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Zahnzusatzversicherung: der Eigenanteil beim Zahnersatz ist die eigentliche Lücke

Bei Kronen, Brücken und Implantaten zahlt die gesetzliche Kasse einen Festzuschuss auf die einfachste Versorgung, nicht einen Anteil Ihrer Rechnung. Der Rest bleibt bei Ihnen und erreicht bei Implantaten schnell vierstellige Beträge. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke, wenn sie abgeschlossen ist, bevor der Zahnarzt etwas anrät.

Zahnzusatzversicherung

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Für die meisten Erwachsenen ja, weil der Eigenanteil bei Zahnersatz der größte Kostenblock ist, den die gesetzliche Kasse offen lässt. Die Kasse zahlt nur einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Bei einem Implantat bleiben so leicht 2.000 Euro und mehr bei Ihnen. Ein guter Tarif erstattet 80 bis 100 Prozent der Gesamtrechnung, abzüglich Kassenleistung.

Selbst rechnen

Implantat: was bei Ihnen hängen bleibt

Die Kasse zahlt einen Festzuschuss für die einfache Regelversorgung, beim Implantat bleibt der größte Teil bei Ihnen. Den Zuschuss nennt Ihr Heil- und Kostenplan.

Der Tarif erstattet hier einen Anteil der Gesamtrechnung, abzüglich Kassenleistung. So rechnen die meisten Tarife.

Wie der Festzuschuss funktioniert

Die Kasse legt für jeden Befund eine Regelversorgung fest, also die einfachste ausreichende Lösung, zum Beispiel eine Brücke statt eines Implantats. Auf deren Kosten zahlt sie einen festen Zuschuss von 60 Prozent. Wählen Sie etwas Besseres, bleibt der Zuschuss gleich, und die gesamte Differenz zahlen Sie selbst.

Das Bonusheft hebt den Zuschuss auf 70 Prozent nach fünf und auf 75 Prozent nach zehn Jahren lückenloser jährlicher Kontrolle. Eine einzige vergessene Untersuchung setzt die Zählung zurück. Wer ein geringes Einkommen hat, bekommt als Härtefall die vollen Kosten der Regelversorgung erstattet.

Zahnstaffel und angeratene Behandlungen

Fast alle Tarife begrenzen die Leistung in den ersten Jahren, zum Beispiel auf 1.000 Euro im ersten und 2.000 Euro in den ersten zwei Jahren. Erst danach gilt die volle Erstattung. Unfälle sind davon meist ausgenommen.

Was der Zahnarzt vor Vertragsbeginn angeraten hat, ist nicht versichert, auch wenn die Behandlung erst später beginnt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der Befund festgestellt oder die Behandlung empfohlen wurde, nicht der Beginn der Arbeiten. Wer abschließen will, tut das deshalb am besten direkt nach einer Kontrolle ohne Befund.

Prophylaxe, Zahnerhalt, Kieferorthopädie

Professionelle Zahnreinigung zahlt die Kasse nicht, viele Tarife erstatten sie bis zu einem Jahresbetrag. Wurzel- und Parodontosebehandlungen zahlt die Kasse nur unter engen Voraussetzungen; ein guter Tarif übernimmt sie auch darüber hinaus.

Kieferorthopädie für Kinder zahlt die Kasse nur ab einer bestimmten Schwere der Fehlstellung, den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3 bis 5. Liegt der Befund darunter oder sollen bessere Materialien verwendet werden, zahlen Eltern selbst. Kindertarife müssen vor der ersten Untersuchung beim Kieferorthopäden bestehen.

Was versichert ist

  • Kronen, Brücken, Prothesen und Inlays über die Kassenleistung hinaus
  • Implantate einschließlich Knochenaufbau, je nach Tarif
  • Wurzelbehandlung und Parodontosebehandlung, auch wenn die Kasse nicht zahlt
  • Kunststofffüllungen statt Amalgam oder einfacher Füllung
  • Professionelle Zahnreinigung bis zu einem Jahresbetrag
  • Kieferorthopädie für Kinder, je nach Tarif auch unterhalb der Kassenschwelle
  • Funktionsanalyse und Aufbissschienen
  • Zahnersatz nach Unfall ohne Summenbegrenzung in den ersten Jahren

