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Krankenzusatzversicherung: gezielt aufstocken, was die Kasse nicht zahlt

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Eine Zusatzversicherung ergänzt einzelne Bereiche, etwa Einbettzimmer und Chefarzt im Krankenhaus, Heilpraktiker oder Sehhilfen. Sinnvoll ist sie dort, wo eine Lücke Sie wirklich viel Geld kosten würde, nicht als Sammlung kleiner Erstattungen.

Krankenzusatzversicherung

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Welche Krankenzusatzversicherung ist wirklich sinnvoll?

Am meisten bringen die Bausteine, die große Kosten abfangen: eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz, ein Krankentagegeld für Selbstständige und Gutverdiener sowie eine stationäre Zusatzversicherung, wenn Ihnen Chefarzt und Einbettzimmer wichtig sind. Ambulante Tarife für Brille, Vorsorge und Heilpraktiker erstatten dagegen meist Beträge, die Sie auch selbst tragen könnten. Wählen Sie nach Ihrer größten Lücke, nicht nach der längsten Leistungsliste.

Im Krankenhaus: was Wahlleistungen wirklich bedeuten

Als Kassenpatient werden Sie im Mehrbettzimmer untergebracht und vom diensthabenden Arzt behandelt. Das ist medizinisch in aller Regel gleichwertig. Die stationäre Zusatzversicherung bezahlt Wahlleistungen: Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und die persönliche Behandlung durch den Chefarzt oder dessen Vertreter, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Achten Sie darauf, ob der Tarif Rechnungen über dem Höchstsatz der Gebührenordnung erstattet und ob er auch in Privatkliniken gilt, die nicht mit der Kasse abrechnen. Ohne diese Zusage zahlen Sie dort die Differenz zwischen Klinikpreis und Kassenleistung selbst.

Das Loch beim Krankengeld

Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen den vollen Lohn. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos und nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also aus höchstens 5.812,50 € im Monat. Wer mehr verdient, verliert prozentual deutlich mehr.

Für gesetzlich versicherte Selbstständige ist die Lücke größer. Ohne Wahlerklärung bei der Kasse gibt es gar kein Krankengeld. Ein privates Krankentagegeld ab dem 15., 22. oder 43. Tag schließt die Lücke und wird oft wichtiger als jeder Chefarztbaustein.

Zwei Kalkulationsarten, zwei Beitragsverläufe

Zusatztarife nach Art der Lebensversicherung bilden Alterungsrückstellungen. Der Beitrag startet höher, bleibt aber mit dem Alter stabiler. Zusatztarife nach Art der Schadenversicherung sind anfangs günstig und steigen in Altersstufen, im Rentenalter teils kräftig.

Wer eine Zusatzversicherung jung abschließt und lange behalten will, fährt mit Alterungsrückstellungen meist besser. Wer nur für einige Jahre eine Lücke schließen möchte, etwa bis zum Wechsel in die PKV, kann den günstigeren Stufentarif wählen.

Was versichert ist

  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Chefarztbehandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte, je nach Tarif auch über dem Höchstsatz
  • Freie Krankenhauswahl ohne Mehrkosten
  • Heilpraktiker und Osteopathie bis zu einem Jahresbetrag
  • Brillen und Kontaktlinsen, meist alle zwei Jahre bis zu einem Festbetrag
  • Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, die die Kasse nicht zahlt
  • Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln
  • Krankentagegeld nach dem Ende der Lohnfortzahlung
  • Krankenhaustagegeld als fester Betrag je Tag im Krankenhaus

Was nicht versichert ist

  • Behandlungen, die vor Vertragsbeginn angeraten oder begonnen waren
  • Leistungen während der Wartezeit
  • Rein kosmetische Eingriffe
  • Kosten, für die bereits die Krankenkasse leistet
  • Beträge über den tariflichen Jahreshöchstgrenzen
  • Behandlung von ausgeschlossenen Vorerkrankungen

