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Private Unfallversicherung: Geld für die Folgen eines Unfalls, rund um die Uhr

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg und in Kita, Schule und Hochschule. Für Freizeit, Haushalt und Urlaub zahlt sie nichts. Die private Unfallversicherung schließt diese Lücke mit einem Kapitalbetrag, der sich nach dem Grad der bleibenden Beeinträchtigung richtet.

Private Unfallversicherung

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Brauche ich eine private Unfallversicherung?

Sinnvoll ist sie vor allem für Menschen ohne Berufsunfähigkeitsversicherung, für Kinder, Hausfrauen und Hausmänner, Selbstständige und Ruheständler, weil die gesetzliche Unfallversicherung für sie in der Freizeit nicht leistet. Sie zahlt aber nur nach einem Unfall, nicht bei Krankheit. Wer sein Einkommen absichern will, braucht zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Unfallpolice ist dann die Ergänzung für Umbau, Hilfsmittel und die Kosten eines Lebens mit bleibenden Folgen.

Selbst rechnen

Gliedertaxe: was ein Unfall auszahlt

Für den Verlust oder die völlige Funktionsunfähigkeit eines Körperteils legen die Bedingungen einen festen Invaliditätsgrad fest. Mit Progression wächst die Leistung bei schweren Fällen überproportional.

Werte nach der Gliedertaxe der GDV-Musterbedingungen, Progression als übliche Musterstaffel. Einzelne Tarife zahlen mehr.

Was die gesetzliche Unfallversicherung abdeckt und was nicht

Arbeitnehmer sind über die Berufsgenossenschaft versichert, Kinder in Kita und Schule sowie Studierende über die Unfallkassen. Der Schutz gilt aber nur für die versicherte Tätigkeit und den direkten Weg dorthin. Der Sturz beim Joggen, die Leiter im eigenen Garten, der Skiunfall im Urlaub: dafür zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nichts.

Auch im versicherten Bereich ist die Leistung begrenzt. Eine Verletztenrente gibt es erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus (§ 56 SGB VII). Selbstständige sind gar nicht automatisch versichert, sie können sich freiwillig bei ihrer Berufsgenossenschaft anmelden.

Gliedertaxe, Grundsumme, Progression: so rechnet der Versicherer

Die Gliedertaxe ordnet jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zu, etwa für den Verlust eines Arms oder die Funktionsunfähigkeit eines Auges. Ist ein Glied nur teilweise beeinträchtigt, gilt der entsprechende Bruchteil. Bei 20 Prozent Invalidität und 100.000 Euro Grundsumme zahlt der Versicherer 20.000 Euro, ohne Progression.

Die Progression erhöht die Leistung bei schweren Fällen überproportional. Bei 350 Prozent Progression zahlt der Tarif bei voller Invalidität das Dreieinhalbfache der Grundsumme. Für Leichtverletzte ändert sie nichts. Deshalb zählt beim Vergleich die Grundsumme mehr als die beeindruckende Höchstsumme im Prospekt.

Haben Krankheiten oder Abnutzung an den Unfallfolgen mitgewirkt, kürzt der Versicherer anteilig. Übliche Bedingungen kürzen erst ab 25 Prozent Mitwirkungsanteil, starke Tarife ab 50 oder 60 Prozent. Bei Bandscheibe, Meniskus und Achillessehne entscheidet diese Klausel oft über die Hälfte der Leistung.

Die Fristen, an denen die meisten Ansprüche scheitern

Nach den Musterbedingungen des GDV (AUB 2014 und 2020) muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein. Wer erst nach der Reha an die Police denkt, verliert den Anspruch, auch wenn die Verletzung eindeutig ist. Gute Tarife verlängern diese Fristen deutlich.

Praktisch heißt das: Unfall sofort melden, auch wenn er harmlos wirkt, und vor Ablauf der Frist eine ärztliche Bescheinigung über eine voraussichtlich dauerhafte Beeinträchtigung einreichen. Der Versicherer muss auf die Fristen hinweisen (§ 186 VVG), sich darauf zu verlassen ist aber kein Plan.

