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Einzelmaschine
Eine oder wenige benannte Maschinen, Neuwert auf Liste, feste Selbstbeteiligung. Passt, wenn eine einzelne teure Anlage den Betrieb trägt.
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Die Maschinenversicherung ersetzt Schäden an Maschinen, Anlagen und fahrbaren Geräten, die unvorhergesehen und plötzlich entstehen: Bedienfehler, Kurzschluss, Materialfehler, Sturz beim Umsetzen. Die Inhaltsversicherung zahlt genau diese Schäden nicht. Für Produktionsbetriebe, Bauunternehmen und alle, deren Umsatz an wenigen Maschinen hängt, ist sie die Lücke zwischen Feuerpolice und Stillstand.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ja, wenn der Betrieb auf Maschinen angewiesen ist. Die Inhaltsversicherung deckt nur benannte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl. Der typische Maschinenschaden entsteht aber von innen: ein Lager läuft heiß, ein Mitarbeiter bedient falsch, eine Überspannung zerstört die Steuerung. Solche Schäden sind nur in der Maschinenversicherung versichert. Ob sich der Beitrag lohnt, hängt vom Neuwert und davon ab, wie lange Sie ohne die Maschine arbeiten können.
Sachversicherungen für Betriebe arbeiten mit einer Liste benannter Gefahren. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht versichert. Ein Getriebeschaden an der CNC-Fräse durch einen Materialfehler, ein Hydraulikschlauch, der platzt, ein Radlader, der beim Rangieren umkippt: Keiner dieser Fälle ist Feuer, Sturm oder Einbruch. Die Maschinenversicherung dreht das Prinzip um. Sie versichert unvorhergesehene und plötzliche Schäden aus jeder Ursache und nennt nur die Ausschlüsse.
Unvorhergesehen heißt dabei: Weder Sie noch Ihre Leute haben den Schaden rechtzeitig kommen sehen, und mit dem nötigen Fachwissen hätten sie ihn auch nicht kommen sehen müssen. Wer eine bekannte Undichtigkeit wochenlang laufen lässt, verliert den Schutz für den Folgeschaden.
Versichert wird zum Neuwert, also zu dem Betrag, den eine gleichwertige neue Maschine heute kosten würde, einschließlich Fracht, Montage und Zoll. Wer den Kaufpreis von vor zwölf Jahren in die Liste schreibt, ist unterversichert. Dann kürzt der Versicherer jeden Schaden im Verhältnis von eingetragenem zu richtigem Wert, auch den kleinen.
Die zweite Falle ist die Maschinenliste selbst. Neue Anlagen kommen dazu, alte werden verkauft, und die Liste beim Versicherer bleibt auf dem Stand des Abschlusses. Gute Verträge arbeiten deshalb mit einer Vorsorge für Neuzugänge und einer jährlichen Meldung, Pauschalverträge verzichten ganz auf die Einzelliste.
Bagger, Radlader, Hubarbeitsbühnen und Kräne werden über die Maschinenkasko nach ABMG versichert. Anders als bei stationären Anlagen sind hier Diebstahl, Brand und Unfallschäden auf der Baustelle die großen Posten. Für Diebstahl verlangen Versicherer oft Sicherungen wie Wegfahrsperre, Ortungssystem oder das Abstellen auf umfriedetem Gelände über Nacht.
Hat die Maschine ein Kennzeichen und fährt sie auf öffentlichen Straßen, braucht sie zusätzlich eine Kfz-Haftpflicht. Die Maschinenversicherung ersetzt nur den Schaden an der eigenen Maschine, nie den Schaden, den sie bei anderen anrichtet.
Eine Spritzgussmaschine ist in drei Wochen repariert, wenn das Ersatzteil lieferbar ist. In dieser Zeit laufen Löhne, Leasingraten und Mieten weiter, Aufträge wandern zur Konkurrenz. Die Maschinenversicherung zahlt davon nichts. Dafür gibt es die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung, die den entgangenen Deckungsbeitrag nach einem versicherten Maschinenschaden ersetzt. Bei Engpassmaschinen ohne Ausweichmöglichkeit ist sie oft wichtiger als die Sachdeckung selbst.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag wird in Promille der Versicherungssumme berechnet und hängt stark von der Maschinenart ab. Eine Presse im Dreischichtbetrieb ist ein anderes Risiko als eine Werkbank im Einschichtbetrieb, ein Bagger auf wechselnden Baustellen ein anderes als ein Kompressor im Keller.
Für Maschinenversicherungen gibt es keine belastbaren öffentlichen Vergleichswerte, weil jeder Beitrag auf den Maschinenpark gerechnet wird. Wir nennen deshalb keine Richtwerte. Was Ihr Betrieb zahlt, zeigt erst das Angebot.
