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A-1.5 Mitversicherte Risiken, Wassersport-Haftpflicht Basis Plus
Ziffer A-1.5 Mitversicherte Risiken aus Wassersport-Haftpflicht Basis Plus,
AVB WSH Basis Plus (01-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Mitversichert ist (1) die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Schiffers (Kapitän) in dieser Eigenschaft; die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Vereinsregatten. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt, d. h. wir treten im Schadenfall nur dann und insoweit ein, als nicht ein anderer Versicherer z u r E r s at z l e i s t u n g v e r p f l i c h t e t ist oder herangezogen werden kann (z.B. Gruppenversicherung über Segelclub). In diesem zusammenhangstehende Übungsfahrten sind ebenfalls versichert. (2) die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Schiffsmannschaft und sonstigen Angestellten und Arbeitern aus der Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. (3) die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Ziehen von Wasserskiläufern, Wake-Boardern, Schirmdrachenfliegern, Bananen und Tube Insassen. (4) abweichend von Ziffer A-6.2.6 die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Steganlagen, die zum Anlegen, sowie von Einstellräumen und Stellplätzen die zur Unterbringung bzw. zur Aufbewahrung des versicherten Bootes angemietet wurden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Unsere Höchstersatzleistung entspricht der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssumme.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Haftpflicht Premium: A-1.5 Mitversicherte Risiken
Mitversichert ist (1) die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Schiffers (Kapitän) in dieser
Eigenschaft; (2) die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Regatten.
Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt, d.
h.
wir treten im Schadenfall nur dann und insoweit ein,
als nicht ein anderer Versicherer zur Ersatzleistung verpflichtet ist oder herangezogen werden
kann (z.B.
Gruppenversicherung über Segelclub).
In diesem zusammenhangstehende …
Und für Ihr Boot?
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