlässig steht. Der kürzere Wortstamm fahrlässig bringt beide Formen. Im Zweifel also lieber ein kurzes Wort eingeben und die Liste durchsehen, als ein langes und nichts finden.
Beim Lesen gilt: Die Zahl der Stellen sagt nichts über den Umfang des Schutzes. Ein Ausschluss enthält denselben Begriff wie eine Deckungszusage, und ob eine Klausel etwas einschließt oder gerade ausnimmt, hängt oft an einem einzigen Wort wie nicht, sofern oder es sei denn. Lesen Sie deshalb die ganze Fundstelle, nicht nur den markierten Satz. Fehlt ein Bedingungswerk in der Trefferliste, kommt das Wort dort schlicht nicht vor. Das heißt weder, dass die Leistung fehlt, noch, dass sie enthalten ist: Oft steht derselbe Sachverhalt unter einem anderen Begriff oder unter einer allgemeinen Regel, die das Wort gar nicht braucht. Meldet die Suche gar keine Fundstelle, ist ein anderer Begriff der nächste Versuch, danach der Anruf.
Für den Vergleich der Tarife lesen Sie die Karten Basis und Premium direkt untereinander. Steht die Klausel in beiden Werken, lohnt der Vergleich Wort für Wort, denn der Unterschied steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze, nicht in einer anderen Überschrift. Eine Suche lässt sich weitergeben, etwa an den Makler oder an uns: Die Adresse dieser Seite mit dem Zusatz ?q=Diebstahl öffnet die Bedingungssuche sofort mit diesem Stichwort und dem fertigen Ergebnis.