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Basis
Invalidität und Tod mit einheitlichen Summen für alle, geringe Progression. Günstiger Einstieg für die ganze Belegschaft.
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Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen, doch ein großer Teil aller Unfälle passiert in der Freizeit. Mit der Gruppenunfallversicherung versichert der Arbeitgeber alle oder bestimmte Mitarbeiter in einem Vertrag gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls, beruflich und privat, weltweit. Der Beitrag kann pauschal mit 20 Prozent versteuert werden und ist deutlich günstiger als Einzelverträge.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Die Berufsgenossenschaft deckt nur Unfälle bei der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg, und sie zahlt eine Rente erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent. Unfälle beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub sind dort gar nicht versichert. Die Gruppenunfallversicherung zahlt rund um die Uhr eine Kapitalleistung nach dem Grad der Invalidität, unabhängig von der gesetzlichen Leistung. Für den Arbeitgeber ist sie eine Sozialleistung mit geringen Kosten je Kopf.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten zuständig. Sie übernehmen Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlen bei dauerhaften Folgen eine Verletztenrente, sofern die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Kleinere Dauerschäden bleiben ohne Geldleistung.
Für alles außerhalb der Arbeit gibt es keinen gesetzlichen Unfallschutz. Wer beim Skifahren, auf der Leiter im eigenen Garten oder im Urlaub verunglückt, ist auf die Krankenkasse und im schlimmsten Fall auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen, die nur einen Bruchteil des Einkommens ersetzt. Genau hier setzt die Gruppenunfallversicherung an.
Sind mehrere Mitarbeiter gemeinsam in einem Vertrag versichert und haben sie einen eigenen Anspruch auf die Leistung, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf den Beitrag pauschal mit 20 Prozent übernehmen, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Mitarbeiter merkt davon auf der Abrechnung nichts. Pauschal versteuerte Beiträge bleiben in der Regel sozialversicherungsfrei.
Kann nur der Arbeitgeber die Ansprüche geltend machen, ist der Beitrag zunächst kein Arbeitslohn. Steuerlich relevant wird es dann erst bei Auszahlung einer Leistung an den Mitarbeiter. Welche Gestaltung passt, sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.
Bei Arbeitsunfällen haftet der Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeiter grundsätzlich nicht persönlich, das regelt § 104 SGB VII, solange er den Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt hat. Das Haftungsrisiko ist also nicht der Grund für die Gruppenunfallversicherung. Der Grund ist, dass ein schwer verletzter Mitarbeiter mit Kapital aus der Versicherung schneller in ein angepasstes Leben und oft in den Beruf zurückfindet.
Viele Tarife bieten Reha-Management und Hilfeleistungen an, etwa Umbau der Wohnung oder Unterstützung im Haushalt. Das wirkt dort, wo die gesetzliche Leistung aufhört, und bindet Mitarbeiter an einen Arbeitgeber, der sich gekümmert hat.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Gruppenunfallversicherungen sind je Kopf deutlich günstiger als Einzelverträge, weil Verwaltung und Vertrieb wegfallen. Der Beitrag hängt vor allem von Versicherungssummen und Berufsgruppen ab. Unabhängige veröffentlichte Preisvergleiche für Gruppenverträge gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Beträge.
Der Beitrag steht erst im Angebot fest, auf Grundlage von Personenzahl, Tätigkeiten und Summen. Zum Beitrag kommt die Versicherungsteuer.
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Invalidität und Tod mit einheitlichen Summen für alle, geringe Progression. Günstiger Einstieg für die ganze Belegschaft.
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Höhere Grundsumme, Progression bis 350 oder 500 Prozent, Reha-Management, verbesserte Gliedertaxe.
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Hohe Summen, Unfallrente, Tagegeld, Einschluss von Eigenbewegungen und bestimmten Infektionen, differenzierte Summen je Mitarbeitergruppe.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Gliedertaxe | Standardwerte der Musterbedingungen | erhöhte Werte, etwa für Hand und Fuß | Die Gliedertaxe bestimmt, wie viel Prozent der Summe ein Verlust auslöst. |
| Progression | keine oder 225 Prozent | 350 bis 500 Prozent | Schwere Unfälle verändern ein Leben; dort muss die Leistung hoch sein. |
| Unfallbegriff | nur plötzliches Ereignis von außen | auch erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegungen | Der Muskelriss beim Heben ist sonst kein Unfall. |
| Mitwirkung von Vorerkrankungen | Abzug ab 25 Prozent | Abzug erst ab 50 Prozent oder mehr | Bei älteren Mitarbeitern ist fast immer eine Vorschädigung im Spiel. |
| Bewusstseinsstörung | ausgeschlossen | eingeschlossen bis zu einer Promillegrenze, auch Herzinfarkt als Ursache | Ein Sturz nach einem Kreislaufzusammenbruch sollte kein Leistungsausschluss sein. |
| Meldefrist Invalidität | 15 Monate | drei Jahre oder länger | Dauerschäden stehen oft erst spät fest. |
| Reha-Management | keins | Hilfe bei Therapie, Umbau und Rückkehr in den Beruf | Hilft Mitarbeiter und Betrieb mehr als nur Geld. |
Gruppenunfallversicherungen bieten fast alle großen Sachversicherer an. Die Unterschiede liegen in Gliedertaxe, Progression und Unfallbegriff. Die Liste ist ein Marktüberblick.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | Sachversicherer des Allianz-Konzerns, Vertreter und Makler |
| AXA | Teil der AXA-Gruppe, Vertreter und Makler |
| ERGO | Teil der Munich Re, Vertreter, Makler und Direktvertrieb |
| Gothaer | Versicherungsverein als Konzernmutter, Vertreter und Makler |
| R+V | Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken |
| HDI | Talanx-Konzern, Firmenkunden über Makler und Vertreter |
| Zurich | Teil der Zurich Insurance Group |
| VHV | Maklerversicherer aus Hannover |
| Barmenia | Sachversicherer aus Wuppertal, Makler und Vertreter |
| Württembergische | Teil der W&W-Gruppe, Außendienst und Makler |
Aus dem BaFin-Register
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123 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Unfall, Summenversicherung)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Jeder Versicherte ist namentlich erfasst, Summen können je Person unterschiedlich sein.
