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Pauschaldeckung Büro
Eine Summe für alle stationären Büro- und Kommunikationsgeräte, ohne Einzelliste, mit Vorsorge für neue Geräte. Für Büros, Kanzleien und kleine Läden.
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Die Elektronikversicherung ersetzt Geräte eines Betriebs, die durch Bedienungsfehler, Überspannung, Kurzschluss, Wasser, Sturz oder Diebstahl beschädigt werden oder verloren gehen. Sie ist eine Allgefahrendeckung: Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Damit schließt sie die Lücken, die eine Inhaltsversicherung bei Technik offen lässt.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ja, wenn Ihr Betrieb von teurer Technik abhängt. Die Inhaltsversicherung zahlt nur bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Der häufigere Schaden an Elektronik ist aber technisch: Überspannung ohne Blitz, Kurzschluss, ein umgestoßenes Getränk, ein heruntergefallenes Tablet, ein Bedienungsfehler. Genau das deckt die Elektronikversicherung, meist zum Neuwert.
Die meisten Sachversicherungen zählen auf, wogegen sie schützen. Die Elektronikversicherung dreht das um: Jeder unvorhergesehene Sachschaden ist versichert, solange er nicht in den Ausschlüssen steht. Für Sie heißt das, dass Sie im Schadenfall nicht beweisen müssen, welche Gefahr eingetreten ist, sondern der Versicherer, dass ein Ausschluss greift.
Typische Schäden sind Überspannung aus dem Netz, Feuchtigkeit, Sturz, Bedienungsfehler von Mitarbeitern, Vandalismus und Diebstahl. Ausgeschlossen sind vor allem Verschleiß, Mängel, die bei Abschluss schon bekannt waren, Vorsatz und Schäden, für die der Hersteller oder die Reparaturwerkstatt aufkommen muss.
Die Grunddeckung ersetzt Hardware. Die Kosten, um Daten wiederherzustellen, Programme neu zu installieren und Lizenzen zu beschaffen, sind nur mit dem Baustein Daten und Software versichert, und auch dann meist nur, wenn ein versicherter Sachschaden am Datenträger die Ursache war.
Löscht ein Angreifer Ihre Daten oder verschlüsselt sie, liegt kein Sachschaden vor. Das ist ein Fall für die Cyberversicherung. Beide Verträge ergänzen sich, keiner ersetzt den anderen.
Kleine Betriebe versichern ihre Bürotechnik meist pauschal: eine Summe für alle Geräte, ohne Einzelliste, neue Geräte sind bis zu dieser Summe automatisch dabei. Praxen, Labore und Betriebe mit teurer Mess- und Steuerungstechnik lassen dagegen jedes Gerät mit Neuwert einzeln aufführen.
In beiden Fällen gilt: Die Summe muss dem Neuwert aller Geräte entsprechen, sonst droht Unterversicherung. Pauschalverträge verzichten darauf oft bis zu einer bestimmten Summe.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag ist ein Satz auf die Versicherungssumme, also den Neuwert der Geräte. Mobile Geräte kosten deutlich mehr als stationäre, weil sie häufiger fallen und gestohlen werden. Mit einem höheren Selbstbehalt lässt sich der Beitrag spürbar senken.
Veröffentlichte Beitragsvergleiche für gewerbliche Elektronikversicherungen gibt es nicht in belastbarer Form. Der Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Eine Summe für alle stationären Büro- und Kommunikationsgeräte, ohne Einzelliste, mit Vorsorge für neue Geräte. Für Büros, Kanzleien und kleine Läden.
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Zusätzlich mobile Geräte weltweit, Daten und Software, Mehrkosten für Leihgeräte und ein niedrigerer Selbstbehalt.
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Jedes Gerät mit Neuwert, dazu Elektronik-BU und Mehrkosten. Für Praxen, Labore und Betriebe mit einzelnen sehr teuren Anlagen.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Neuwertentschädigung | Zeitwert nach einigen Jahren | Neuwert über die gesamte Nutzungsdauer | Technik verliert schnell an Zeitwert, der Ersatz kostet aber den vollen Preis. |
| Mobile Geräte | nur im Betrieb | weltweit, auch im abgeschlossenen Fahrzeug | Laptops und Tablets gehen fast immer unterwegs kaputt oder verloren. |
| Daten und Software | nicht versichert | Wiederherstellung von Daten, Programmen und Lizenzen mit eigener Summe | Die Neuinstallation einer Praxis- oder Warenwirtschaftssoftware kostet oft mehr als die Hardware. |
| Mehrkosten | nicht versichert | Miete von Ersatzgeräten, Überstunden, Eilzuschläge | Der Betrieb muss weiterlaufen, bis das neue Gerät da ist. |
| Unterversicherungsverzicht | keiner | Verzicht bei Pauschalverträgen bis zur vereinbarten Summe | Im Alltag kommen ständig Geräte dazu, die niemand meldet. |
| Selbstbehalt | fester Betrag je Schaden | wählbar, bei Diebstahl mobiler Geräte gesondert geregelt | Der Selbstbehalt entscheidet, ob sich kleine Schäden überhaupt lohnen zu melden. |
| Gewährleistungsausschluss | Ausschluss ohne Vorleistung | Vorleistung des Versicherers, wenn der Hersteller bestreitet | Sonst streiten Sie mit dem Hersteller, während der Betrieb steht. |
Elektronikversicherungen gehören zu den technischen Versicherungen. Sie werden von großen Sachversicherern und von Spezialisten angeboten, oft auch als Baustein in Firmenpaketen. Die Liste ist ein Marktüberblick.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | technische Versicherungen für Gewerbe und Industrie |
| AXA | Elektronik als eigener Vertrag und im Firmenpaket |
| HDI | Talanx-Konzern, Konzepte für Praxen und freie Berufe |
| R+V | technische Versicherungen für den Mittelstand |
| Helvetia | technische Versicherungen über Makler |
| Mannheimer | Continentale Versicherungsverbund, Spezialkonzepte |
| Gothaer | Elektronik für Gewerbe und Praxen |
| VHV | Maklerversicherer mit Gewerbeprodukten |
| Zurich | technische Versicherungen für Firmenkunden |
Aus dem BaFin-Register
155
155 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Eine Summe für die gesamte stationäre Büro- und Kommunikationstechnik, ohne Geräteliste.
