Startseite / Bedingungen / Wassersport-Haftpflicht Premium / A-1.1
A-1.1 Allgemeine Wassersport-Haftpflicht, Wassersport-Haftpflicht Premium
Aus Wassersport-Haftpflicht Premium, AVB WSH Premium (01-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
Versichert ist im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Halten, Besitz und Gebrauch von Sport- und Vergnügungszwecken dienenden Wassersport-Fahrzeugen, die (1) grundsätzlich ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden, (2) zur gelegentlichen Vermietung, d. h. nicht häufiger als 30 Tage im Versicherungsjahr, ohne Berufsbesatzung verwendet werden und (3) sofern eine Registrierungspflicht besteht, in ein deutsches See- oder Binnenschiffsregister eingetragen sind.
A-1.1.2 Sofern beantragt und im Versicherungsschein entsprechend gesondert dokumentiert, gilt der Versicherungsschutz in Abweichung zu A-1.1.1 (2) auch für den Fall, dass das Wasserfahrzeug häufiger als 30 Tage im Versicherungsjahr oder auch gewerblich zu privaten Zwecken vermietet wird. Voraussetzung ist, dass der Überlassung ein Mietverhältnis nach §§ 535 ff. BGB zu Grunde liegt. Wir leisten subsidiär, d. h. wir treten im Schadenfall nur dann und insoweit ein, falls nicht ein anderer Versicherer zur Ersatzleistung verpflichtet ist oder herangezogen werden kann. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des oben genannten versicherten Risikos für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung; (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können; (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf andere Staaten erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis: A-1.1 Allgemeine Wassersport-Haftpflicht
A-1.1.1 Versichert ist im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Halten, Besitz und Gebrauch von Sport- und Vergnügungszwecken dienenden Wassersport-Fahrzeugen, die (1) ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden, (2) zur gelegentlichen Vermietung, d. h. nicht länger als 30 Tage im Versicherungsjahr ohne Berufsbesatzung verwendet werden und (3) sofern eine Registrierungspflicht besteht, in ein deutsches See- oder …
Basis Plus: A-1.1 Allgemeine Wassersport-Haftpflicht
A-1.1.1 Versichert ist im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Halten, Besitz und Gebrauch von Sport- und Vergnügungszwecken dienenden Wassersport-Fahrzeugen, die (1) ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden, (2) zur gelegentlichen Vermietung, d. h. nicht länger als 30 Tage im Versicherungsjahr ohne Berufsbesatzung verwendet werden und (3) sofern eine Registrierungspflicht besteht, in ein deutsches See- oder …
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.