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Eine oder wenige benannte Maschinen, Neuwert auf Liste, feste Selbstbeteiligung. Passt, wenn eine einzelne teure Anlage den Betrieb trägt.
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Alle Maschinen eines Standorts oder Betriebs zu einer Gesamtsumme, Neuzugänge automatisch mitversichert, jährliche Summenmeldung. Für die meisten Mittelständler der sinnvolle Weg.
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Sachdeckung plus Maschinen-Betriebsunterbrechung, oft mit Einschluss von Brand und Diebstahl und erweiterten Kostenpositionen. Lohnt bei Engpassmaschinen und langen Lieferzeiten für Ersatzteile.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Versicherungswert | Neuwert laut Liste | Neuwert mit Unterversicherungsverzicht und Summenanpassung | Ohne Verzicht kürzt der Versicherer jeden Schaden, wenn die Liste veraltet ist. |
| Neuzugänge | nur nach Anmeldung versichert | Vorsorge von 10 bis 20 Prozent der Summe ohne Meldung | Eine neue Maschine ist am ersten Tag am teuersten und am schlechtesten bekannt. |
| Bedienfehler | eingeschlossen | eingeschlossen, auch grobe Fahrlässigkeit ohne Kürzung | Fehler an der Maschine passieren unter Zeitdruck, und genau dann wird um grobe Fahrlässigkeit gestritten. |
| Luftfracht und Überstunden | nicht versichert | Mehrkosten für Expressfracht und Nachtarbeit eingeschlossen | Wer ein Ersatzteil per Schiff abwartet, verliert Wochen. |
| Schäden an Fundament und Gebäude | ausgeschlossen | Fundamente, Einmauerungen und Folgeschäden am Gebäude eingeschlossen | Eine große Presse lässt sich oft nur ausbauen, wenn man die Wand öffnet. |
| Diebstahl bei fahrbaren Geräten | nur mit besonderen Sicherungen | eingeschlossen mit klar beschriebenen, erfüllbaren Obliegenheiten | Diebstahl ist bei Baumaschinen einer der häufigsten Totalschäden. |
| Brand und Explosion | ausgeschlossen, über Feuerversicherung | wahlweise eingeschlossen ohne Doppelversicherung | Die Grenze zwischen Kurzschluss und anschließendem Brand ist ein klassischer Streitpunkt zwischen zwei Versicherern. |
| Selbstbeteiligung | fest je Schaden | wählbar, bei Diebstahl nicht prozentual | Eine prozentuale Selbstbeteiligung bei Diebstahl kann bei einem Bagger fünfstellig werden. |
Maschinenversicherung gehört zu den technischen Versicherungen und wird von den großen Sachversicherern und einigen Spezialisten gezeichnet. Die Unterschiede liegen in Bedingungen, Klauseln und Annahmepolitik je Branche, weniger im Namen.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | technische Versicherungen für Mittelstand und Handwerk, Vertreter und Makler |
| AXA | Firmenkundengeschäft über Vertreter und Makler |
| HDI | Teil der Talanx-Gruppe, Firmenkunden und Freie Berufe |
| HDI Global | Industriegeschäft der Talanx-Gruppe für größere Risiken |
| Zurich | Teil der Zurich-Gruppe, Firmenkunden über Makler und Vertreter |
| R+V | Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken, starkes Firmenkundengeschäft |
| VHV | Maklerversicherer mit Schwerpunkt Bauwirtschaft und Baugeräte |
| Gothaer | Teil der BarmeniaGothaer-Gruppe, Vertreter und Makler |
| Helvetia | deutsche Gesellschaft der Schweizer Helvetia-Gruppe, technische Versicherungen über Makler |
| Württembergische | Teil der W&W-Gruppe, Außendienst und Makler |
Aus dem BaFin-Register
155
155 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Für fest installierte Produktionsanlagen, Pressen, Kompressoren, Kälte- und Klimaanlagen. Grundlage sind meist die AMB.
Für Baumaschinen, Stapler, Hubarbeitsbühnen und landwirtschaftliche Maschinen, mit Diebstahl, Brand und Unfall. Grundlage sind meist die ABMG.
Ersetzt den entgangenen Deckungsbeitrag, wenn ein versicherter Maschinenschaden die Produktion stoppt.
Schützt Maschinen und Anlagen während Aufbau, Montage und Probebetrieb, bevor die Maschinenversicherung greift.
Für EDV, Steuerungstechnik, Telefonanlagen und Medizintechnik. Überschneidet sich bei computergesteuerten Maschinen, deshalb gehört die Abgrenzung in den Vertrag.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Streitet der Hersteller die Garantie ab, bleibt man auf dem Schaden sitzen.
Das stimmt nicht.