Für hochwertige Einzelgeräte wie Röntgen, Ultraschall, Laborautomaten oder Messsysteme, jeweils mit Neuwert.
Laptops, Tablets, Messgeräte und Kameras außerhalb des Betriebs, oft weltweit.
Wiederherstellung von Daten, Programmen und Lizenzen nach einem versicherten Schaden am Datenträger.
Ersatzgeräte, Rechenzentrumsleistungen oder der Ertragsausfall, solange die Technik fehlt.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Zerstört ein verärgerter Mitarbeiter absichtlich den Drucker, zahlt die Elektronikversicherung.
Das stimmt.
Ja, Sabotage und Vorsatz Dritter sind versichert. Ausgeschlossen ist nur der Vorsatz des Inhabers und seiner Repräsentanten, also etwa der Geschäftsführung.
Hält der Akku nach drei Jahren nur noch eine Stunde, ist das ein Versicherungsfall.
Das stimmt nicht.
Nein, nachlassende Akkus sind Verschleiß. Versichert sind plötzliche Schäden von außen oder innen, nicht die normale Alterung eines Bauteils.
Kratzer im Display des Kartenterminals zahlt die Versicherung wie einen Bruch.
Das stimmt nicht.
Meist nicht. Schäden, die nur das Aussehen betreffen und die Funktion nicht beeinträchtigen, sind in der Regel ausgeschlossen.
Kippt die Blumenvase über den Monitor, ist das versichert, obwohl kein Rohr gebrochen ist.
Das stimmt.
Stimmt, Wasser und Feuchtigkeit jeder Herkunft sind in der Elektronikversicherung gedeckt. Genau darin liegt der Unterschied zur Leitungswassergefahr im Inhaltsvertrag.
Stürzt das Kassensystem nach einem fehlerhaften Update ab, springt die Elektronikversicherung ein.
Das stimmt nicht.
Nein, ein Softwarefehler beschädigt kein Gerät. Zuständig sind der Hersteller oder Ihr IT-Dienstleister, bei Angriffen die Cyberversicherung.
Fragen und Antworten
Ja, das ist einer der Hauptgründe für den Vertrag. Anders als die Inhaltsversicherung zahlt sie auch bei Überspannung ohne Blitzschlag, etwa durch Schwankungen im Netz oder einen Fehler in der Hausinstallation.
Ja, Sturz und Bruch sind typische versicherte Schäden. Außerhalb des Betriebs gilt das nur, wenn mobile Geräte eingeschlossen sind. Prüfen Sie außerdem, unter welchen Bedingungen Diebstahl aus dem Auto versichert ist.
In der Regel nein. Die Elektronikversicherung setzt einen Sachschaden voraus. Werden Daten gelöscht oder verschlüsselt, ohne dass ein Gerät beschädigt ist, hilft nur eine Cyberversicherung.
Das hängt vom Tarif ab. Gute Tarife ersetzen den Neuwert eines gleichwertigen Geräts, solange es in Betrieb ist. Manche Tarife gehen nach einigen Jahren zum Zeitwert über oder ersetzen Geräte, die nicht mehr hergestellt werden, nur zum Zeitwert.
Bei einer Pauschalversicherung nicht, dort gilt eine Summe für alle Geräte einer Art. Bei einer Einzelversicherung stehen alle Geräte mit Neuwert in einer Liste, und neue Geräte müssen nachgemeldet werden.
Der Beitrag richtet sich nach dem Neuwert der Geräte, dem Anteil mobiler Technik und dem Selbstbehalt. Für die Bürotechnik eines kleinen Betriebs ist eine Pauschaldeckung meist die günstigste Lösung. Genaue Zahlen gibt erst das Angebot.
Dann muss zuerst der Hersteller oder Händler leisten, die Elektronikversicherung tritt dahinter zurück. Gute Tarife gehen in Vorleistung, wenn der Hersteller die Haftung bestreitet, und holen sich das Geld selbst zurück.
Häufig ja. Leasingverträge für Medizin-, Büro- oder Messtechnik verpflichten den Leasingnehmer meist, das Gerät zum Neuwert gegen Beschädigung und Verlust zu versichern. Manche Leasinggeber bieten eine eigene Versicherung an, die Sie mit einer freien Police vergleichen sollten.
Ja, Telefon- und Kommunikationsanlagen gehören zu den klassisch versicherten Geräten, ebenso Alarmanlagen, Kassensysteme und Netzwerktechnik, wenn sie in der Summe enthalten sind.
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