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Zahnersatz-Grundtarif
Verdoppelt etwa den Festzuschuss oder erstattet 50 bis 60 Prozent der Rechnung. Günstig, aber bei Implantaten bleibt viel offen.
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Bei Kronen, Brücken und Implantaten zahlt die gesetzliche Kasse einen Festzuschuss auf die einfachste Versorgung, nicht einen Anteil Ihrer Rechnung. Der Rest bleibt bei Ihnen und erreicht bei Implantaten schnell vierstellige Beträge. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke, wenn sie abgeschlossen ist, bevor der Zahnarzt etwas anrät.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Für die meisten Erwachsenen ja, weil der Eigenanteil bei Zahnersatz der größte Kostenblock ist, den die gesetzliche Kasse offen lässt. Die Kasse zahlt nur einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Bei einem Implantat bleiben so leicht 2.000 Euro und mehr bei Ihnen. Ein guter Tarif erstattet 80 bis 100 Prozent der Gesamtrechnung, abzüglich Kassenleistung.
Selbst rechnen
Die Kasse zahlt einen Festzuschuss für die einfache Regelversorgung, beim Implantat bleibt der größte Teil bei Ihnen. Den Zuschuss nennt Ihr Heil- und Kostenplan.
Der Tarif erstattet hier einen Anteil der Gesamtrechnung, abzüglich Kassenleistung. So rechnen die meisten Tarife.
Die Kasse legt für jeden Befund eine Regelversorgung fest, also die einfachste ausreichende Lösung, zum Beispiel eine Brücke statt eines Implantats. Auf deren Kosten zahlt sie einen festen Zuschuss von 60 Prozent. Wählen Sie etwas Besseres, bleibt der Zuschuss gleich, und die gesamte Differenz zahlen Sie selbst.
Das Bonusheft hebt den Zuschuss auf 70 Prozent nach fünf und auf 75 Prozent nach zehn Jahren lückenloser jährlicher Kontrolle. Eine einzige vergessene Untersuchung setzt die Zählung zurück. Wer ein geringes Einkommen hat, bekommt als Härtefall die vollen Kosten der Regelversorgung erstattet.
Fast alle Tarife begrenzen die Leistung in den ersten Jahren, zum Beispiel auf 1.000 Euro im ersten und 2.000 Euro in den ersten zwei Jahren. Erst danach gilt die volle Erstattung. Unfälle sind davon meist ausgenommen.
Was der Zahnarzt vor Vertragsbeginn angeraten hat, ist nicht versichert, auch wenn die Behandlung erst später beginnt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der Befund festgestellt oder die Behandlung empfohlen wurde, nicht der Beginn der Arbeiten. Wer abschließen will, tut das deshalb am besten direkt nach einer Kontrolle ohne Befund.
Professionelle Zahnreinigung zahlt die Kasse nicht, viele Tarife erstatten sie bis zu einem Jahresbetrag. Wurzel- und Parodontosebehandlungen zahlt die Kasse nur unter engen Voraussetzungen; ein guter Tarif übernimmt sie auch darüber hinaus.
Kieferorthopädie für Kinder zahlt die Kasse nur ab einer bestimmten Schwere der Fehlstellung, den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3 bis 5. Liegt der Befund darunter oder sollen bessere Materialien verwendet werden, zahlen Eltern selbst. Kindertarife müssen vor der ersten Untersuchung beim Kieferorthopäden bestehen.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag steigt mit dem Alter, weil auch das Risiko für Zahnersatz steigt. Wer jung abschließt, zahlt anfangs wenig, bei vielen Tarifen aber in späteren Altersstufen deutlich mehr.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 43 Jahre, Tarif mit Testurteil sehr gut | rund 25 bis 58 € im Monat |
Spanne aus dem Vergleich von Finanztip, Stand 2026, auf Grundlage der Bewertungen von Stiftung Warentest. Einfache Tarife gibt es günstiger, Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Verdoppelt etwa den Festzuschuss oder erstattet 50 bis 60 Prozent der Rechnung. Günstig, aber bei Implantaten bleibt viel offen.
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Erstattet rund 80 bis 90 Prozent inklusive Implantaten, dazu Prophylaxe und Zahnerhalt. Der übliche Schnitt.
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90 bis 100 Prozent, Knochenaufbau, Erstattung über den Höchstsätzen, kurze Zahnstaffel, ohne Wartezeit. Lohnt bei hohem Zahnersatzrisiko.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Erstattung Zahnersatz | Verdopplung des Festzuschusses | 90 bis 100 % der Gesamtrechnung inklusive Kassenleistung | Nur ein Prozentsatz der tatsächlichen Rechnung schließt die Lücke bei Implantaten. |
| Implantate | begrenzte Zahl je Kiefer | ohne Anzahlbegrenzung, mit Knochenaufbau | Knochenaufbau kann ein Implantat um mehrere hundert Euro verteuern. |
| Zahnstaffel | fünf Jahre mit engen Grenzen | kurze Staffel oder großzügige Grenzen, Unfälle ausgenommen | In den ersten Jahren entscheidet die Staffel, was wirklich erstattet wird. |
| Gebührenordnung | bis zum 3,5-fachen Satz | auch darüber bei Honorarvereinbarung | Zahnärzte vereinbaren bei aufwendigen Arbeiten häufig höhere Faktoren. |
| Prophylaxe | nicht enthalten | bis 150 € oder mehr im Jahr | Die professionelle Zahnreinigung senkt das Risiko für spätere teure Arbeiten. |
| Kieferorthopädie Kinder | nur ergänzend zur Kassenleistung | auch bei Indikationsgruppe 1 und 2 | Unterhalb der Kassenschwelle zahlen Eltern sonst alles selbst. |
| Wartezeit | acht Monate | keine Wartezeit | Ein Schaden kurz nach Abschluss ist sonst nicht versichert. |
Zahnzusatztarife bieten viele private Krankenversicherer an, teils über Kooperationen mit gesetzlichen Kassen. Die Auswahl zeigt bekannte Anbieter; bei Zahntarifen liegen die Unterschiede zwischen den Tarifen eines Hauses oft höher als zwischen den Häusern.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| ERGO | Teil der Munich Re, Direktvertrieb und Vertreter |
| DKV | Krankenversicherer der ERGO Group |
| Barmenia | Teil der Barmenia Gothaer Gruppe |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | Krankenversicherer im Konzern Versicherungskammer, offen für alle, nicht nur Beamte |
| Hallesche | Teil der ALH Gruppe, Maklervertrieb |
| HanseMerkur | Hamburger Versicherungsgruppe |
| Württembergische | Teil der W&W-Gruppe |
| Gothaer | Teil der Barmenia Gothaer Gruppe |
| Münchener Verein | Versicherungsverein mit Wurzeln im Handwerk |
| Nürnberger | Teil der Nürnberger Versicherung |
Aus dem BaFin-Register
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42 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Krankenversicherer)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Nur Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen. Deckt den größten Kostenblock.
