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Kompaktschutz
Pauschaltarife für kleine Betriebe mit Summen bis rund 250.000 €, Notfallhotline, Wiederherstellung und Haftpflicht, Betriebsunterbrechung mit kurzer Haftzeit. Abschluss oft mit wenigen Fragen.
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Ein verschlüsselter Server legt einen Betrieb in wenigen Minuten lahm, und die Kosten entstehen nicht beim Angreifer, sondern bei Ihnen: Forensik, Wiederherstellung, Umsatzausfall, Ansprüche von Kunden. Die Cyberversicherung bündelt diese Eigen- und Drittschäden in einem Vertrag und stellt im Ernstfall Fachleute, die sofort arbeiten. Sie richtet sich an jeden Betrieb, der ohne seine IT nicht arbeiten kann.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ja, sobald der Betrieb ohne Rechner, E-Mail oder Kassensystem nicht mehr arbeiten kann. Angreifer suchen nicht gezielt große Firmen, sondern automatisiert offene Lücken, und kleine Betriebe haben selten eine eigene IT-Abteilung, die nachts reagiert. Die Betriebshaftpflicht und die Inhaltsversicherung zahlen für Datenverlust und Stillstand nach einem Angriff in aller Regel nicht. Den größten Wert hat oft nicht die Zahlung, sondern die Notfallhilfe in den ersten Stunden.
Selbst rechnen
Ein Verschlüsselungstrojaner legt die Rechner lahm. Die Leute sind da, arbeiten können sie nicht, Aufträge bleiben liegen, und der IT-Forensiker rechnet nach Stunden ab.
Acht Arbeitsstunden je Tag gerechnet.
Das Lösegeld ist selten der größte Posten. Teurer wird der Stillstand: Aufträge ruhen, Personal wartet, Lieferfristen reißen. Dazu kommen IT-Forensiker, die feststellen, wie der Angreifer hereinkam und ob er noch im Netz sitzt, ein Anwalt für die Meldepflichten und oft die Neuaufsetzung ganzer Systeme.
Eine gute Cyberversicherung stellt deshalb zuerst Hilfe und erst danach Geld. Über eine Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist, kommen spezialisierte Dienstleister, die der Versicherer vorab beauftragt hat. Wer selbst erst einen Forensiker suchen muss, verliert die ersten, entscheidenden Stunden.
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das Umsetzungsgesetz zur NIS-2-Richtlinie, das Kernstück ist das neu gefasste BSI-Gesetz. Erfasst sind Firmen bestimmter Sektoren ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Sie müssen sich beim BSI registrieren, Risikomanagement nachweisen und erhebliche Vorfälle in Stufen melden: Frühwarnung nach 24 Stunden, Meldung nach 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat. Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen und überwachen und haftet dafür (§ 38 BSIG).
Unabhängig davon gilt für jeden Betrieb die DSGVO. Gelangen personenbezogene Daten in fremde Hände, ist die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden zu informieren, oft auch die Betroffenen. Kunden und Beschäftigte können Schadensersatz verlangen, auch für immaterielle Schäden. Bußgelder reichen bis 20 Mio. € oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; ob sie versicherbar sind, ist in Deutschland umstritten, viele Tarife zahlen sie nur, soweit das rechtlich zulässig ist.
Vor dem Vertrag fragt der Versicherer den IT-Stand ab: Backups, Zwei-Faktor-Anmeldung, Updates, Virenschutz, Schulungen. Diese Antworten sind vorvertragliche Anzeigen. Stimmen sie nicht, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder vom Vertrag zurücktreten. Den Bogen sollte deshalb derjenige ausfüllen, der die IT wirklich kennt, nicht die Buchhaltung.
Der Fragebogen ist zugleich eine kostenlose Prüfung. Wer bei einer Frage mit Nein antwortet, hat meist genau dort die Lücke, durch die Angreifer hereinkommen. Offline gelagerte Backups und Zwei-Faktor-Anmeldung für E-Mail und Fernzugang sind heute die Eintrittskarte in den Markt.
Die Elektronikversicherung zahlt, wenn Hardware durch Feuer, Wasser oder Überspannung kaputtgeht, nicht wenn Daten verschlüsselt werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung setzt meist einen Sachschaden voraus. Die Betriebshaftpflicht schließt Datenschäden weitgehend aus oder begrenzt sie eng. Erst die Cyberversicherung schließt diese Lücke, und ihre Bedingungen sollten zu den übrigen Verträgen passen, damit sich nichts doppelt oder gar nicht deckt.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag richtet sich nach Umsatz, Branche und IT-Sicherheit. Kleine Dienstleister mit gutem Grundschutz zahlen deutlich weniger als ein Onlinehändler gleicher Größe mit vielen Zahlungsdaten. Veröffentlichte, belastbare Marktvergleiche für Firmenkunden gibt es kaum, deshalb nennen wir hier keine Preisspannen.
Der Beitrag steht erst im Angebot fest, nachdem der Versicherer den Fragebogen geprüft hat. Bessere IT-Sicherheit senkt den Preis oft spürbar.