Was nicht versichert ist

  • Behandlungen, die vor Vertragsbeginn angeraten oder begonnen waren
  • Bereits fehlende, noch nicht ersetzte Zähne, außer der Tarif schließt sie gegen Zuschlag ein
  • Rein kosmetische Maßnahmen wie Bleaching, je nach Tarif
  • Kosten über den Grenzen der Zahnstaffel in den ersten Jahren
  • Kieferorthopädie für Erwachsene, außer bei Unfall oder in Spezialtarifen
  • Rechnungen über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte, wenn der Tarif sie nicht einschließt

Wer sie braucht

  • Gesetzlich Versicherte ab etwa 30, bevor die ersten größeren Arbeiten anstehen
  • Wer bei Zahnersatz Implantate statt Brücke oder Prothese möchte
  • Eltern, deren Kinder bald zum Kieferorthopäden gehen
  • Wer mit Parodontose oder empfindlichen Zähnen rechnet

Wer darauf verzichten kann

  • Wer schon eine Behandlung angeraten bekommen hat, weil sie ohnehin ausgeschlossen wäre
  • Privat Versicherte mit starkem Zahntarif in der Vollversicherung

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Krone nach Biss auf Kirschkern, rund 600 bis 1.200 € für eine Keramikkrone. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Ein Grundtarif verdoppelt oft nur den Festzuschuss der Kasse. Ein starker Tarif erstattet 90 Prozent und mehr der ganzen Rechnung.
  2. Implantat nach Sturz vom Fahrrad, rund 2.500 bis 4.500 € mit Krone. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Bei Unfällen greifen starke Tarife sofort, ohne Wartezeit und ohne Zahnstaffel. Grundtarife zahlen auch hier nur einen kleinen Teil.
  3. Zahnreinigung zweimal im Jahr, rund 80 bis 150 € je Termin. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Zahnersatz-Grundtarife kennen keine Prophylaxe. Komfort- und Premiumtarife zahlen ein Jahresbudget dafür.
  4. Wurzelbehandlung am Backenzahn, rund 300 bis 1.000 € Eigenanteil. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Die Kasse zahlt Wurzelbehandlungen an Backenzähnen nur unter engen Voraussetzungen. Tarife mit Zahnerhalt übernehmen den privaten Teil.
  5. Bleaching vor der Hochzeit, rund 300 bis 600 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Bleaching ist Kosmetik. Einige Premiumtarife erlauben es aus dem Prophylaxe-Budget, die meisten Tarife zahlen nicht.
  6. Brücke war beim Abschluss angeraten, rund 1.500 bis 3.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Was der Zahnarzt vor Vertragsbeginn empfohlen hat, zahlt kein Tarif, auch ein Sofortschutz nicht. Maßgeblich ist das Datum der Empfehlung, nicht der Behandlung.

Was sie kostet

Der Beitrag steigt mit dem Alter, weil auch das Risiko für Zahnersatz steigt. Wer jung abschließt, zahlt anfangs wenig, bei vielen Tarifen aber in späteren Altersstufen deutlich mehr.

BeispielRichtwert
43 Jahre, Tarif mit Testurteil sehr gutrund 25 bis 58 € im Monat

Wovon der Beitrag abhängt

  • Alter bei Abschluss und Altersstufen des Tarifs
  • Erstattungssatz beim Zahnersatz
  • Einschluss von Implantaten und Knochenaufbau
  • Prophylaxe und Zahnerhalt als Baustein
  • Zahnstaffel und Wartezeit
  • Fehlende Zähne bei Abschluss

Spanne aus dem Vergleich von Finanztip, Stand 2026, auf Grundlage der Bewertungen von Stiftung Warentest. Einfache Tarife gibt es günstiger, Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Zahnersatz-Grundtarif

Verdoppelt etwa den Festzuschuss oder erstattet 50 bis 60 Prozent der Rechnung. Günstig, aber bei Implantaten bleibt viel offen.

02

Komforttarif

Erstattet rund 80 bis 90 Prozent inklusive Implantaten, dazu Prophylaxe und Zahnerhalt. Der übliche Schnitt.