Wer sie braucht

  • Gesetzlich versicherte Selbstständige, die ohne Krankentagegeld kein Einkommen bei Krankheit haben
  • Angestellte mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, deren Krankengeld weit unter dem Netto liegt
  • Wer im Krankenhaus Einbettzimmer und Chefarzt vertraglich sicher haben möchte
  • Wer regelmäßig Heilpraktiker oder Osteopathie in Anspruch nimmt

Wer darauf verzichten kann

  • Wer kleine Kosten wie eine Brille alle paar Jahre auch aus eigener Tasche tragen kann
  • Privat Krankenversicherte, deren Tarif diese Leistungen bereits enthält

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Einbettzimmer nach der Knie-OP, rund 80 bis 150 € pro Nacht Zuschlag. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Ein Grundbaustein zahlt oft nur das Zweibettzimmer. Wer allein liegen will, braucht den Einbettzimmer-Baustein.
  2. Friseurmeisterin sechs Wochen krank, Verdienstausfall von mehreren tausend Euro. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag zahlt bei genau 42 Krankheitstagen keinen Cent. Mit Leistungsbeginn ab dem 8. oder 15. Tag fließt Geld.
  3. Gleitsichtbrille mit dünnen Gläsern, rund 500 bis 1.200 €. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt teilweise. Auch starke Tarife zahlen für Sehhilfen nur ein Budget, meist alle zwei Jahre. Den Rest einer teuren Brille tragen Sie selbst.
  4. Heilpraktiker gegen Rückenschmerzen, rund 60 bis 100 € je Sitzung. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Kleine Tarife begrenzen Naturheilverfahren auf wenige hundert Euro im Jahr. Starke Tarife zahlen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker bis zu einem höheren Jahresbetrag.
  5. Augenlasern statt Brille, rund 2.000 bis 5.000 € für beide Augen. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Die Kasse zahlt das Lasern nicht. Einige Sehhilfe-Tarife geben einen Zuschuss, eine volle Erstattung ist selten.
  6. Knie-OP war beim Abschluss geplant, mehrere tausend Euro Wahlleistungen. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Was vor Vertragsbeginn angeraten war, ist in keinem Tarif versichert. Wer jetzt abschließt, ist erst für die nächste, noch nicht absehbare Behandlung geschützt.

Was sie kostet

Die Spanne ist groß, weil sehr unterschiedliche Bausteine unter demselben Namen verkauft werden. Ein ambulanter Kleintarif kostet einen Bruchteil einer stationären Vollabsicherung mit Chefarzt und Einbettzimmer.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Alter bei Abschluss
  • Kalkulation mit oder ohne Alterungsrückstellungen
  • Umfang: nur Zweibettzimmer oder Einbettzimmer mit Chefarzt
  • Höhe des Krankentagegelds und Beginn der Zahlung
  • Gesundheitszustand und daraus folgende Zuschläge
  • Jahreshöchstgrenzen bei ambulanten Leistungen

Wir nennen keine Beitragsbeispiele, weil sich die Tarife in Umfang und Kalkulationsart zu stark unterscheiden. Der Beitrag steht erst im Angebot fest, nach Prüfung der Gesundheitsfragen.

Die Tariflinien am Markt

01

Ambulanter Baustein

Brille, Vorsorge, Heilpraktiker, Zuzahlungen. Überschaubare Leistungen mit Jahresgrenzen, deshalb eher Komfort als Absicherung.

02

Stationärer Baustein

Zweibettzimmer oder Einbettzimmer mit Chefarzt, freie Klinikwahl. Der eigentliche Mehrwert gegenüber der Kasse im Krankenhaus.