Was versichert ist

  • Unfälle in Freizeit, Haushalt, Urlaub und Sport, weltweit und rund um die Uhr
  • Invaliditätsleistung als Kapitalbetrag nach Gliedertaxe
  • Progression für schwere Fälle, wenn vereinbart
  • Unfallrente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, wenn vereinbart
  • Bergungs- und Rettungskosten, auch Hubschrauber
  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall
  • Todesfallleistung an die Hinterbliebenen, wenn vereinbart
  • Erweiterter Unfallbegriff: Verrenkungen und Zerrungen durch erhöhte Kraftanstrengung
  • Je nach Tarif: Zeckenbiss, Infektionen, Vergiftungen bei Kindern, Bewusstseinsstörungen

Was nicht versichert ist

  • Krankheiten, auch wenn sie plötzlich auftreten wie Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • Gesundheitsschäden, die überwiegend auf Abnutzung beruhen
  • Unfälle unter Alkohol oder Drogen oberhalb der Grenzwerte des Tarifs
  • Unfälle bei vorsätzlichen Straftaten
  • Psychische Reaktionen ohne körperliche Verletzung, außer in Spitzentarifen
  • Kriegsereignisse und Kernenergie
  • Motorsportrennen und besonders gefährliche Sportarten ohne Einschluss

Wer sie braucht

  • Kinder, weil sie in der Freizeit keinen gesetzlichen Schutz haben
  • Selbstständige und Freiberufler ohne freiwillige Berufsgenossenschaft
  • Menschen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen oder bezahlen können
  • Ruheständler, oft kombiniert mit Hilfeleistungen wie Einkaufs- und Pflegediensten
  • Aktive Sportler und alle, die viel mit dem Rad, auf Skiern oder am Wasser unterwegs sind

Wer darauf verzichten kann

  • Arbeitnehmer mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung und ausreichendem Vermögen, für die Umbaukosten tragbar wären

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Zecke überträgt Borreliose, bleibende Gelenk- oder Nervenschäden, Leistung je nach Grad schnell fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Infektionen sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen, einfache Tarife holen nur Tetanus und Tollwut zurück. Starke Tarife nehmen FSME und Borreliose nach Zeckenbiss ausdrücklich auf.
  2. Schwindel auf der Leiter, Wirbelbruch, Dauerschaden an der Wirbelsäule: fünf- bis sechsstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Stürzt jemand wegen eines Schwindelanfalls, gilt das als Bewusstseinsstörung, und die ist im Grundschutz ausgeschlossen. Starke Tarife zahlen auch dann.
  3. Hund reißt Sie an der Leine um, Handgelenkbruch mit Bewegungseinschränkung: je nach Grundsumme vier- bis fünfstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Ein Sturz durch einen Ruck von außen ist ein Unfall wie aus dem Lehrbuch. Wie viel fließt, hängt von der Gliedertaxe und der Grundsumme ab, nicht vom Tarifnamen.
  4. Bandscheibe beim Umzugskarton, Operation, Reha und mögliche Dauerschäden: vier- bis fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Ohne äußeres Ereignis ist das im Grundschutz kein Unfall, und Verschleiß wird angerechnet. Starke Tarife erfassen auch Eigenbewegungen, kürzen bei Vorschäden aber trotzdem anteilig.
  5. Herzinfarkt beim Rasenmähen, Klinik, Reha und Einkommensausfall: leicht fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Ein Herzinfarkt ist eine Krankheit und in keinem Unfalltarif versichert. Für dieses Risiko sind Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung gebaut.
  6. Skiunfall, Bergung per Hubschrauber, Flugrettung aus den Bergen: mehrere tausend Euro. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Einfache Tarife ersetzen Bergungskosten bis etwa 5.000 Euro, bei langen Einsätzen reicht das nicht. Starke Tarife gehen auf 25.000 Euro und mehr.

Was sie kostet

Der Beitrag hängt vor allem von der Grundsumme und der Berufsgruppe ab, denn wer körperlich arbeitet, verunglückt statistisch häufiger. Kinder und Büroberufe sind am günstigsten, Handwerker und Senioren teurer.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Invaliditäts-Grundsumme und Progression
  • Berufsgruppe A oder B, bei manchen Anbietern feiner gestuft
  • Alter, besonders ab 60 oder 65 Jahren
  • Zusatzleistungen wie Unfallrente, Todesfallsumme, Krankenhaustagegeld
  • Selbstbeteiligung in Form einer Mindestinvalidität
  • Laufzeit und Zahlweise

Wir nennen hier bewusst keine Beitragsspanne, weil die Tarife je nach Grundsumme und Berufsgruppe zu weit auseinanderliegen. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Grundschutz

Grundsumme, Progression bis 225 Prozent, Standardfristen nach Musterbedingungen, Mitwirkung ab 25 Prozent. Deckt schwere Unfälle, lässt aber bei Abnutzung und verspäteten Meldungen viel offen.