Zahnreinigung, Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung. Oft als Kombination mit Zahnersatz.
Für Kinder vor der ersten kieferorthopädischen Untersuchung, oft günstig mit Umstellung auf den Erwachsenentarif.
Kurze Annahme, dafür strengere Zahnstaffel und teils längere Wartezeit.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Seit 2025 gibt es kein Amalgam mehr, und die Kasse zahlt trotzdem eine Füllung.
Das stimmt.
Stimmt. Seit dem EU-Verbot zum 1. Januar 2025 zahlt die gesetzliche Kasse Füllungen aus Ersatzmaterialien ohne Zuzahlung. Wer eine aufwendige Kunststofffüllung in Schichttechnik möchte, zahlt den Mehrpreis selbst.
Mit vollem Bonusheft zahlt die Kasse drei Viertel meiner Zahnersatzrechnung.
Das stimmt nicht.
Falsch. Die 75 Prozent beziehen sich auf die Kosten der einfachsten Regelversorgung, nicht auf Ihre Rechnung. Bei Implantat oder Vollkeramik bleibt trotzdem oft mehr als die Hälfte offen.
Nach einem Unfall zahlt eine gute Zahnzusatz schon im ersten Monat.
Das stimmt.
Stimmt. Viele Tarife verzichten bei Unfällen auf Wartezeit und Zahnstaffel. Der Unfall muss aber nach Vertragsbeginn passiert sein.
Eine Parodontitis-Behandlung muss ich komplett selbst zahlen.
Das stimmt nicht.
Falsch. Seit Juli 2021 zahlt die Kasse eine strukturierte Parodontitistherapie mit Nachsorge über zwei Jahre. Privat bleiben vor allem Zusatzleistungen wie besondere Laserverfahren.
Wer als Erwachsener eine Zahnspange will, zahlt sie fast immer selbst.
Das stimmt.
Stimmt. Die Kasse zahlt Kieferorthopädie ab 18 nur bei schweren Fehlstellungen, die zusätzlich operiert werden müssen. Die meisten Zahnzusatztarife schließen Erwachsene aus oder zahlen nur nach Unfall.
Fragen und Antworten
Nur den Festzuschuss auf die Regelversorgung, meist eine Brücke. Das Implantat selbst ist keine Kassenleistung. Bei Kosten von oft 2.500 bis 4.000 Euro bleibt deshalb der größte Teil bei Ihnen, wenn keine Zusatzversicherung zahlt.
Ja, aber die angeratene Behandlung ist dann nicht versichert. Der Vertrag greift nur für künftige Befunde. Tarife, die laufende Behandlungen einschließen, gibt es seriös nicht.
Eine Leistungsgrenze für die ersten Vertragsjahre, zum Beispiel 1.000 Euro im ersten Jahr und 4.000 Euro in den ersten vier Jahren. Danach erstattet der Tarif ohne Obergrenze nach seinen Prozentsätzen. Unfälle sind meist ausgenommen.
Bei den meisten Tarifen nicht, wenn die Lücke schon bei Abschluss bestand. Einige Tarife versichern bis zu drei fehlende Zähne gegen Zuschlag oder mit geringerer Leistung.
Ja. Viele Tarife rechnen den Kassenzuschuss mit Bonus an, auch wenn Sie ihn nicht erreicht haben. Ohne Bonusheft bleibt dann ein Anteil bei Ihnen, den weder Kasse noch Versicherer zahlt.
Das hängt vom Tarif ab. Viele gute Tarife haben keine Wartezeit, andere acht Monate. Unabhängig davon begrenzt die Zahnstaffel die Leistung in den ersten Jahren.
Viele Tarife ja, meist bis zu einem festen Jahresbetrag oder für ein bis zwei Reinigungen im Jahr. Einige Krankenkassen geben dafür ebenfalls einen Zuschuss, den der Tarif dann ergänzt.
Vor allem wegen der Kieferorthopädie, weil die Kasse leichte Fehlstellungen nicht bezahlt. Abschließen sollten Eltern, bevor ein Zahnarzt eine Untersuchung beim Kieferorthopäden empfiehlt, am besten zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr.
Ja, in der Regel zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, bei manchen Tarifen erst nach einer Mindestlaufzeit. Wer kündigt und später neu abschließt, beginnt wieder mit Zahnstaffel und Gesundheitsfragen.
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