03

Einkommensbaustein

Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld. Sichert nicht Behandlung, sondern Geld, und ist für Selbstständige oft der wichtigste Teil.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Erstattung über Höchstsatz bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung auch darüber bei Honorarvereinbarung Chefärzte vereinbaren häufig höhere Sätze, der Rest bliebe sonst bei Ihnen.
Privatkliniken nicht versichert Mehrkosten in Privatkliniken erstattet Viele spezialisierte Kliniken rechnen nicht mit der Kasse ab.
Kalkulation Altersstufen ohne Rückstellung nach Art der Lebensversicherung Entscheidet, ob der Beitrag im Rentenalter tragbar bleibt.
Wartezeiten drei und acht Monate Verzicht auf Wartezeiten Eine planbare Operation fällt sonst genau in die Wartezeit.
Heilpraktiker bis 500 € im Jahr bis 1.000 € und mehr, nach Gebührenverzeichnis Eine Behandlungsserie kostet schnell mehrere hundert Euro.
Krankentagegeld ab dem 43. Tag wählbar ab dem 4. bis 43. Tag, mit Anpassungsgarantie Die Lücke beginnt für Selbstständige am ersten Tag.
Kündigungsverzicht gesetzliches Recht in den ersten drei Jahren Versicherer verzichtet von Beginn an Nach einer teuren Behandlung könnte er sonst kündigen.

Anbieter im Überblick

Zusatztarife bieten fast alle privaten Krankenversicherer an, einige auch in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen, die ihren Mitgliedern damit vergünstigte Konditionen vermitteln. Die Auswahl zeigt bekannte Anbieter am Markt.

VersichererEinordnung
DKVKrankenversicherer der ERGO Group, Kooperationen mit Krankenkassen
AllianzVertreter und Makler
BarmeniaTeil der Barmenia Gothaer Gruppe
HanseMerkurKooperationspartner mehrerer Krankenkassen
Signal IdunaVersicherungsverein, Vertreter und Makler
HallescheTeil der ALH Gruppe, Maklervertrieb
ContinentaleVersicherungsverein, Vertreter und Makler
ARAGTeil des ARAG Konzerns in Familienbesitz
WürttembergischeTeil der W&W-Gruppe
Union KrankenversicherungTeil des Konzerns Versicherungskammer, Kooperationen mit Sparkassen

Aus dem BaFin-Register

42

42 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Krankenversicherer)

Alle 42 Namen aus dem Register anzeigen
  • Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
  • ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • ARAG Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (AKA)
  • AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • Barmenia Krankenversicherung AG
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
  • Concordia Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Continentale Krankenversicherung a.G.
  • Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit Sitz Koblenz am Rhein
  • DEVK Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • ENVIVAS Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Krankenversicherung AG
  • Generali Deutschland Krankenversicherung AG
  • Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
  • HanseMerkur Krankenversicherung AG
  • HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
  • HanseMerkur Speziale Krankenversicherung AG
  • HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
  • INTER Krankenversicherung AG
  • Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
  • LIGA Krankenversicherung katholischer Priester Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Regensburg
  • Lohnfortzahlungskasse Leer VVaG
  • LVM Krankenversicherungs-AG
  • Mecklenburgische Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G.
  • NÜRNBERGER Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • ottonova Krankenversicherung AG
  • praenatura Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Provinzial Krankenversicherung Hannover AG
  • R+V Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
  • SONO Krankenversicherung a.G.
  • Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
  • UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • uniVersa Krankenversicherung a.G.
  • Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG
  • vigo Krankenversicherung VVaG
  • Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Stationäre Zusatzversicherung

Wahlleistungen im Krankenhaus: Zimmer und Chefarzt, einzeln oder kombiniert.

Ambulante Zusatzversicherung

Heilpraktiker, Sehhilfen, Vorsorge, Zuzahlungen, meist mit Jahresgrenzen.

Krankentagegeld

Fester Tagessatz nach der Lohnfortzahlung oder für Selbstständige ab einem gewählten Tag.

Krankenhaustagegeld

Fester Betrag je Krankenhaustag, unabhängig von den Kosten. Nützlich für Nebenkosten, als einzige Absicherung zu wenig.

Auslandsreisekrankenversicherung

Eigene Sparte für Reisen, oft für wenige Euro im Jahr. Unverzichtbar außerhalb Europas.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Das Einbettzimmer kann ich als Kassenpatient auch ohne Versicherung buchen.

Das stimmt.

Stimmt. Jede Klinik bietet Wahlleistungen gegen eigene Zahlung an, Sie unterschreiben die Vereinbarung bei der Aufnahme. Die Versicherung macht daraus nur keinen Griff in den eigenen Geldbeutel.

Die Zusatzversicherung zahlt mir jedes Jahr eine neue Brille.

Das stimmt nicht.

