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B-3 Obliegenheiten, Wassersport-Kasko Basis Plus
Ziffer B-3 Obliegenheiten aus Wassersport-Kasko Basis Plus,
AVB WSK Basis Plus (5-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
B-3.1 Anzeigepflicht B-3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Sie haben uns bis zur Abgabe der Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme uns in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Versicherungsbedingungen für die Wassersport-Kaskoversicherung Basis Plus Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als haben Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.
B-3.1.2: wortgleich in Kasko Basis, Ziffer B-3
B-3.1.3 Beitragsänderung oder Kündigungsrecht Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. Wir müssen die uns nach B-3.1.2 und B-3.1.3 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Wir haben die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; wir dürfen nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Uns stehen die Rechte nach den B-3.1.2 und B-3.1.3 nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir können uns auf die in B-3.1.2 und B-3.1.3 genannten Rechte nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Versicherungsbedingungen für die Wassersport-Kaskoversicherung Basis Plus B-3.1.3 Anfechtung Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
B-3.2 bis B-3.2.8: wortgleich in Kasko Basis, Ziffer B-3
B-3.3 Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung Verletzen Sie im Schadenfall vorsätzlich eine der in B-3.2 genannten Obliegenheiten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Obliegenheiten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Wir sind nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie auf diese Rechtsfolge durch gesonderte Mitteilung in Textform hingewiesen haben. Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. Die Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir nach Ziffer B-2.2 unserer Kündigungsrecht ausgeübt haben. Versicherungsbedingungen für die Wassersport-Kaskoversicherung Basis Plus
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Kasko Basis: B-3 Obliegenheiten
B-3.1 Anzeigepflicht B-3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche
Umstände Sie haben uns bis zur Abgabe der Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände
anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich
sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach Ihrer Vertragserklärung,
aber vor Vertragsannahme uns in …
Kasko Premium: B-3 Obliegenheiten
B-3.1 Anzeigepflicht B-3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche
Umstände Sie haben uns bis zur Abgabe der Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände
anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich
sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach Ihrer Vertragserklärung,
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Und für Ihr Boot?
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Boot im Winterlager versichern
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