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Pauschaltarife für kleine Betriebe mit Summen bis rund 250.000 €, Notfallhotline, Wiederherstellung und Haftpflicht, Betriebsunterbrechung mit kurzer Haftzeit. Abschluss oft mit wenigen Fragen.
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Summen bis 1 oder 2 Mio. €, längere Haftzeit für den Ertragsausfall, Bausteine für Zahlungsbetrug und Vertragsstrafen aus Zahlungskartenverträgen. Individuelle Risikoprüfung.
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Für größere Firmen und NIS-2-Einrichtungen: hohe Summen, häufig über mehrere Versicherer verteilt, Abhängigkeit von Cloud- und IT-Dienstleistern mitversichert, Prüfung mit Gesprächen und Scans.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Notfallhilfe | Hotline zu Geschäftszeiten | rund um die Uhr, Einsatz ohne Vorabfreigabe in den ersten Stunden | Die ersten Stunden entscheiden, wie weit sich ein Angriff ausbreitet. |
| Betriebsunterbrechung | Haftzeit drei Monate, 24 Stunden Karenz | Haftzeit zwölf Monate, kurze Karenz | Die Rückkehr zum Normalbetrieb dauert oft Wochen, Kunden wandern schneller ab. |
| Ausfall von Dienstleistern | nicht versichert | Unterbrechung durch Angriff auf Cloud- oder IT-Dienstleister eingeschlossen | Viele Betriebe fallen aus, weil der Anbieter ihrer Software angegriffen wird, nicht sie selbst. |
| Obliegenheiten | starre Pflichtliste, Verstoß gefährdet die Leistung | Leistungskürzung nur bei Ursächlichkeit, keine Kürzung bei leichter Fahrlässigkeit | Ein vergessenes Update darf nicht den ganzen Schutz kosten. |
| Bedienfehler | nur Angriffe von außen | auch Fehlbedienung und Programmierfehler | Ein Großteil der Datenverluste entsteht ohne Angreifer. |
| Zahlungsbetrug | ausgeschlossen | gefälschte Zahlungsanweisungen und Rechnungen eingeschlossen | Der falsche Anruf vom Chef oder die geänderte Kontonummer eines Lieferanten kostet schnell fünfstellig. |
| Kriegsausschluss | weit gefasst | eng gefasst, mit klarer Zuordnungsregel | Bei staatsnahen Angreifern entscheidet diese Klausel über die Leistung. |
| Vorwärtsdeckung | nur Angriffe nach Vertragsbeginn | auch unbekannte Vorfälle, die vor Beginn angelegt waren | Angreifer sitzen oft Monate unentdeckt im Netz. |
Cyberversicherungen bieten Universalversicherer ebenso wie Spezialversicherer an. Einige bekannte Anbieter, etwa Hiscox, arbeiten in Deutschland als Niederlassung einer Gesellschaft aus einem anderen EU-Staat und stehen deshalb nicht in der BaFin-Liste der Unternehmen unter Bundesaufsicht; sie fehlen hier, obwohl sie am Markt eine Rolle spielen. Die Liste ist ein Marktüberblick.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | Sachversicherer des Allianz-Konzerns, Vertreter und Makler |
| AXA | Teil der französischen AXA-Gruppe, Vertreter und Makler |
| HDI | Talanx-Konzern, Firmenkundengeschäft über Makler und Vertreter |
| Markel | Spezialversicherer mit Sitz in München, Maklervertrieb |
| R+V | Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken |
| Zurich | Teil der Zurich Insurance Group, Industrie- und Gewerbekunden |
| Gothaer | Versicherungsverein als Konzernmutter, Vertreter und Makler |
| VHV | Maklerversicherer aus Hannover mit Schwerpunkt Gewerbe |
| Baloise | Tochter der Schweizer Baloise, Makler und Vertreter |
| ERGO | Teil der Munich Re, Vertreter, Makler und Direktvertrieb |
Aus dem BaFin-Register
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139 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Sonstige finanzielle Verluste, Allgemeine Haftpflicht)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Standardisierter Tarif für kleine Betriebe mit festen Bausteinen und kurzem Fragebogen. Schnell abgeschlossen, aber mit engeren Grenzen.
Eigenschaden, Betriebsunterbrechung und Haftpflicht einzeln wählbar, Summen je Baustein. Passt für Mittelständler mit klaren Schwerpunkten.
Manche Inhalts- oder Haftpflichtverträge bieten einen kleinen Cyberbaustein. Meist mit niedriger Summe und ohne volle Notfallhilfe, als Einstieg besser als nichts.
Deckt Schäden durch eigene Beschäftigte und durch Betrug mit gefälschten Identitäten. Ergänzt die Cyberpolice, wo diese Zahlungsbetrug ausschließt.
Größere Firmen verteilen hohe Summen auf einen Grundvertrag und darüberliegende Exzedenten verschiedener Versicherer.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Wir sind zu klein, für Hacker sind wir uninteressant.
Das stimmt nicht.
Falsch. Die meisten Angriffe laufen automatisiert und suchen offene Lücken, nicht bekannte Firmennamen. Ein Handwerksbetrieb mit veralteter Fernwartung ist deshalb genauso im Raster wie ein Konzern.