Falsch. Die meisten Tarife geben ein festes Budget für Sehhilfen innerhalb von zwei Jahren. Wer die Brille öfter wechselt, zahlt die zweite selbst.

Das Krankengeld der Kasse ersetzt mein Nettogehalt vollständig.

Das stimmt nicht.

Falsch. Ab der siebten Woche zahlt die Kasse 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto (§ 47 SGB V), gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Davon gehen noch Beiträge zur Sozialversicherung ab.

Beim Heilpraktiker zahlt die gesetzliche Kasse grundsätzlich nichts.

Das stimmt.

Stimmt. Heilpraktiker rechnen nicht mit den Kassen ab. Einige Kassen erstatten als freiwillige Satzungsleistung einen Teil, etwa für Osteopathie, das ist aber keine Pflicht.

Mit Chefarzt-Versicherung operiert garantiert der Chefarzt selbst.

Das stimmt nicht.

Nicht ganz. Die Wahlarztvereinbarung gilt für alle abrechnungsberechtigten Ärzte der Klinik, und bei Verhinderung darf ein vereinbarter Vertreter übernehmen. Der Wahlarzt muss die Kernleistung zwar persönlich erbringen, eine Garantie für eine bestimmte Person gibt es aber nicht.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Einen Kombitarif kaufen, dessen Erstattungen kaum den Beitrag übersteigen
  • Beim Krankentagegeld den Nettoverdienst nicht nachrechnen
  • Eine laufende Behandlung verschweigen, die dann ausgeschlossen ist
  • Einen billigen Stufentarif abschließen und ihn bis ins Rentenalter behalten
  • Nicht prüfen, ob Privatkliniken eingeschlossen sind

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Zusatzversicherung eine Behandlung, die schon angeraten ist?

Nein. Was vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen war, ist ausgeschlossen. Wer eine Zusatzversicherung will, sollte sie abschließen, solange keine Behandlung ansteht.

Lohnt sich eine Chefarztbehandlung?

Medizinisch nicht immer, weil auch Oberärzte und Fachärzte hochqualifiziert operieren. Sie lohnt sich, wenn Sie bei einem planbaren Eingriff einen bestimmten Spezialisten wollen. Dann sichert der Tarif, dass dieser Arzt Sie persönlich behandelt und abrechnen darf.

Brauche ich als Angestellter ein Krankentagegeld?

Wenn Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, meist ja. Das Krankengeld der Kasse bemisst sich höchstens an 5.812,50 € im Monat, alles darüber fehlt ab der siebten Woche. Wer darunter verdient, verliert etwa zehn bis zwanzig Prozent des Nettos.

Kann die Versicherung mir nach einer teuren Behandlung kündigen?

Nur in den ersten drei Versicherungsjahren zum Ende eines Versicherungsjahres. Danach ist die ordentliche Kündigung durch den Versicherer bei Krankheitskostenteil- und Krankenhaustagegeldversicherungen ausgeschlossen. Gute Tarife verzichten von Beginn an darauf.

Wie viel zahlt eine Zusatzversicherung für die Brille?

Typisch sind 150 bis 300 Euro innerhalb von zwei Jahren. Das deckt eine einfache Brille, bei Gleitsichtgläsern bleibt ein Eigenanteil. Rechnen Sie nach, ob der Beitrag über zwei Jahre nicht höher ist als die Erstattung.

Gibt es Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen?

Ja, vor allem ambulante Kleintarife und manche Krankenhaustarife mit verlängerter Wartezeit. Die Leistungen sind dann meist begrenzt, und bestehende Erkrankungen bleiben ausgeschlossen.

Werden die Beiträge im Alter teurer?

Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellung ja, in festen Altersstufen. Tarife nach Art der Lebensversicherung steigen nicht wegen des Alters, sondern nur bei höheren Leistungsausgaben aller Versicherten.

Kann ich meine Kinder mitversichern?

Ja, für Kinder gibt es eigene, meist günstige Tarife, oft mit Kieferorthopädie und Brille. Wichtig ist bei Kindern die stationäre Unterbringung eines Elternteils, die manche Tarife ausdrücklich einschließen.

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