02

Komfort

Verbesserte Gliedertaxe, verlängerte Fristen, Mitwirkung erst ab 40 oder 50 Prozent, erweiterter Unfallbegriff und Einschluss von Zeckenbiss. Für die meisten Erwachsenen der vernünftige Schnitt.

03

Premium

Sehr starke Gliedertaxe, Mitwirkung ab 60 Prozent oder mehr, lange Fristen, psychische Unfallfolgen und Eigenbewegungen versichert, Leistungsgarantien gegenüber Mindeststandards.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Gliedertaxe Musterwerte nach GDV deutlich erhöhte Werte, etwa für Hand, Fuß und Auge Bei gleicher Grundsumme entscheidet die Gliedertaxe, wie viel Geld am Ende tatsächlich fließt.
Fristen für Invalidität 15 Monate für Eintritt, Feststellung und Meldung Eintritt bis 36 Monate, Geltendmachung bis 48 Monate Die Frist ist der häufigste Grund, warum berechtigte Ansprüche verfallen.
Mitwirkung von Krankheiten Kürzung ab 25 Prozent Kürzung erst ab 60 bis 100 Prozent Ab 40 hat fast jeder Verschleiß an Gelenken, und genau dort kürzt der Versicherer.
Erweiterter Unfallbegriff erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen auch Eigenbewegungen ohne äußere Einwirkung Der Kreuzbandriss beim Umknicken ohne Fremdeinwirkung ist sonst oft kein Unfall.
Infektionen und Zeckenbiss Tetanus und Tollwut Borreliose und FSME durch Zeckenbiss eingeschlossen Wer viel draußen ist, trägt dieses Risiko häufiger als einen Knochenbruch.
Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen eingeschlossen, auch durch Herzinfarkt oder Schlaganfall Der Sturz nach einem Kreislaufkollaps ist sonst vom Schutz ausgenommen.
Bergungskosten bis 5.000 € bis 25.000 € oder mehr Eine Hubschrauberbergung in den Alpen kostet schnell fünfstellig und zahlt keine Krankenkasse vollständig.
Leistungsgarantie keine Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse und Leistungsupdates Verbesserte Bedingungen gelten dann auch für Verträge, die vor Jahren geschlossen wurden.

Anbieter im Überblick

Unfallversicherung bieten nahezu alle Sachversicherer an. Die Unterschiede liegen in Gliedertaxe, Fristen und Mitwirkungsklausel, oft innerhalb eines Hauses zwischen zwei Tariflinien. Die Liste ist ein Marktüberblick, keine Aussage darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

VersichererEinordnung
AllianzSachversicherer der Allianz-Gruppe, Vertrieb über Vertreter und Makler
AXAmehrere Tariflinien, Vertreter und Makler
ERGOTeil der Munich Re, Vertreter, Makler und Direktvertrieb
R+VVersicherer der Volks- und Raiffeisenbanken
GothaerVersicherungsverein als Konzernmutter, Vertreter und Makler
InterRiskTeil der Vienna Insurance Group, Vertrieb über Makler
HaftpflichtkasseVersicherungsverein aus Roßdorf, Maklervertrieb
AmmerländerVersicherungsverein aus Westerstede, Maklervertrieb
SIGNAL IDUNAeigener Unfallversicherungsverein der Gruppe, Außendienst und Makler
HUK-COBURGeigener Vertrieb über Vertrauensleute und Kundendienstbüros, arbeitet nicht mit Maklern

Aus dem BaFin-Register

123

123 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Unfall, Summenversicherung)