Versichert ist eine Gruppe, etwa alle Mitarbeiter einer Abteilung, gemeldet wird nur die Zahl. Wenig Verwaltung bei Fluktuation.
Nur Unfälle im Dienst und auf Dienstreisen, günstiger, aber ohne Freizeitschutz.
Speziell für Reisen im In- und Ausland, oft mit Assistance und Rücktransport.
Erfüllt die Summen, die ein Tarifvertrag vorschreibt, etwa im Baugewerbe oder in der Sicherheitsbranche.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Nach einem Arbeitsunfall zahlt die Berufsgenossenschaft auch Schmerzensgeld.
Das stimmt nicht.
Nein, Schmerzensgeld kennt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Weil der Arbeitgeber zudem nicht haftet, bleibt ein Verletzter ohne private Unfallversicherung oft ohne jede Kapitalzahlung.
Wer im Homeoffice auf dem Weg zur Küche stolpert, ist gesetzlich versichert.
Das stimmt.
Ja, seit 2021 gilt der Schutz im Homeoffice im gleichen Umfang wie im Betrieb. Dazu gehört auch der Weg zum Getränk oder zum Essen in der eigenen Wohnung.
Die Unfallversicherung zahlt für jeden Tag, an dem man krankgeschrieben ist.
Das stimmt nicht.
Nur wenn ein Tagegeld vereinbart ist. Die Kernleistung ist die Invaliditätssumme für bleibende Schäden, eine Krankschreibung allein löst sie nicht aus.
Ein Zeckenbiss kann in der Unfallversicherung ein Versicherungsfall sein.
Das stimmt.
Stimmt, wenn der Tarif Infektionen durch Zeckenbisse einschließt. Das ist kein Standard, aber in vielen besseren Bedingungswerken enthalten.
Bei voller Invalidität gibt es höchstens die vereinbarte Versicherungssumme.
Das stimmt nicht.
Nicht mit Progression. Dann steigt die Leistung bei schweren Dauerschäden auf ein Vielfaches der Grundsumme, etwa 225, 350 oder 500 Prozent.
Fragen und Antworten
Haben die Mitarbeiter einen eigenen Anspruch, ist der Beitrag Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer darauf pauschal mit 20 Prozent übernehmen, wenn mehrere Mitarbeiter in einem Vertrag versichert sind. Andernfalls wird der Beitrag individuell versteuert.
Ja, wenn der Vertrag rund um die Uhr gilt, was der Regelfall ist. Es gibt auch rein berufliche Verträge, die günstiger sind, aber genau die Lücke der Berufsgenossenschaft nicht schließen.
Das hängt von der Vertragsgestaltung ab. Entweder hat der Mitarbeiter einen eigenen Anspruch, oder der Arbeitgeber macht die Leistung geltend und leitet sie weiter. Die Leistung ist in jedem Fall für den verletzten Mitarbeiter bestimmt.
Eine Tabelle, die für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen einen festen Invaliditätsgrad vorgibt, etwa für eine Hand. Höhere Werte in der Gliedertaxe bedeuten mehr Geld bei gleicher Verletzung.
Ja, Gruppenunfallversicherungen gelten in der Regel weltweit. Für Reisen in Krisengebiete sollten Sie die Kriegsklausel prüfen und gegebenenfalls eine Sonderdeckung vereinbaren.
Nein, Sie können Gruppen bilden, etwa nach Abteilung oder Funktion. Für die Pauschalversteuerung müssen mehrere Mitarbeiter gemeinsam in einem Vertrag versichert sein. Arbeitsrechtlich gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der Schutz endet mit dem Ausscheiden. Viele Versicherer bieten an, den Schutz als Einzelvertrag fortzuführen, dann zahlt der ehemalige Mitarbeiter selbst.
In einigen Branchen ja, etwa in Teilen des Baugewerbes und der Sicherheitsdienstleistungen, meist mit festen Mindestsummen. Prüfen Sie den für Sie geltenden Tarifvertrag; die Summen im Vertrag müssen mindestens diesen entsprechen.
Weil sich Gliedertaxe, Progression und Unfallbegriff stark unterscheiden und die steuerliche Gestaltung vorab stimmen muss. Wir vergleichen Angebote und kümmern uns um Meldungen und Schadenfälle. Die Vergütung zahlt der Versicherer.
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Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

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Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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