03

Premiumtarif

90 bis 100 Prozent, Knochenaufbau, Erstattung über den Höchstsätzen, kurze Zahnstaffel, ohne Wartezeit. Lohnt bei hohem Zahnersatzrisiko.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Erstattung Zahnersatz Verdopplung des Festzuschusses 90 bis 100 % der Gesamtrechnung inklusive Kassenleistung Nur ein Prozentsatz der tatsächlichen Rechnung schließt die Lücke bei Implantaten.
Implantate begrenzte Zahl je Kiefer ohne Anzahlbegrenzung, mit Knochenaufbau Knochenaufbau kann ein Implantat um mehrere hundert Euro verteuern.
Zahnstaffel fünf Jahre mit engen Grenzen kurze Staffel oder großzügige Grenzen, Unfälle ausgenommen In den ersten Jahren entscheidet die Staffel, was wirklich erstattet wird.
Gebührenordnung bis zum 3,5-fachen Satz auch darüber bei Honorarvereinbarung Zahnärzte vereinbaren bei aufwendigen Arbeiten häufig höhere Faktoren.
Prophylaxe nicht enthalten bis 150 € oder mehr im Jahr Die professionelle Zahnreinigung senkt das Risiko für spätere teure Arbeiten.
Kieferorthopädie Kinder nur ergänzend zur Kassenleistung auch bei Indikationsgruppe 1 und 2 Unterhalb der Kassenschwelle zahlen Eltern sonst alles selbst.
Wartezeit acht Monate keine Wartezeit Ein Schaden kurz nach Abschluss ist sonst nicht versichert.

Anbieter im Überblick

Zahnzusatztarife bieten viele private Krankenversicherer an, teils über Kooperationen mit gesetzlichen Kassen. Die Auswahl zeigt bekannte Anbieter; bei Zahntarifen liegen die Unterschiede zwischen den Tarifen eines Hauses oft höher als zwischen den Häusern.

VersichererEinordnung
ERGOTeil der Munich Re, Direktvertrieb und Vertreter
DKVKrankenversicherer der ERGO Group
BarmeniaTeil der Barmenia Gothaer Gruppe
Bayerische BeamtenkrankenkasseKrankenversicherer im Konzern Versicherungskammer, offen für alle, nicht nur Beamte
HallescheTeil der ALH Gruppe, Maklervertrieb
HanseMerkurHamburger Versicherungsgruppe
WürttembergischeTeil der W&W-Gruppe
GothaerTeil der Barmenia Gothaer Gruppe
Münchener VereinVersicherungsverein mit Wurzeln im Handwerk
NürnbergerTeil der Nürnberger Versicherung

Aus dem BaFin-Register

42

42 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Krankenversicherer)

Alle 42 Namen aus dem Register anzeigen
  • Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
  • ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • ARAG Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (AKA)
  • AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • Barmenia Krankenversicherung AG
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
  • Concordia Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Continentale Krankenversicherung a.G.
  • Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit Sitz Koblenz am Rhein
  • DEVK Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • ENVIVAS Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Krankenversicherung AG
  • Generali Deutschland Krankenversicherung AG
  • Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
  • HanseMerkur Krankenversicherung AG
  • HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
  • HanseMerkur Speziale Krankenversicherung AG
  • HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
  • INTER Krankenversicherung AG
  • Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
  • LIGA Krankenversicherung katholischer Priester Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Regensburg
  • Lohnfortzahlungskasse Leer VVaG
  • LVM Krankenversicherungs-AG
  • Mecklenburgische Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G.
  • NÜRNBERGER Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • ottonova Krankenversicherung AG
  • praenatura Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Provinzial Krankenversicherung Hannover AG
  • R+V Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
  • SONO Krankenversicherung a.G.
  • Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
  • UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • uniVersa Krankenversicherung a.G.
  • Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG
  • vigo Krankenversicherung VVaG
  • Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Zahnersatztarif

Nur Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen. Deckt den größten Kostenblock.

Zahnerhalt und Prophylaxe

Zahnreinigung, Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung. Oft als Kombination mit Zahnersatz.

Kindertarif mit Kieferorthopädie

Für Kinder vor der ersten kieferorthopädischen Untersuchung, oft günstig mit Umstellung auf den Erwachsenentarif.

Tarif ohne Gesundheitsfragen

Kurze Annahme, dafür strengere Zahnstaffel und teils längere Wartezeit.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Seit 2025 gibt es kein Amalgam mehr, und die Kasse zahlt trotzdem eine Füllung.

Das stimmt.

Stimmt. Seit dem EU-Verbot zum 1. Januar 2025 zahlt die gesetzliche Kasse Füllungen aus Ersatzmaterialien ohne Zuzahlung. Wer eine aufwendige Kunststofffüllung in Schichttechnik möchte, zahlt den Mehrpreis selbst.

Mit vollem Bonusheft zahlt die Kasse drei Viertel meiner Zahnersatzrechnung.

Das stimmt nicht.