Alle 123 Namen aus dem Register anzeigen
  • ACM Versicherung AG
  • ADAC Versicherung AG
  • ADLER Versicherung AG
  • Allianz Direct Versicherungs-AG
  • Allianz Global Corporate & Specialty SE
  • Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
  • Ambra Versicherung AG
  • AMMERLÄNDER VERSICHERUNG Versicherungsverein a.G. (VVaG)
  • ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Astra Versicherung AG
  • AXA Versicherung Aktiengesellschaft
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
  • Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
  • Baloise Sachversicherung Aktiengesellschaft Deutschland
  • Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • BavariaDirekt Versicherung AG
  • Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
  • BD24 Berlin Direkt Versicherung AG
  • BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
  • Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft
  • Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
  • DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • DARAG Deutschland AG
  • Debeka Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Sitz Koblenz am Rhein
  • Delvag Versicherungs-AG
  • DEVK Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG
  • Dialog Versicherung Aktiengesellschaft
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Reiseversicherung AG
  • ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
  • Euro-Aviation Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft
  • Fahrlehrerversicherung Verein auf Gegenseitigkeit
  • Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
  • GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Generali Deutschland Versicherung AG
  • Gothaer Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Gothaer Versicherungsbank VVaG
  • Great Lakes Insurance SE
  • GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
  • GVV Direktversicherung AG
  • GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Hamburger Feuerkasse Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG
  • HanseMerkur Reiseversicherung AG
  • HDI Global SE
  • HDI Global Specialty SE
  • HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • HDI Versicherung AG
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland
  • Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg
  • HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
  • HUK24 AG
  • Häger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Hübener Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • IDEAL Versicherung AG
  • INTER Allgemeine Versicherung AG
  • Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
  • ISSELHORSTER Versicherung V.a.G.
  • Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • KS Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Landschaftliche Brandkasse Hannover
  • LBN Versicherungsverein a.G. (VVaG)
  • Lifestyle Protection AG
  • Lippische Landesbrandversicherung AG
  • LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
  • Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
  • Markel Insurance SE
  • Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • MVK Versicherung VVaG
  • MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG
  • NEH Neue Hildener Versicherung AG
  • Neodigital Versicherung AG
  • neue leben Unfallversicherung Aktiengesellschaft
  • Newline Europe Versicherung AG
  • nexible Versicherung AG
  • NV-Versicherungen VVaG
  • NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • NÜRNBERGER BEAMTEN ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • OKV - Ostdeutsche Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit
  • Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • ProTect Versicherung AG
  • Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft
  • Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
  • PVAG Polizeiversicherungs-Aktiengesellschaft
  • R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • RheinLand Versicherungs Aktiengesellschaft
  • Rhion Versicherung Aktiengesellschaft
  • S DirektVersicherung Aktiengesellschaft
  • SAARLAND Feuerversicherung Aktiengesellschaft
  • SHB Allgemeine Versicherung VVaG
  • SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • SIGNAL IDUNA Unfallversicherung a. G.
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft
  • SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
  • TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft
  • Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft
  • uniVersa Allgemeine Versicherung AG
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • VPV Allgemeine Versicherungs-AG
  • VRK Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Raum der Kirchen
  • Waldenburger Versicherung Aktiengesellschaft
  • WGV-Versicherung AG
  • WWK Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
  • Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
  • Würzburger Versicherungs-AG
  • Zurich Insurance Europe AG
  • Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Einzel- und Familienvertrag

Ein Vertrag für eine Person oder für Partner und Kinder, jede Person mit eigener Grundsumme.

Kinderunfallversicherung

Hohe Grundsumme bei niedrigem Beitrag, oft mit Einschluss von Vergiftungen und Infektionskrankheiten. Manche Tarife kombinieren Unfall und Invalidität durch Krankheit.

Seniorenunfallversicherung

Geringere Grundsumme, dafür Hilfeleistungen nach dem Unfall: Einkauf, Wäsche, Fahrdienst, Pflege für einige Monate.

Unfallrente

Monatliche lebenslange Rente ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad, meist ab 50 Prozent. Ergänzt die Kapitalleistung.

Beitragsrückgewähr

Unfallversicherung mit Sparanteil. Deutlich teurer, die Rendite ist gering. In der Regel besser getrennt: Risiko versichern, Geld anders anlegen.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Ein Zeckenbiss kann ein Fall für die Unfallversicherung sein.

Das stimmt.

Stimmt, wenn der Tarif Infektionen durch Zeckenbiss einschließt. Bezahlt wird dann nicht der Biss, sondern der bleibende Schaden, etwa nach einer Hirnhautentzündung. In einfachen Bedingungen fehlt dieser Einschluss oft.

Kinder sind über die Schule rund um die Uhr unfallversichert.

Das stimmt nicht.

Falsch. Die Unfallkasse steht nur für Unterricht, Schulveranstaltungen und den Schulweg ein. Fällt Ihr Kind nachmittags vom Trampolin im Garten, gibt es von dort keine Leistung für bleibende Folgen.

Eine Police mit 1 Million Euro Höchstleistung zahlt bei jedem Unfall viel Geld.

Das stimmt nicht.

Falsch. Die Million steht nur bei voller Invalidität auf dem Papier, dank Progression. Bei einem steifen Finger bekommt man einen kleinen Prozentsatz der Grundsumme, oft nur wenige tausend Euro.

Die private Unfallversicherung zahlt auch, wenn die Berufsgenossenschaft schon zahlt.