Nicht unbedingt. Viele Bedingungswerke sehen vor, dass der Versicherer zunächst selbst leistet, wenn der Lieferant seine Einstandspflicht bestreitet, und sich das Geld dann beim Hersteller zurückholt. Voraussetzung ist, dass der Schaden ohne Garantie versichert wäre.
Wer grob fahrlässig handelt, bekommt von der Maschinenversicherung gar nichts.
Das stimmt nicht.
Falsch. Nach § 81 VVG darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit nur nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Und es zählt das Verhalten des Inhabers und seiner Repräsentanten, nicht das eines einzelnen Maschinenbedieners.
Fräser, Formen und Siebe sind als Teil der Maschine mitversichert.
Das stimmt nicht.
Nein. Teile, die sich planmäßig verbrauchen oder oft gewechselt werden, sind ausgeschlossen. Teure Spritzguss- oder Stanzformen lassen sich aber gegen Zuschlag gesondert einschließen.
Ein Mitarbeiter, der die Maschine aus Unachtsamkeit beschädigt, zahlt meist wenig oder gar nichts.
Das stimmt.
Stimmt. Nach dem innerbetrieblichen Schadensausgleich haften Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit überhaupt nicht und bei mittlerer nur anteilig. Gute Bedingungen verzichten zusätzlich auf den Rückgriff gegen Betriebsangehörige, außer bei Vorsatz.
Auch ein Konstruktionsfehler ab Werk kann ein versicherter Schaden sein.
Das stimmt.
Stimmt. Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler gehören zu den Kernrisiken dieser Versicherung. Solange Gewährleistung oder Garantie laufen, ist allerdings zuerst der Hersteller in der Pflicht.
Fragen und Antworten
Ja, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit sind der Kern der Maschinenversicherung. Grobe Fahrlässigkeit kann der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz kürzen, gute Verträge verzichten darauf ganz oder bis zu einer Grenze.
Nein. Abnutzung ist planbar und kein versicherter Schaden. Versichert ist aber der plötzliche Folgeschaden an anderen Teilen der Maschine, wenn ein verschlissenes Teil bricht und dabei weitere Bauteile zerstört.
Der Beitrag wird in Promille des Neuwerts berechnet und hängt von Maschinenart, Branche, Einsatzort und Selbstbeteiligung ab. Seriöse Pauschalwerte gibt es nicht, weil eine Werkzeugmaschine in der Halle und ein Bagger auf der Baustelle völlig verschiedene Risiken sind.
Das steht im Leasingvertrag, und fast alle Leasinggeber verlangen es. Versicherungsnehmer sind meist Sie, Entschädigungen gehen aber oft an den Leasinggeber. Wichtig ist, dass der Versicherungswert den Neuwert abdeckt, nicht den Restwert des Vertrags.
Nur, wenn der Vertrag eine Vorsorge für Neuzugänge enthält. Bei reinen Listenverträgen besteht Schutz erst ab Anmeldung. Pauschalverträge schließen Neuzugänge bis zu einer Grenze automatisch ein und rechnen einmal im Jahr ab.
Nein. Dafür gibt es die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ersetzt den entgangenen Deckungsbeitrag, also fortlaufende Kosten und Gewinn, für die vereinbarte Haftzeit.
In der Maschinenkasko für fahrbare Geräte ja, wenn Diebstahl eingeschlossen ist und die vereinbarten Sicherungen eingehalten wurden. Typisch sind Wegfahrsperre, abgezogener Schlüssel und abgeschlossenes Gelände oder ein Ortungssystem.
Die Elektronikversicherung ist auf Computer, Steuerungen und Kommunikationstechnik zugeschnitten, die Maschinenversicherung auf mechanische Anlagen. Bei modernen Maschinen mit eigener Steuerung überschneiden sich beide, deshalb sollte im Vertrag klar stehen, welche Police zahlt.
Oft ja, gerade dann. Nach Ende der Herstellergarantie trägt der Betrieb jeden Schaden allein, und Ersatzteile für ältere Anlagen sind teuer und langsam. Bei sehr alten Maschinen bieten manche Versicherer eine Entschädigung zum Zeitwert an.
Sofort melden, bevor repariert wird, und beschädigte Teile aufbewahren. Der Versicherer will die Schadenursache sehen, oft durch einen Sachverständigen. Wer vorher verschrottet, riskiert, dass die Ursache nicht mehr nachweisbar ist.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Brauche ich eine Elektronikversicherung, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?

Was zahlt eine Betriebsunterbrechungsversicherung genau?

Brauche ich als kleiner Betrieb eine Inhaltsversicherung?

Brauche ich als Bauunternehmer eine Bauleistungsversicherung, wenn der Bauherr schon eine hat?
Welche Versicherungen brauche ich?
Zehn Lebenslagen, ehrlich eingeteilt
Ihren Fall suchen, sehen, welche Police zahlt
Versicherungen, die Sie meist nicht brauchen
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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