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Grundschutz
Grundsumme, Progression bis 225 Prozent, Standardfristen nach Musterbedingungen, Mitwirkung ab 25 Prozent. Deckt schwere Unfälle, lässt aber bei Abnutzung und verspäteten Meldungen viel offen.
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Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg und in Kita, Schule und Hochschule. Für Freizeit, Haushalt und Urlaub zahlt sie nichts. Die private Unfallversicherung schließt diese Lücke mit einem Kapitalbetrag, der sich nach dem Grad der bleibenden Beeinträchtigung richtet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Sinnvoll ist sie vor allem für Menschen ohne Berufsunfähigkeitsversicherung, für Kinder, Hausfrauen und Hausmänner, Selbstständige und Ruheständler, weil die gesetzliche Unfallversicherung für sie in der Freizeit nicht leistet. Sie zahlt aber nur nach einem Unfall, nicht bei Krankheit. Wer sein Einkommen absichern will, braucht zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Unfallpolice ist dann die Ergänzung für Umbau, Hilfsmittel und die Kosten eines Lebens mit bleibenden Folgen.
Selbst rechnen
Für den Verlust oder die völlige Funktionsunfähigkeit eines Körperteils legen die Bedingungen einen festen Invaliditätsgrad fest. Mit Progression wächst die Leistung bei schweren Fällen überproportional.
Werte nach der Gliedertaxe der GDV-Musterbedingungen, Progression als übliche Musterstaffel. Einzelne Tarife zahlen mehr.
Arbeitnehmer sind über die Berufsgenossenschaft versichert, Kinder in Kita und Schule sowie Studierende über die Unfallkassen. Der Schutz gilt aber nur für die versicherte Tätigkeit und den direkten Weg dorthin. Der Sturz beim Joggen, die Leiter im eigenen Garten, der Skiunfall im Urlaub: dafür zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nichts.
Auch im versicherten Bereich ist die Leistung begrenzt. Eine Verletztenrente gibt es erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus (§ 56 SGB VII). Selbstständige sind gar nicht automatisch versichert, sie können sich freiwillig bei ihrer Berufsgenossenschaft anmelden.
Die Gliedertaxe ordnet jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zu, etwa für den Verlust eines Arms oder die Funktionsunfähigkeit eines Auges. Ist ein Glied nur teilweise beeinträchtigt, gilt der entsprechende Bruchteil. Bei 20 Prozent Invalidität und 100.000 Euro Grundsumme zahlt der Versicherer 20.000 Euro, ohne Progression.
Die Progression erhöht die Leistung bei schweren Fällen überproportional. Bei 350 Prozent Progression zahlt der Tarif bei voller Invalidität das Dreieinhalbfache der Grundsumme. Für Leichtverletzte ändert sie nichts. Deshalb zählt beim Vergleich die Grundsumme mehr als die beeindruckende Höchstsumme im Prospekt.
Haben Krankheiten oder Abnutzung an den Unfallfolgen mitgewirkt, kürzt der Versicherer anteilig. Übliche Bedingungen kürzen erst ab 25 Prozent Mitwirkungsanteil, starke Tarife ab 50 oder 60 Prozent. Bei Bandscheibe, Meniskus und Achillessehne entscheidet diese Klausel oft über die Hälfte der Leistung.
Nach den Musterbedingungen des GDV (AUB 2014 und 2020) muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein. Wer erst nach der Reha an die Police denkt, verliert den Anspruch, auch wenn die Verletzung eindeutig ist. Gute Tarife verlängern diese Fristen deutlich.
Praktisch heißt das: Unfall sofort melden, auch wenn er harmlos wirkt, und vor Ablauf der Frist eine ärztliche Bescheinigung über eine voraussichtlich dauerhafte Beeinträchtigung einreichen. Der Versicherer muss auf die Fristen hinweisen (§ 186 VVG), sich darauf zu verlassen ist aber kein Plan.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag hängt vor allem von der Grundsumme und der Berufsgruppe ab, denn wer körperlich arbeitet, verunglückt statistisch häufiger. Kinder und Büroberufe sind am günstigsten, Handwerker und Senioren teurer.
Wir nennen hier bewusst keine Beitragsspanne, weil die Tarife je nach Grundsumme und Berufsgruppe zu weit auseinanderliegen. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Grundsumme, Progression bis 225 Prozent, Standardfristen nach Musterbedingungen, Mitwirkung ab 25 Prozent. Deckt schwere Unfälle, lässt aber bei Abnutzung und verspäteten Meldungen viel offen.