Das stimmt.

Stimmt. Sie zahlt die vereinbarte Summe unabhängig davon, was andere Stellen leisten. Wer nach einem Arbeitsunfall eine Verletztenrente bekommt, erhält die private Invaliditätsleistung zusätzlich.

Wer mit etwas Alkohol im Blut stürzt, verliert immer den Versicherungsschutz.

Das stimmt nicht.

Nicht automatisch. Viele Tarife nennen eigene Promillegrenzen, bis zu denen sie leisten, und der Alkohol muss den Unfall auch verursacht haben. Wer deutlich betrunken ist, steht aber meist ohne Schutz da.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Die Unfallversicherung als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehen
  • Eine riesige Höchstsumme durch Progression kaufen und die Grundsumme zu niedrig ansetzen
  • Die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich feststellen lassen
  • Einen alten Vertrag mit Mitwirkungsgrenze 25 Prozent weiterlaufen lassen
  • Den Berufswechsel nicht melden, etwa vom Büro auf die Baustelle
  • Krankenhaustagegeld teuer mitversichern, statt die Grundsumme zu erhöhen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Bandscheibenvorfall?

Meist nicht oder nur gekürzt. Ein Bandscheibenvorfall gilt in den Bedingungen in der Regel nur dann als Unfallfolge, wenn der Unfall die überwiegende Ursache war. Zusätzlich kürzt der Versicherer bei Mitwirkung von Verschleiß. Starke Tarife schließen Eigenbewegungen ein und kürzen erst bei hohem Mitwirkungsanteil.

Bin ich auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich versichert?

Ja, auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Umwege, etwa zum Einkaufen, unterbrechen den Schutz meist. Abweichungen, um Kinder in die Kita zu bringen oder Fahrgemeinschaften zu bilden, sind dagegen versichert.

Was bedeutet Progression 350 Prozent?

Bei vollständiger Invalidität zahlt der Versicherer das Dreieinhalbfache der Grundsumme. Die Progression greift erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, meist ab 25 Prozent, und steigt dann stufenweise. Bei leichten Verletzungen spielt sie keine Rolle.

Welche Grundsumme ist sinnvoll?

Die Grundsumme sollte reichen, um bei mittlerer Invalidität Umbau, Hilfsmittel und Einkommenseinbußen über Jahre aufzufangen. Rechnen Sie von der Leistung bei 20 oder 50 Prozent Invalidität her, nicht von der Höchstsumme mit Progression. Für Kinder eher höher, weil sie ein ganzes Leben mit den Folgen haben.

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Herzinfarkt?

Nein. Ein Herzinfarkt ist eine Krankheit, kein Unfall. Nur der Sturz, den ein Herzinfarkt auslöst, kann versichert sein, wenn der Tarif Bewusstseinsstörungen einschließt.

Braucht mein Kind eine Unfallversicherung?

Für Kinder ist sie eine der sinnvolleren Policen, weil der gesetzliche Schutz nur in Kita und Schule gilt und eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht möglich ist. Noch umfassender ist eine Kinderinvaliditätsversicherung, die auch bei Krankheit zahlt, sie ist aber teurer.

Wie lange habe ich Zeit, einen Unfall zu melden?

Den Unfall selbst sollten Sie unverzüglich melden. Für die Invaliditätsleistung gelten zusätzlich feste Fristen, nach den Musterbedingungen 15 Monate für die ärztliche Feststellung und die Geltendmachung. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch.

Was ist der Unterschied zwischen Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Unfallversicherung zahlt nur nach Unfällen, abhängig vom körperlichen Schaden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, egal ob durch Unfall oder Krankheit. Die meisten Berufsunfähigkeiten entstehen durch Krankheit.

Gilt die Unfallversicherung im Ausland?

Ja, private Unfallversicherungen gelten in aller Regel weltweit. Wichtig sind im Ausland vor allem hohe Bergungskosten und die Frage, ob Sportarten wie Tauchen oder Skitouren eingeschlossen sind.

Kann ich die Unfallversicherung nach einem Unfall kündigen?

Ja. Nach einem Versicherungsfall können beide Seiten kündigen, auch der Versicherer. Wer nach einem Unfall wechseln will, sollte den neuen Vertrag deshalb erst abschließen, wenn die Gesundheitsfragen sauber beantwortet sind.

NAMMERT Versicherungsmakler

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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Unfallversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

Risikoleben

Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?

Krankenzusatz

Welche Krankenzusatzversicherung ist wirklich sinnvoll?

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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