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Kompakttarif für kleine GmbH
Versicherungssumme meist 500.000 € bis 2 Mio. €, Fragebogen statt Bilanzprüfung, Standardbedingungen. Passt für gesunde Gesellschaften ohne Auslandsbezug.
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Wer eine GmbH oder AG führt, haftet der eigenen Gesellschaft für Pflichtverletzungen persönlich und unbeschränkt. Die D&O-Versicherung, auch Managerhaftpflicht genannt, übernimmt berechtigte Forderungen und die oft teure Abwehr. Sie ist keine Pflicht, aber für jede Kapitalgesellschaft mit echtem Geschäftsbetrieb eine ernsthafte Frage.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
In den meisten Fällen ja. Nach § 43 GmbHG haftet der Geschäftsführer der Gesellschaft für jeden Schaden aus einer Pflichtverletzung mit seinem Privatvermögen, mehrere Geschäftsführer gemeinsam. Die GmbH schützt die Gesellschafter, nicht die Geschäftsführung. Besonders gefährlich sind die Krise und die Insolvenz: Zahlungen nach Insolvenzreife muss der Geschäftsführer nach § 15b InsO persönlich erstatten. Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht sicher, weil der Insolvenzverwalter die Ansprüche der Gesellschaft geltend macht.
Die meisten Ansprüche gegen Manager kommen nicht von Kunden oder Lieferanten, sondern von der eigenen Gesellschaft. Das Gesetz spricht von Innenhaftung: Die GmbH verlangt vom Geschäftsführer den Schaden zurück, den er ihr durch eine Pflichtverletzung zugefügt hat, etwa durch einen unbesicherten Großauftrag, eine vergessene Versicherung oder fehlende Kontrolle der Buchhaltung.
Für den Geschäftsführer ist dabei die Beweislast unangenehm verteilt. Die Gesellschaft muss nur den Schaden und ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten darlegen, der Geschäftsführer muss dann beweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat. Das gilt für den Vorstand ausdrücklich (§ 93 Abs. 2 AktG) und wird von der Rechtsprechung auf den GmbH-Geschäftsführer übertragen. Wer Entscheidungen nicht dokumentiert, verliert solche Verfahren leicht.
Ist die Gesellschaft zahlungsunfähig, muss der Geschäftsführer spätestens nach drei Wochen Insolvenz beantragen, bei Überschuldung nach sechs Wochen (§ 15a InsO). Zahlungen, die er nach Eintritt der Insolvenzreife noch veranlasst, muss er der Gesellschaft ersetzen (§ 15b InsO). Der Insolvenzverwalter prüft genau diese Zahlungen und macht sie routinemäßig geltend.
Hinzu kommen Haftungsrisiken gegenüber Behörden: Für nicht abgeführte Steuern haftet der Geschäftsführer persönlich (§ 69 AO), für vorenthaltene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ebenfalls, wobei § 266a StGB schon strafbar macht. Solche Ansprüche sind in der D&O nur teilweise gedeckt, bei wissentlicher Pflichtverletzung gar nicht. Gute Bedingungen schließen die Ansprüche aus § 15b InsO ausdrücklich ein.
Die D&O arbeitet nach dem Anspruchserhebungsprinzip. Versichert ist ein Anspruch, der während der Vertragslaufzeit erstmals erhoben wird, auch wenn die Pflichtverletzung länger zurückliegt, soweit eine Rückwärtsdeckung vereinbart ist. Endet der Vertrag, sichert nur die Nachmeldefrist Ansprüche, die erst danach gestellt werden.
Daraus folgen zwei Regeln. Erstens: Den Vertrag nicht ohne Anschlussdeckung kündigen, auch nicht beim Verkauf oder bei der Liquidation der Firma. Zweitens: Ausgeschiedene Geschäftsführer bleiben über die Police der Gesellschaft versichert, solange diese weiterläuft. Wer ausscheidet, sollte sich die Fortführung schriftlich bestätigen lassen.
Die Deckungssumme gilt in der Regel für alle versicherten Personen zusammen und für ein ganzes Versicherungsjahr. Die Kosten der Abwehr, also Anwälte, Gutachter und Gerichte, werden meist auf diese Summe angerechnet. Ein langwieriges Verfahren kann einen erheblichen Teil verbrauchen, bevor überhaupt Schadenersatz fließt.
Gute Verträge haben deshalb eine zusätzliche Summe für Abwehrkosten, eine Wiederauffüllung nach einem Schaden oder eine reservierte Summe für einzelne Personen, etwa für ausgeschiedene Geschäftsführer. Bei mehreren Geschäftsführern lohnt außerdem der Blick auf die Rangfolge: Zuerst sollte die Summe den versicherten Personen zustehen, erst danach einer mitversicherten Gesellschaft.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
D&O-Beiträge richten sich nach dem Unternehmen, nicht nach dem Manager. Für kleine, finanziell gesunde GmbH gibt es pauschalierte Tarife, für größere Unternehmen und Konzerne wird individuell anhand von Bilanz, Branche und Struktur gerechnet.