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Verbesserte Gliedertaxe, verlängerte Fristen, Mitwirkung erst ab 40 oder 50 Prozent, erweiterter Unfallbegriff und Einschluss von Zeckenbiss. Für die meisten Erwachsenen der vernünftige Schnitt.
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Sehr starke Gliedertaxe, Mitwirkung ab 60 Prozent oder mehr, lange Fristen, psychische Unfallfolgen und Eigenbewegungen versichert, Leistungsgarantien gegenüber Mindeststandards.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Gliedertaxe | Musterwerte nach GDV | deutlich erhöhte Werte, etwa für Hand, Fuß und Auge | Bei gleicher Grundsumme entscheidet die Gliedertaxe, wie viel Geld am Ende tatsächlich fließt. |
| Fristen für Invalidität | 15 Monate für Eintritt, Feststellung und Meldung | Eintritt bis 36 Monate, Geltendmachung bis 48 Monate | Die Frist ist der häufigste Grund, warum berechtigte Ansprüche verfallen. |
| Mitwirkung von Krankheiten | Kürzung ab 25 Prozent | Kürzung erst ab 60 bis 100 Prozent | Ab 40 hat fast jeder Verschleiß an Gelenken, und genau dort kürzt der Versicherer. |
| Erweiterter Unfallbegriff | erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen | auch Eigenbewegungen ohne äußere Einwirkung | Der Kreuzbandriss beim Umknicken ohne Fremdeinwirkung ist sonst oft kein Unfall. |
| Infektionen und Zeckenbiss | Tetanus und Tollwut | Borreliose und FSME durch Zeckenbiss eingeschlossen | Wer viel draußen ist, trägt dieses Risiko häufiger als einen Knochenbruch. |
| Bewusstseinsstörungen | ausgeschlossen | eingeschlossen, auch durch Herzinfarkt oder Schlaganfall | Der Sturz nach einem Kreislaufkollaps ist sonst vom Schutz ausgenommen. |
| Bergungskosten | bis 5.000 € | bis 25.000 € oder mehr | Eine Hubschrauberbergung in den Alpen kostet schnell fünfstellig und zahlt keine Krankenkasse vollständig. |
| Leistungsgarantie | keine | Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse und Leistungsupdates | Verbesserte Bedingungen gelten dann auch für Verträge, die vor Jahren geschlossen wurden. |
Unfallversicherung bieten nahezu alle Sachversicherer an. Die Unterschiede liegen in Gliedertaxe, Fristen und Mitwirkungsklausel, oft innerhalb eines Hauses zwischen zwei Tariflinien. Die Liste ist ein Marktüberblick, keine Aussage darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | Sachversicherer der Allianz-Gruppe, Vertrieb über Vertreter und Makler |
| AXA | mehrere Tariflinien, Vertreter und Makler |
| ERGO | Teil der Munich Re, Vertreter, Makler und Direktvertrieb |
| R+V | Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken |
| Gothaer | Versicherungsverein als Konzernmutter, Vertreter und Makler |
| InterRisk | Teil der Vienna Insurance Group, Vertrieb über Makler |
| Haftpflichtkasse | Versicherungsverein aus Roßdorf, Maklervertrieb |
| Ammerländer | Versicherungsverein aus Westerstede, Maklervertrieb |
| SIGNAL IDUNA | eigener Unfallversicherungsverein der Gruppe, Außendienst und Makler |
| HUK-COBURG | eigener Vertrieb über Vertrauensleute und Kundendienstbüros, arbeitet nicht mit Maklern |
Aus dem BaFin-Register
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123 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Unfall, Summenversicherung)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Ein Vertrag für eine Person oder für Partner und Kinder, jede Person mit eigener Grundsumme.
Hohe Grundsumme bei niedrigem Beitrag, oft mit Einschluss von Vergiftungen und Infektionskrankheiten. Manche Tarife kombinieren Unfall und Invalidität durch Krankheit.
Geringere Grundsumme, dafür Hilfeleistungen nach dem Unfall: Einkauf, Wäsche, Fahrdienst, Pflege für einige Monate.
Monatliche lebenslange Rente ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad, meist ab 50 Prozent. Ergänzt die Kapitalleistung.
Unfallversicherung mit Sparanteil. Deutlich teurer, die Rendite ist gering. In der Regel besser getrennt: Risiko versichern, Geld anders anlegen.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Ein Zeckenbiss kann ein Fall für die Unfallversicherung sein.
Das stimmt.
Stimmt, wenn der Tarif Infektionen durch Zeckenbiss einschließt. Bezahlt wird dann nicht der Biss, sondern der bleibende Schaden, etwa nach einer Hirnhautentzündung. In einfachen Bedingungen fehlt dieser Einschluss oft.