Wer nach einem Angriff sofort alles neu aufsetzt, schadet sich oft selbst.
Das stimmt.
Stimmt. Mit dem Löschen verschwinden die Spuren, aus denen Forensiker den Einfallsweg und das Ausmaß ablesen. Erst die Hotline anrufen, dann handeln, so steht es auch in den meisten Bedingungen.
Ein Backup in der Cloud schützt sicher vor Verschlüsselung.
Das stimmt nicht.
Nicht unbedingt. Angreifer suchen gezielt nach verbundenen Sicherungen und verschlüsseln sie gleich mit. Sicher ist nur eine Kopie, die vom Netz getrennt oder nachträglich unveränderbar ist.
Auch ein Angriff über das Homeoffice eines Mitarbeiters kann versichert sein.
Das stimmt.
Ja. Entscheidend ist, dass Firmendaten oder Firmensysteme betroffen sind, nicht der Ort des Laptops. Manche Tarife schränken allerdings private Geräte ein, das steht in den Obliegenheiten.
Lösegeld zu zahlen ist in Deutschland ausdrücklich verboten.
Das stimmt nicht.
So pauschal nicht. Ein generelles Verbot gibt es nicht, Behörden raten aber dringend ab, und Zahlungen an Gruppen auf Sanktionslisten sind unzulässig. Gute Policen regeln, dass der Versicherer vorher zustimmen muss.
Fragen und Antworten
Viele Tarife übernehmen Kosten einer Erpressung, manche ausdrücklich auch das Lösegeld, soweit die Zahlung rechtlich zulässig ist. Ob gezahlt werden sollte, entscheiden Sie mit den Fachleuten des Versicherers. Oft ist die Wiederherstellung aus Backups schneller und sicherer, weil ein Schlüssel keine Garantie ist.
Das hängt von Sektor und Größe ab. Erfasst sind Firmen in den im BSI-Gesetz aufgelisteten Sektoren ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme, einige Einrichtungen unabhängig von der Größe. Das BSI stellt eine Betroffenheitsprüfung online bereit. Wer betroffen ist und sich noch nicht registriert hat, sollte das umgehend nachholen.
Nur soweit Bußgelder rechtlich versicherbar sind, und das ist in Deutschland umstritten. Gute Tarife schließen sie im zulässigen Umfang ein. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht; sicher versichert sind dagegen Anwaltskosten im Bußgeldverfahren und Schadensersatzansprüche Betroffener.
Das ist der häufigste Einstieg und in guten Tarifen ausdrücklich versichert. Einfache Fahrlässigkeit von Beschäftigten darf die Leistung nicht gefährden. Achten Sie darauf, dass auch Fehlbedienung ohne Angreifer eingeschlossen ist.
Nur wenn der Tarif Unterbrechungen durch Angriffe auf Dienstleister einschließt. Standardtarife verlangen einen Angriff auf Ihre eigenen Systeme. Für Betriebe, die ihre Buchhaltung oder Warenwirtschaft in der Cloud führen, ist das eines der wichtigsten Kriterien.
Rechnen Sie aus, was drei bis vier Wochen Stillstand kosten, und legen Sie Forensik, Wiederherstellung und Haftpflicht dazu. Für kleine Betriebe landen viele bei 250.000 bis 500.000 €, für Mittelständler bei 1 Mio. € und mehr. Die Summe gilt meist für alle Schäden eines Jahres zusammen.
Oft ja, aber meist nur im Grundschutz: Backups, die vom Netz getrennt sind, Zwei-Faktor-Anmeldung für E-Mail und Fernzugang, aktuelle Updates. Ohne diese Punkte lehnen viele Versicherer ab oder verlangen deutlich mehr. Die Maßnahmen lohnen sich auch ohne Versicherung.
Grundsätzlich der Dienstleister, aber dessen Haftung ist vertraglich fast immer begrenzt, und der Streit dauert. Die Cyberversicherung zahlt zunächst Ihren Schaden und kann sich das Geld beim Verursacher zurückholen.
Firmenverträge laufen üblich ein Jahr und verlängern sich, wenn Sie nicht mit drei Monaten Frist zum Ablauf kündigen. Nach einem Schadenfall können beide Seiten kündigen. Vor einem Wechsel sollte der neue Vertrag lückenlos anschließen.
Weil sich Cybertarife in Klauseln wie Kriegsausschluss, Obliegenheiten und Dienstleisterausfall stark unterscheiden und der Fragebogen sauber beantwortet sein muss. Wir vergleichen die Bedingungen und stehen im Schadenfall auf Ihrer Seite. Die Vergütung zahlt der Versicherer.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?

Was zahlt eine Betriebsunterbrechungsversicherung genau?

Brauche ich eine Elektronikversicherung, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?

Braucht ein GmbH-Geschäftsführer eine D&O-Versicherung?

Ist eine Berufshaftpflicht Pflicht?
Welche Versicherungen brauche ich?
Zehn Lebenslagen, ehrlich eingeteilt
Ihren Fall suchen, sehen, welche Police zahlt
Versicherungen, die Sie meist nicht brauchen
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
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