Für die D&O nennen wir keine Beispielbeiträge, weil sie schon bei gleicher Größe stark von der Bilanz abhängen. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest, für das wir den letzten Jahresabschluss brauchen.
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Versicherungssumme meist 500.000 € bis 2 Mio. €, Fragebogen statt Bilanzprüfung, Standardbedingungen. Passt für gesunde Gesellschaften ohne Auslandsbezug.
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Individuell gerechnet, höhere Summen, zusätzliche Abwehrkostensumme, Strafrechtsschutz, erweiterte Nachmeldefrist und Einschluss von § 15b InsO.
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Mehrschichtige Programme mit Grundversicherer und Exzedenten, Side-A-Deckung nur für die Personen und Deckung für Wertpapieransprüche.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Anspruchserhebung und Rückwärtsdeckung | Rückwärtsdeckung für unbekannte Verstöße | unbegrenzte Rückwärtsdeckung | Pflichtverletzungen werden oft erst Jahre später entdeckt. |
| Nachmeldefrist | drei Jahre | fünf Jahre oder länger, ohne Mehrbeitrag bei Insolvenz oder Kontrollwechsel | Die Verjährung der Organhaftung beträgt in der Regel fünf Jahre. |
| Ansprüche nach § 15b InsO | strittig oder nicht geregelt | ausdrücklich als Schaden anerkannt | Die Erstattung von Zahlungen nach Insolvenzreife ist einer der häufigsten Fälle. |
| Abwehrkosten | auf die Summe angerechnet | zusätzliche Summe für Abwehrkosten | Lange Verfahren verzehren sonst die Deckung. |
| Ausschluss bei Pflichtverletzung | wissentliche Pflichtverletzung, festgestellt nach Aktenlage | erst nach rechtskräftiger Feststellung, bis dahin Abwehrkosten | Der Versicherer soll nicht mit einem bloßen Vorwurf aussteigen können. |
| Versicherte Personen | gegenwärtige Organe | auch ehemalige, künftige, leitende Angestellte und faktische Geschäftsführer | Ansprüche treffen oft Personen, die schon ausgeschieden sind. |
| Strafrechtsschutz | nicht enthalten | eigene Summe für Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren | Gegen Manager wird oft zuerst ermittelt, bevor zivilrechtlich gestritten wird. |
| Kündigungsrecht des Versicherers | nach jedem Schaden | kein Schadenfallkündigungsrecht, fester Verlauf | Eine D&O verliert man sonst genau dann, wenn man sie braucht. |
D&O-Versicherung ist ein Spezialmarkt. Neben den deutschen Firmenversicherern zeichnen internationale Versicherer, von denen einige über Niederlassungen aus anderen EU-Staaten tätig sind und deshalb nicht in der BaFin-Liste der deutschen Unternehmen stehen. Die Liste zeigt nur die dort geführten Häuser und nichts über unsere Zusammenarbeit.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | D&O für Mittelstand, Vertrieb über Vertreter und Makler |
| AXA | Managerhaftpflicht für kleine und mittlere Unternehmen |
| HDI Global | Industrieversicherer der Talanx-Gruppe, große Unternehmen |
| HDI | Talanx-Gruppe, D&O für Mittelstand und freie Berufe |
| Zurich | deutsche Einheit der Zurich-Gruppe, Mittelstand bis Konzern |
| R+V | Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken, auch für Genossenschaften |
| Markel | Spezialversicherer mit Sitz in München, reiner Maklervertrieb |
| Gothaer | D&O für Mittelstand über Vertreter und Makler |
| Great Lakes | Tochter der Munich Re mit Sitz in München, Spezialrisiken |
Aus dem BaFin-Register
127
127 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Allgemeine Haftpflicht)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Der übliche Vertrag: Die Firma versichert alle Organe, Beitrag zahlt die Firma.
Der Geschäftsführer versichert sich selbst, unabhängig von der Gesellschaft. Sinnvoll bei Mandaten in mehreren Firmen oder wenn die Firmenpolice fehlt.
Deckt den gesetzlichen Pflichtselbstbehalt eines AG-Vorstands. Das Vorstandsmitglied muss sie selbst abschließen und bezahlen.
Eigene Police für die Verteidigung in Ermittlungsverfahren, oft neben der D&O, weil deren Strafrechtsbaustein begrenzt ist.
Zusätzliche Summen nur für die Personen, wenn die Gesellschaft nicht freistellen kann oder die Grundsumme verbraucht ist.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Eine D&O brauchen nur Vorstände großer Aktiengesellschaften.