Kinder sind über die Schule rund um die Uhr unfallversichert.
Das stimmt nicht.
Falsch. Die Unfallkasse steht nur für Unterricht, Schulveranstaltungen und den Schulweg ein. Fällt Ihr Kind nachmittags vom Trampolin im Garten, gibt es von dort keine Leistung für bleibende Folgen.
Eine Police mit 1 Million Euro Höchstleistung zahlt bei jedem Unfall viel Geld.
Das stimmt nicht.
Falsch. Die Million steht nur bei voller Invalidität auf dem Papier, dank Progression. Bei einem steifen Finger bekommt man einen kleinen Prozentsatz der Grundsumme, oft nur wenige tausend Euro.
Die private Unfallversicherung zahlt auch, wenn die Berufsgenossenschaft schon zahlt.
Das stimmt.
Stimmt. Sie zahlt die vereinbarte Summe unabhängig davon, was andere Stellen leisten. Wer nach einem Arbeitsunfall eine Verletztenrente bekommt, erhält die private Invaliditätsleistung zusätzlich.
Wer mit etwas Alkohol im Blut stürzt, verliert immer den Versicherungsschutz.
Das stimmt nicht.
Nicht automatisch. Viele Tarife nennen eigene Promillegrenzen, bis zu denen sie leisten, und der Alkohol muss den Unfall auch verursacht haben. Wer deutlich betrunken ist, steht aber meist ohne Schutz da.
Fragen und Antworten
Meist nicht oder nur gekürzt. Ein Bandscheibenvorfall gilt in den Bedingungen in der Regel nur dann als Unfallfolge, wenn der Unfall die überwiegende Ursache war. Zusätzlich kürzt der Versicherer bei Mitwirkung von Verschleiß. Starke Tarife schließen Eigenbewegungen ein und kürzen erst bei hohem Mitwirkungsanteil.
Ja, auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Umwege, etwa zum Einkaufen, unterbrechen den Schutz meist. Abweichungen, um Kinder in die Kita zu bringen oder Fahrgemeinschaften zu bilden, sind dagegen versichert.
Bei vollständiger Invalidität zahlt der Versicherer das Dreieinhalbfache der Grundsumme. Die Progression greift erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, meist ab 25 Prozent, und steigt dann stufenweise. Bei leichten Verletzungen spielt sie keine Rolle.
Die Grundsumme sollte reichen, um bei mittlerer Invalidität Umbau, Hilfsmittel und Einkommenseinbußen über Jahre aufzufangen. Rechnen Sie von der Leistung bei 20 oder 50 Prozent Invalidität her, nicht von der Höchstsumme mit Progression. Für Kinder eher höher, weil sie ein ganzes Leben mit den Folgen haben.
Nein. Ein Herzinfarkt ist eine Krankheit, kein Unfall. Nur der Sturz, den ein Herzinfarkt auslöst, kann versichert sein, wenn der Tarif Bewusstseinsstörungen einschließt.
Für Kinder ist sie eine der sinnvolleren Policen, weil der gesetzliche Schutz nur in Kita und Schule gilt und eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht möglich ist. Noch umfassender ist eine Kinderinvaliditätsversicherung, die auch bei Krankheit zahlt, sie ist aber teurer.
Den Unfall selbst sollten Sie unverzüglich melden. Für die Invaliditätsleistung gelten zusätzlich feste Fristen, nach den Musterbedingungen 15 Monate für die ärztliche Feststellung und die Geltendmachung. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch.
Die Unfallversicherung zahlt nur nach Unfällen, abhängig vom körperlichen Schaden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, egal ob durch Unfall oder Krankheit. Die meisten Berufsunfähigkeiten entstehen durch Krankheit.
Ja, private Unfallversicherungen gelten in aller Regel weltweit. Wichtig sind im Ausland vor allem hohe Bergungskosten und die Frage, ob Sportarten wie Tauchen oder Skitouren eingeschlossen sind.
Ja. Nach einem Versicherungsfall können beide Seiten kündigen, auch der Versicherer. Wer nach einem Unfall wechseln will, sollte den neuen Vertrag deshalb erst abschließen, wenn die Gesundheitsfragen sauber beantwortet sind.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?

Brauchen Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung, wenn doch die Berufsgenossenschaft zahlt?

Welche Krankenzusatzversicherung ist wirklich sinnvoll?
Welche Versicherungen brauche ich?
Zehn Lebenslagen, ehrlich eingeteilt
Ihren Fall suchen, sehen, welche Police zahlt
Versicherungen, die Sie meist nicht brauchen
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
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