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B-3 Obliegenheiten, Wassersport-Kasko Premium

Aus Wassersport-Kasko Premium, AVB WSK Premium (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

B-3.1 Anzeigepflicht B-3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Sie haben uns bis zur Abgabe der Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme uns in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von Ihrem Versicherungsbedingungen für die Wassersport-Kaskoversicherung Premium Vertreter geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als haben Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

B-3.1.2 Rücktritt (1) Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. (2) Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. (3) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass Sie unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder auf den Eintritt des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

B-3.1.3 Beitragsänderung oder Kündigungsrecht Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. Wir müssen die uns nach B-3.1.2 und B-3.1.3 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Wir haben die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; wir dürfen nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Uns stehen die Rechte nach den B-3.1.2 und B-3.1.3 nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir können uns auf die in B-3.1.2 und B-3.1.3 genannten Rechte nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.

B-3.1.3 Anfechtung Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

B-3.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsbedingungen für die Wassersport-Kaskoversicherung Premium Sie haben nach Eintritt des Versicherungsfalls folgende Pflichten:

B-3.2.1 Uns jeden Versicherungsfall unverzüglich schriftlich zu melden. Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus müssen unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle, im Hafenbereich zusätzlich der zuständigen Verwaltung, zur Anzeige gebracht werden.

B-3.2.2 Sie sind verpflichtet, aus eigener Initiative alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abwendung und Minderung des Versicherungsfalls als geeignet in Betracht kommen. Soweit wir hierzu Weisungen erteilt haben, sind diese Weisungen zu befolgen.

B-3.2.3 Sie sind verpflichtet, uns alle im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall gestellten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu beantworten.

B-3.2.4 Sie haben uns vor Beginn der Wiederinstandsetzung Gelegenheit zur Besichtigung und Feststellung des Versicherungsfalls zu geben, uns jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Versicherungsfallsund über den Umfang seiner Entschädigungspflicht zu gestatten. Sie haben uns jede Auskunft auf Verlangen schriftlich zu erteilen und Belege beizubringen, sofern uns dies billigerweise zuzumuten ist.

B-3.2.5 Steht Ihnen ein Anspruch auf Ersatz des Versicherungsfalls gegen einen Dritten zu, so sind Sie verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen.

B-3.2.6 Ein Verkauf beschädigter Sachen ist vor Anerkennung des Versicherungsfalls ohne unsere Einwilligung nicht gestattet.

B-3.2.7 Die Regelungen zu Ihren Pflichten finden sinngemäß auch für die Personen Anwendung, denen Sie Ihr Boot zum Gebrauch überlassen.

B-3.3 Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung Verletzen Sie im Schadenfall vorsätzlich eine der in B-3.2 genannten Obliegenheiten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Obliegenheiten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Wir sind nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie auf diese Rechtsfolge durch gesonderte Mitteilung in Textform hingewiesen haben. Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. Die Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir nach Ziffer B-2.2 unserer Kündigungsrecht ausgeübt haben.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis: B-3 Obliegenheiten

B-3.1 Anzeigepflicht B-3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Sie haben uns bis zur Abgabe der Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme uns in …

Basis Plus: B-3 Obliegenheiten

B-3.1 Anzeigepflicht B-3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Sie haben uns bis zur Abgabe der Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme uns in …

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.

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Dieselbe Sache in Alltagssprache, mit Beispielen: Boot im Winterlager versichern , Muss ich das Boot winterfest machen? , Was muss ich bei amtlicher Sturmwarnung tun? , Schaden am Boot: Was tun? , Wie lange darf mein Boot unbemannt liegen? .