Das stimmt nicht.
Falsch, GmbH-Geschäftsführer haften der Gesellschaft ebenso für jede Pflichtverletzung. Gerade in kleinen Firmen fehlt oft die Abteilung, die Fehler früh auffängt.
Ein GmbH-Geschäftsführer haftet mit seinem ganzen Privatvermögen.
Das stimmt.
Stimmt, das Gesetz kennt für die Organhaftung keine Obergrenze. Die beschränkte Haftung gilt für die Gesellschafter, nicht für die Geschäftsführung.
Bei einer Aktiengesellschaft muss der Vorstand einen Teil des Schadens selbst tragen.
Das stimmt.
Stimmt, das Aktiengesetz schreibt einen Selbstbehalt von mindestens zehn Prozent vor. Die Obergrenze darf nicht unter dem Anderthalbfachen der festen Jahresvergütung liegen.
Die D&O zahlt auch, wenn der Chef wusste, dass er gegen die Satzung verstößt.
Das stimmt nicht.
Falsch, wissentliche Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen. Bis das feststeht, übernehmen viele Tarife aber die Abwehrkosten.
Die D&O zahlt die Anwälte schon, bevor feststeht, ob der Manager überhaupt haftet.
Das stimmt.
Stimmt, die Abwehr unbegründeter Ansprüche ist Teil der Leistung. In vielen Fällen ist das der größere Teil dessen, was die Versicherung am Ende zahlt.
Fragen und Antworten
In der Regel die Gesellschaft, denn sie ist Versicherungsnehmerin. Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von 2002 ist der Beitrag bei der Gesellschaft Betriebsausgabe und kein Arbeitslohn, wenn das Management als Ganzes im überwiegend betrieblichen Interesse versichert ist.
Ja. Ausgeschlossen sind nur wissentliche Pflichtverletzungen und Vorsatz. Grobe Fahrlässigkeit ist ausdrücklich versichert, und genau darum geht es in vielen Fällen, etwa bei mangelhafter Überwachung von Mitarbeitern.
Solange die GmbH gesund ist, klagt sie kaum gegen Sie. In der Insolvenz ändert sich das: Der Insolvenzverwalter macht die Ansprüche der Gesellschaft für die Gläubiger geltend, und dann spielt es keine Rolle mehr, wem die Anteile gehören.
Für gesunde kleine Gesellschaften gibt es pauschale Tarife, deren Beitrag sich nach Umsatz und Summe richtet. Negative Eigenkapitalquote, Verluste oder Finanzdienstleistung verteuern den Vertrag deutlich oder schließen ihn aus. Einen konkreten Betrag rechnen wir mit Ihren Kennzahlen.
Nein, der gesetzliche Pflichtselbstbehalt gilt nur für Vorstände einer AG (§ 93 Abs. 2 AktG). Bei der GmbH ist ein Selbstbehalt freiwillig und oft gar nicht vorgesehen. Aufsichtsräte sind vom Pflichtselbstbehalt ebenfalls ausgenommen.
Sie bleiben über die Police der Gesellschaft versichert, solange diese besteht. Das Risiko liegt darin, dass die Gesellschaft den Vertrag später kündigt oder die Summe verbraucht. Eine Regelung im Anstellungsvertrag, die die Fortführung zusichert, ist deshalb sinnvoll.
Teilweise. Haftet der Geschäftsführer nach § 69 AO für Steuern der Gesellschaft, kann das als Vermögensschaden gedeckt sein, wenn keine wissentliche Pflichtverletzung vorliegt. Viele Bedingungen regeln das ausdrücklich, ältere lassen es offen.
Ja, es gibt eigene Tarife für Vereine und Stiftungen. Ehrenamtliche Vorstände sind durch § 31a BGB zwar privilegiert, wenn sie seit 2026 höchstens 960 Euro im Jahr erhalten, haften aber bei grober Fahrlässigkeit weiter.
Wird die Jahressumme durch einen Schaden verbraucht, stellt der Versicherer sie für weitere Fälle desselben Jahres einmal neu zur Verfügung. Das schützt die übrigen Geschäftsführer, wenn einer von ihnen einen großen Schaden verursacht hat.
Weil die Unterschiede in wenigen Klauseln stecken, die erst im Schadenfall sichtbar werden, und weil der Antrag sorgfältig ausgefüllt sein muss. Wir prüfen die Bedingungen auf Insolvenz, Abwehrkosten und Nachmeldefrist und begleiten Sie, wenn ein Anspruch erhoben wird.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Was deckt ein Firmenrechtsschutz, und was nicht?

Ist eine Berufshaftpflicht Pflicht?

Braucht ein kleiner Betrieb überhaupt eine Cyberversicherung?

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Welche Versicherungen brauche ich?
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Versicherungen, die Sie meist nicht brauchen
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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