Falsch. Die 75 Prozent beziehen sich auf die Kosten der einfachsten Regelversorgung, nicht auf Ihre Rechnung. Bei Implantat oder Vollkeramik bleibt trotzdem oft mehr als die Hälfte offen.

Nach einem Unfall zahlt eine gute Zahnzusatz schon im ersten Monat.

Das stimmt.

Stimmt. Viele Tarife verzichten bei Unfällen auf Wartezeit und Zahnstaffel. Der Unfall muss aber nach Vertragsbeginn passiert sein.

Eine Parodontitis-Behandlung muss ich komplett selbst zahlen.

Das stimmt nicht.

Falsch. Seit Juli 2021 zahlt die Kasse eine strukturierte Parodontitistherapie mit Nachsorge über zwei Jahre. Privat bleiben vor allem Zusatzleistungen wie besondere Laserverfahren.

Wer als Erwachsener eine Zahnspange will, zahlt sie fast immer selbst.

Das stimmt.

Stimmt. Die Kasse zahlt Kieferorthopädie ab 18 nur bei schweren Fehlstellungen, die zusätzlich operiert werden müssen. Die meisten Zahnzusatztarife schließen Erwachsene aus oder zahlen nur nach Unfall.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Erst abschließen, wenn der Zahnarzt schon einen Heil- und Kostenplan erstellt hat
  • Den Erstattungssatz auf den Festzuschuss beziehen statt auf die Gesamtrechnung
  • Die Zahnstaffel übersehen und im ersten Jahr volle Erstattung erwarten
  • Fehlende Zähne im Antrag nicht angeben
  • Das Bonusheft vernachlässigen, weil man ja versichert ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was zahlt die Krankenkasse bei einem Implantat?

Nur den Festzuschuss auf die Regelversorgung, meist eine Brücke. Das Implantat selbst ist keine Kassenleistung. Bei Kosten von oft 2.500 bis 4.000 Euro bleibt deshalb der größte Teil bei Ihnen, wenn keine Zusatzversicherung zahlt.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn schon eine Behandlung ansteht?

Ja, aber die angeratene Behandlung ist dann nicht versichert. Der Vertrag greift nur für künftige Befunde. Tarife, die laufende Behandlungen einschließen, gibt es seriös nicht.

Was ist eine Zahnstaffel?

Eine Leistungsgrenze für die ersten Vertragsjahre, zum Beispiel 1.000 Euro im ersten Jahr und 4.000 Euro in den ersten vier Jahren. Danach erstattet der Tarif ohne Obergrenze nach seinen Prozentsätzen. Unfälle sind meist ausgenommen.

Zahlt die Versicherung auch für fehlende Zähne?

Bei den meisten Tarifen nicht, wenn die Lücke schon bei Abschluss bestand. Einige Tarife versichern bis zu drei fehlende Zähne gegen Zuschlag oder mit geringerer Leistung.

Muss ich das Bonusheft weiter führen?

Ja. Viele Tarife rechnen den Kassenzuschuss mit Bonus an, auch wenn Sie ihn nicht erreicht haben. Ohne Bonusheft bleibt dann ein Anteil bei Ihnen, den weder Kasse noch Versicherer zahlt.

Wie lange muss ich warten, bis die Versicherung zahlt?

Das hängt vom Tarif ab. Viele gute Tarife haben keine Wartezeit, andere acht Monate. Unabhängig davon begrenzt die Zahnstaffel die Leistung in den ersten Jahren.

Zahlt die Zahnzusatz die professionelle Zahnreinigung?

Viele Tarife ja, meist bis zu einem festen Jahresbetrag oder für ein bis zwei Reinigungen im Jahr. Einige Krankenkassen geben dafür ebenfalls einen Zuschuss, den der Tarif dann ergänzt.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Vor allem wegen der Kieferorthopädie, weil die Kasse leichte Fehlstellungen nicht bezahlt. Abschließen sollten Eltern, bevor ein Zahnarzt eine Untersuchung beim Kieferorthopäden empfiehlt, am besten zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr.

Kann ich die Zahnzusatzversicherung kündigen?

Ja, in der Regel zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, bei manchen Tarifen erst nach einer Mindestlaufzeit. Wer kündigt und später neu abschließt, beginnt wieder mit Zahnstaffel und Gesundheitsfragen.

NAMMERT Versicherungsmakler

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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Zahnzusatzversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

Krankenzusatz

Welche Krankenzusatzversicherung ist wirklich sinnvoll?

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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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